Welche Rechte und Pflichten ich bei einer Waffenkontrolle durch die Waffenbehörde habe, erfahren Sie
hier:
Waffenkontrolle: Diese Rechte und Pflichten haben Sie | PIRSCH
Welche Rechte und Pflichten ich bei einer Waffenkontrolle durch die Waffenbehörde habe, erfahren Sie
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Waffenkontrolle: Diese Rechte und Pflichten haben Sie | PIRSCH
Für die Aufbewahrung von Nachtsichttechnik gelten laut Waffengesetz einige Vorschriften.
Welche, erfahren Sie hier in diesem Artikel:
Waffengesetz: Aufbewahrungsvorschriften für Nachtsichttechnik | PIRSCH
Zumeist öffentlich unbeachtet wurde die Tierschutz-Hundeverordnung aktualisiert. Deshalb sollen hier einige Hinweise zur Beachtung geben werden.
Die allgemeinen Grundsätze der Jagdhundehaltung wie Fütterung, ausreichend Auslauf und soziale Kontakte, Größe und Qualität des Zwingers/Hundehütte, der Fütterung/Trinkwasser sind sicherlich jedem Weidgenossen bekannt und geläufig bzw. sollten im Zweifelsfall noch einmal nachgelesen werden. Jagdhundezüchter haben sich sicherlich schon intensiv mit Thema auseinandergesetzt. Neu in der Verordnung ist, dass es im §2 Abs.5 ein Verbot der Verwendung von Stachelhalsbändern und andere für Hunde schmerzhafte Mittel gibt!
Also auch sogenannte Teletaktgeräte!
Nach § 10 gibt es nunmehr ein Ausstellungsverbot für Hunde, die aus sogenannten Qualzuchten stammen oder denen tierschutzwidrig Körperteile teilweise oder vollständig amputiert wurden.
Hinweis:
Das Kürzen der Rute von Jagdhunden, die auch wirklich zur Jagd eingesetzt werden, ist nicht tierschutzwidrig und lässt der Gesetzgeber in engen Bahnen zu. Insbesondere kurzhaarige und auch größere Hunde könnten sich sonst beim Einsatz im schwierigen Gelände die Rute verletzen und der folgende Heilungsprozess würde sich teilweise schwierig gestalten.
-> §12 beinhaltet die möglichen Ordnungswidrig
Weitere Infos HIER!
Der Lausitzer Jagdgebrauchshundeverein hat 2023 folgende Termine für Veranstaltungen- und Prüfungen
Alle weiteren Infos und Termine findet ihr Hier
Liebe Jagdhundeführer und Jagdhundehalter im Kreisjagdverband Bautzen!
In Kürze beginnt das neue Jahr und die Gemeindeverwaltungen haben die Einnahmen aus der Hundesteuer wieder fest im Blick. In den meisten Gemeinden und Städten des Kreises Bautzen genießen Jagdhunde in Ausbildung bzw. fertig ausgebildete und geprüfte Jagdhunde Steuerbefreiung. Damit dieses Privileg weiterhin bestehen bleibt, ist es notwendig, dass ich den einzelnen Kommunen jährlich eine aktuelle Liste der steuerbefreiten Jagdhunde übergebe.
Da unser Hundekataster momentan nicht aktuell ist, müssen wir dringend nacharbeiten. Deshalb bitte ich Euch eindringlich darum, dass Ihr mir Eure Jagdhunde meldet – soweit nicht im Jahr 2022 schon geschehen.
Bitte verwendet dazu die einschlägigen Formblätter (sind auf Homepage des KJV Bautzen eingestellt).
Formblatt 1 (kreisjagdverband-bautzen.de)
Schließlich kann ich nur Hunde melden, die in unserem Kataster enthalten sind.
Ich wünsche Euch einen guten Jahreswechsel und für 2023 eine gehörige Portion Weidmannsheil!
Gerd Maucksch
Obmann für Jagdkynologie und Tierschutz