Fortbildungsveranstaltung – Erste Hilfe bei Jagdhunde

Tag: 12.07.2025
Ort: Kleinsaubernitz Gasthof „Olbasee“

Thema Teil 2: Erste Hilfe für Herrchen/Frauchen und Hunde
Zeit: 13:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr / Mittagessen von 12:00 bis 13:00 Uhr möglich

  • Der Lehrgang „Erste Hilfe bei Jagdunfällen mit Hund“ vermittelt wichtige Kenntnisse, um bei Verletzungen oder Notfällen von Jagdhunden schnell und richtig helfen zu können.
  • Inhalte des Lehrgangs umfassen in der Regel:nn- Grundlagen der Ersten Hilfe für Hunde- Erkennen und Einschätzen von Verletzungen bei Jagdhunden- Maßnahmen bei Wunden, Blutungen und Knochenbrüchen- Versorgung bei Bewusstlosigkeit, Kreislaufproblemen und Schock- Umgang mit Vergiftungen oder Vergiftungserscheinungen- Sicherung und Transport des verletzten Hundes- Prävention und Erste Hilfe bei typischen Jagdunfällen mit HundennDer Kurs richtet sich an Jägerinnen und Jäger sowie alle, die mit Jagdhunden arbeiten, um im Notfall kompetent handeln zu können.

Da wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen müssen, bitten wir um vorherige Anmeldung über:

Obmann für Jagdhundewesen – Gerd Maucksch

Tel.: +49 179 4254 117
E-Mail: hunde@kreisjagdverband-bautzen.de

Für Mitglieder des KJV Bautzen ist der Eintritt frei. Jagdhundeführer aus anderen Jagdverbänden entrichten bitte eine Gebühr von 8,- €.

Fortbildungsveranstaltung – Erste Hilfe bei Jagdunfällen bei Personen

Ort: Kleinsaubernitz Gasthof „Olbasee“

Thema Teil 1: Erste Hilfe für Personen nach Jagdunfall
Zeit: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr / Mittagessen von 12:00 bis 13:00 Uhr möglich

  • Der Lehrgang „Erste Hilfe bei Jagdunfällen“ vermittelt wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei Unfällen in der Jagdpraxis schnell und richtig helfen zu können. Inhalte des Lehrgangs umfassen in der Regel:
    • Grundlagen der Ersten Hilfe
    • Erkennen und Einschätzen von Jagdunfällen
    • Maßnahmen bei Verletzungen durch Schusswaffen, Messer oder andere Jagdgeräte
    • Versorgung von Wunden und Blutungen
    • Umgang mit Bewusstlosigkeit und Schock
    • Sicherung der Unfallstelle
    • Kommunikation mit Rettungsdiensten

    Der Kurs richtet sich an Jägerinnen und Jäger sowie alle, die in jagdnahen Bereichen tätig sind, um im Notfall kompetent handeln zu können. Für genaue Termine, Dauer und Anbieter empfiehlt es sich, bei regionalen Jägervereinen oder Jagdschulen nachzufragen.

Da wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen müssen, bitten wir um vorherige Anmeldung über:

Obmann für Jagdhundewesen – Gerd Maucksch

Tel.: +49 179 4254 117
E-Mail: hunde@kreisjagdverband-bautzen.de

Für Mitglieder des KJV Bautzen ist der Eintritt frei. Jagdhundeführer aus anderen Jagdverbänden entrichten bitte eine Gebühr von 8,- €.

Sommercamp Junge Jäger der ostdeutschen Landesjagdverbände

Horrido werte Jägerinnen und Jäger,

in diesem Jahr richtet der Landesjagdverband Brandenburg das Sommercamp Junge Jäger der ostdeutschen Landesjagdverbände aus – ein Highlight für junge, engagierte Mitglieder unserer Verbände!

Der Forstbetrieb der Stiftung Stift Neuzelle ist bei dieser Veranstaltung als starken Kooperationspartner mit dabei. Das Camp wird auf einer beeindruckenden und vielseitigen Revierfläche von über 11.000 Hektar stattfinden.

Termin: 8. bis 10. August 2025
Ort: Forstbetrieb Stiftung Stift Neuzelle
Teilnahmeberechtigt: Mitglieder der ostdeutschen Jagdverbände bis einschließlich 35 Jahre

Bitte merken Sie sich diesen Termin bereits jetzt vor!

Eine offizielle Einladung mit dem vollständigen Programm und allen weiteren Informationen geht Ihnen zeitnah zu.
Der Veranstalter freut sich auf ein spannendes Wochenende mit fachlichem Austausch, jagdlichem Erlebnis und Gemeinschaft unter jungen Jägerinnen und Jägern.

Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

KJV-Bautzen e.V.

–> weitere Infos HIER

Landesmeisterschaft im Jagdlichen Schießen 2025

Termin:            Samstag, den 28.06.2025, Beginn: 09:00 Uhr (unter Vorbehalt)
Veranstalter: Landesjagdverband Sachsen e. V.
Ort:                   Schießstand des Jagd- und Schützenvereins Großdobritz e. V. 1990

Art des Schießens:
– kombiniertes Büchsen-/Flintenschießen
– Kurzwaffenschießen

Geschossen wird, bis auf nachfolgend genannte Ausnahmen, nach DJV-Schießvorschrift in
der aktuell gültigen Fassung vom 01. April 2024. Das Schießen erfolgt unter Zeitbegrenzung.
Probeschüsse und Ölschüsse vor dem Wettkampf sind aus Zeitgründen nicht möglich.

Teilnahme:
Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer muss Mitglied einer der Jagdverbände des LJV Sachsen
sein und eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Der Nachweis erfolgt mit gültigem Jagdschein und Mitgliedsausweis des LJVSN und ist bei der Schießkartenausgabe mitzuführen.

Jede Jägerschaft kann aus ihren Mitgliedern Mannschaften von jeweils max. sechs Schützen und weitere Einzelschützen benennen. Die Teilnahme von Gästen ist möglich, sofern die vorhandenen Kapazitäten nicht ausgeschöpft sind. Gäste starten außerhalb der Wertung und der Tombola im Rahmen der Siegerehrung.

Die Startzeiten der einzelnen Mannschaften und Schützen werden rechtzeitig mitgeteilt

Ermittelt werden:
Die Sieger:

  • Kombiniertes Schießen Mannschaften
  • Kombiniertes Schießen Einzel aller Klassen und in den Klassen:
  • Jugendklasse
  • Damenklasse
  • Offene Klasse (Jagdschützen)
  • Alters- und Seniorenklasse
  • Kurzwaffenschießen Einzel (alle Starter in einer Klasse)
  • Kurzwaffenschießen Mannschaft

Ab fünf Starter in einer Klasse werden zusätzlich das Büchsen- und Flintenschießen ausgewertet, sowie die Plätze 1 bis 3 geehrt.
Für die Sieger und Platzierten nach o. g. Regelungen werden Urkunden und Preise überreicht.

Die Preise werden nur an platzierte Teilnehmer ausgegeben, die zur Siegerehrung anwesend sind. Sollte ein platzierter Teilnehmer bei der Siegerehrung nicht anwesend sein,
geht der Preis an den Nächstplatzierten. Die Sachpreise werden auf die entsprechenden Platzierungen festgelegt.

Das Schiedsgericht aus drei erfahrenen Schützen wird am Wettkampftag rechtzeitig bekannt gegeben.

Zugelassene Waffen:
Flinten im Kaliber 12 und kleiner, Flintenmunition mit einer Patronenlänge von 70 mm und kleiner. Schrotladung ≤ 24 g. Schrotdurchmesser ≤ 2,5 mm (Trap) ≤ 2,0 mm (Skeet)
Kugelwaffen ab Kaliber .22 Hornet, Patronen bis Geschossenergie E0 7000 J, bleifreie Munition ist nicht zugelassen.

Die Waffen und entsprechende Munition sind mitzubringen.

Meldung an:
Landesjagdverband Sachsen e. V.
Hauptstr. 156 a
09603 Großschirma
E-Mail: info@jagd-sachsen.de    –  Mit dem Mail-Betreff „Meldung LM25“
Telefon: 037328/123914

Bitte benutzen Sie zur Anmeldung das beigefügte Formblatt und beachten Sie, dass nur vollständige Meldungen in schriftlicher Form bearbeitet werden können.

Meldeschluss: 21. Juni 2025 (Spätere Meldungen können leider nicht berücksichtigt werden!)
Gebühren: Je Schütze sind 35,- Euro für Langwaffenschützen und 15,- Euro für Kurzwaffenschützen zu entrichten.

Die Gebühren sind rechtzeitig, bis spätestens 21. Juni 2025 unter dem Kennwort:
„LM Sachsen“ auf das folgende Konto des LJV-Sachsen e. V. zu überweisen:
IBAN: DE47 8505 0300 3120 1972 88 BIC: OSDDDE81XXX

Die Meldungen gelten erst als eingegangen, wenn das Startgeld auf dem Konto des LJV Sachsen verbucht ist.
Das Entrichten der Meldegebühr am Wettkampftag ist nicht möglich! Startgeld ist Reuegeld
und wird bei Nichtantritt nicht zurückerstattet. Die Protestgebühr beträgt 50,- Euro.

Allgemeine Hinweise:
Während der Durchführung des Schießens trägt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer für
den Umgang mit seinen Waffen und Munition die volle Verantwortung.
Den Weisungen der Wettkampfleitung und der Standaufsichten ist unbedingt Folge zu leisten.
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung wird diese Ausschreibung in allen Punkten durch die
Mannschaftsleiter und Schützen akzeptiert und auf den Rechtsweg verzichtet.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wettkampfschießen der persönliche Schutz der Ohren und zusätzlich beim Flintenschießen, der Augen und des Kopfes
(Hut, Mütze), gem. Punkt 2.11 der aktuellen DJV-Schießvorschrift verpflichtend ist.
Laut Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO weisen wir darauf hin, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese können für Zwecke der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden und werden eventuell veröffentlicht.

Präsentationen des LJV-Sachsen
Internet auf der Webseite des LJV-Sachsen
Printmedien des LJV-Sachsen

Außer bei den Siegerehrungen und Gruppenfotos wird das persönliche Einverständnis vorab
eingeholt. Auf der Schießsportanlage ist das Fotografieren grundsätzlich verboten, Ausnahmen müssen vorher beim SJSV Großdobritz schriftlich beantragt werden.

Wichtiger Hinweis:
Im Rahmen der diesjährigen Landesmeisterschaft wird unter den Wettkampfteilnehmern des
LJVSN eine Tombola veranstaltet. Ausgenommen davon sind Obmänner des LJVSN, Präsidiumsmitglieder des LJVSN und Gastschützen.

Die Lose werden im Rahmen der Siegerehrung von einer neutralen Person gezogen. Gewinnberechtigt sind ausschließlich bei der Siegerehrung und Ziehung anwesende Wettkampfteilnehmer. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Fortbildungsveranstaltung – Erste Hilfe bei Jagdunfällen bei Personen / Jagdhunde

Tag: 12.07.2025
Ort: Kleinsaubernitz Gasthof „Olbasee“

Thema Teil 1: Erste Hilfe für Personen nach Jagdunfall
Zeit: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr / Mittagessen von 12:00 bis 13:00 Uhr möglich

  • Der Lehrgang „Erste Hilfe bei Jagdunfällen“ vermittelt wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei Unfällen in der Jagdpraxis schnell und richtig helfen zu können. Inhalte des Lehrgangs umfassen in der Regel:
    • Grundlagen der Ersten Hilfe
    • Erkennen und Einschätzen von Jagdunfällen
    • Maßnahmen bei Verletzungen durch Schusswaffen, Messer oder andere Jagdgeräte
    • Versorgung von Wunden und Blutungen
    • Umgang mit Bewusstlosigkeit und Schock
    • Sicherung der Unfallstelle
    • Kommunikation mit Rettungsdiensten

    Der Kurs richtet sich an Jägerinnen und Jäger sowie alle, die in jagdnahen Bereichen tätig sind, um im Notfall kompetent handeln zu können. Für genaue Termine, Dauer und Anbieter empfiehlt es sich, bei regionalen Jägervereinen oder Jagdschulen nachzufragen.

Thema Teil 2: Erste Hilfe für Herrchen/Frauchen und Hunde
Zeit: 13:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr

  • Der Lehrgang „Erste Hilfe bei Jagdunfällen mit Hund“ vermittelt wichtige Kenntnisse, um bei Verletzungen oder Notfällen von Jagdhunden schnell und richtig helfen zu können.
  • Inhalte des Lehrgangs umfassen in der Regel:nn- Grundlagen der Ersten Hilfe für Hunde- Erkennen und Einschätzen von Verletzungen bei Jagdhunden- Maßnahmen bei Wunden, Blutungen und Knochenbrüchen- Versorgung bei Bewusstlosigkeit, Kreislaufproblemen und Schock- Umgang mit Vergiftungen oder Vergiftungserscheinungen- Sicherung und Transport des verletzten Hundes- Prävention und Erste Hilfe bei typischen Jagdunfällen mit HundennDer Kurs richtet sich an Jägerinnen und Jäger sowie alle, die mit Jagdhunden arbeiten, um im Notfall kompetent handeln zu können.

Da wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen müssen, bitten wir um vorherige Anmeldung über:

Obmann für Jagdhundewesen – Gerd Maucksch

Tel.: +49 179 4254 117
E-Mail: hunde@kreisjagdverband-bautzen.de

Für Mitglieder des KJV Bautzen ist der Eintritt frei. Jagdhundeführer aus anderen Jagdverbänden entrichten bitte eine Gebühr von 8,- €.

 

Erfolgreicher Kreisjägertag

Ein erfolgreicher Kreisjägertag ging am 09.Mai 2025 in der gastronomischen Einrichtung La Ola zu ende. Eine traditionelle Umrahmung für diesen Abend, schaffte die Bläsergruppe "Die jungen Gaußiger" mit ihren jagdlichen Stücken.

Für diesen Abend standen viele Themen wie ASP, regionale Streckenliste, Wolf und eine außerordentliche Wahl des Vorsitzenden auf der Agenda.

Nach der Begrüßung durch die Bläser eröffnete unser Vorsitzende Dr. Franz Schilling den Kreisjägertag. Mit einer Gedenkminute ehrten alle Anwesenden noch einmal unsere verstorbenen Weidgenosse: Ralf Hillmann, Lutz Zimmermann, Schütze Manfred und Böhmer Wilfried.

Danach übergab unser Vorsitzende das Wort an die Ehrengäste Landrat Herr Udo Witschas, Herr Norbert Bialek von Veterinäramt, Herr Stefan Triebs vom Bauernverband, Herr Thomas Sonntag von der unteren Jagdbehörde und Herr Polo Palmen vom Landesjagdverband Sachsen.

Mit der Anwesenheit von 86 Verbandsmitgliedern stand die Beschlussfähigkeit fest. Die vorgeschlagenen Finanzplan für 2025 und die Entlastung des Vorstandes für 2024, wurden statt gegeben. Unser Vorsitzender Herr Dr. Schilling erstattete Bericht über die regen Aktivitäten des Verbandes im Jahr 2024.

Im Anschluss folgte die Wahl des neuen Vorsitzenden. Mit fast einstimmiger Mehrheit begrüßen wir Herrn Andreas Richter als neuen Vorsitzenden des Kreisjagdverbandes Bautzen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit im Ihm noch neuen Revier.

Wir danken an dieser Stelle unseren Vorsitzenden Dr. Franz Schilling für seine kurze aber durchaus herausragende Arbeit im Vorstand und wünschen Ihm alles Gute aber vor allem Gesundheit.

"Ehrenamt ist keine Arbeit, die nicht bezahlt wird. Es ist Arbeit, die unbezahlbar ist."

Den Abend rundete die Ehrung unserer Verbandsmitglieder und die Begrüßung der neuen 11 Neumitglieder ab.

Geehrt wurden folgende Verbandsmitglieder für ihre Jägerjahre: 

Herr Manfred Ressel - 65 Jahre
Herr Rainer Schiemank - 60 Jahre
Herr Werner Sobe - 60 Jahre
Herr Johannes Gano - 50 Jahre
Herr Rainer Horbank - 50 Jahre
Herr Rainer Lehmann - 50 Jahre
Herr Frank Kallenbach - 50 Jahre
Herr Bernhard Waschnick - 50 Jahre
Herr Jürgen Linaschke - 40 Jahre
Herr Karl-Heinz Mieth - 40 Jahre
Herr Horst Riemer - 40 Jahre
Herr Hand Joachim Stoß - 40 Jahre
Herr Michael Rösler - 25 Jahre
Herr Edwin Koall - 25 Jahre
Herr Andreas Kubisch - 25 Jahre
Herr Prof. Wolfgang Reichert - 25 Jahre

Wir übermitteln allen Verbandsmitgliedern im Namen der Bläsergruppe "Die jungen Gaußiger" ein ganz herzliches DANKESCHÖN für den gesammelten Beitrag. Das zeigt uns immer wieder, dass Tradition und Brauchtum die Menschen verbindet.

Der Kreisjagdverband dankt all unseren fleißigen Helferinnen und Helfern für ihre tatkräftige Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung des Kreisjägertages 2025.

Horrido und Weidmannsheil,

der gesamte Vorstand des KJV-BZ

Kitzrettung – Aufnahmebogen

Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,

im Rahmen einer Wissenschaftlichen Arbeit übermitteln wir Euch den Aufnahmebogen von Kitzrettungsaktionen. (Dokument –> HIER)

Der Kreisjagdverband Bautzen verfügt aktuell über keine Kitzrettungsteams. Dennoch ist uns bekannt, dass in einigen Jagdgenossenschaften solche Teams existieren. Diese möchten wir gern um Mithilfe bei dieser Aktion bitten.

Bitte dokumentiert Eure Kitzrettungsaktionen anhand des mitgelieferten Bogens und übersendet dieses an die Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Fr. Herzog, Frau Hanna Gellner.
Die E-Mail-Adresse lautet hanna.gellner@tu-dresden.de.

Bei Fragen könnt Ihr euch ebenfalls unter der genannten E-Mail an Frau Gellner wenden.

Vielen Dank!

Horrido und Weidmannsheil
Der Vorstand des KJV-Bautzen

Information über die Verkleinerung der ASP-Restriktionszonen ab 03.05.2025

Wir informieren über die  Verkleinerung der Sperrzonen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird in Sachsen immer weiter zurückgedrängt.
Damit können Teile des Landkreises Bautzen aus der Sperrzone II (Gefährdetes
Gebiet) in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden und Teile der Sperrzone I
komplett aufgehoben werden. Hierzu wurde von der EU-Kommission bereits die
Durchführungsverordnung angepasst.

Im LK Bautzen gilt ab 03.05.2025:

Welche Gebiete bleiben in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet)?

  • Gemeinde Crostwitz mit den Gemarkungen Horka, Crostwitz, Caseritz, Prautitz,
  • Gemeinde Elsterheide,
  • Gemeinde Großdubrau mit den Gemarkungen Commerau/G., Göbeln, Jetscheba, Kauppa,
  • Gemeinde Königswartha,
  • Gemeinde Lohsa,
  • Gemeinde Malschwitz mit den Gemarkungen Halbendorf/Spree, Lieske,
  • Neudorf/Spree,
  • Gemeinde Nebelschütz mit der Gemarkung Piskowitz,
  • Gemeinde Neschwitz,
  • Gemeinde Oßling,
  • Gemeinde Puschwitz,
  • Gemeinde Räckelwitz,
  • Gemeinde Radibor mit den Gemarkungen Brohna, Droben, Lippitsch, Lomske/M,
  • Luppa, Milkel, Quoos, Radibor,
  • Gemeinde Ralbitz-Rosenthal,
  • Gemeinde Spreetal,
  • Gemeinde Stadt Bernsdorf,
  • Gemeinde Stadt Hoyerswerda,
  • Gemeinde Stadt Lauta,
  • Gemeinde Stadt Wittichenau.

Welche Gebiete fallen nun in Sperrzone I ( Pufferzone)?

  • Gemeinde Burkau,
  • Gemeinde Crostwitz, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Demitz-Thumitz mit den Gemarkungen Cannewitz, Medewitz, Pohla,
  • Pottschapplitz, Rothnaußlitz, Stacha, Thumitz, Wölkau,
  • Gemeinde Doberschau-Gaußig mit den Gemarkungen Doberschau, Drauschkowitz,
  • Grubschütz, Preuschwitz, Techritz, Zockau,
  • Gemeinde Göda,
  • Gemeinde Großdubrau, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Kubschütz mit den Gemarkungen Kreckwitz, Litten, Purschwitz,
  • Gemeinde Malschwitz, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Nebelschütz, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Neukirch mit den Gemarkungen Gottschdorf, Neukirch, Schmorkau,
  • Gemeinde Panschwitz-Kuckau,
  • Gemeinde Radibor, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Schwepnitz,
  • Gemeinde Stadt Bautzen mit den Gemarkungen Basankwitz, Bautzen, Bolbritz, Burk,
  • Großwelka, Kleinseidau, Kleinwelka, Löschau, Lubachau, Malsitz, Nadelwitz,
  • Niederkaina, Oehna, Rattwitz, Salzenforst, Schmochtitz, Seidau, Stiebitz, Teichnitz, Temritz,
  • Gemeinde Stadt Bischofswerda mit der Gemarkung Schönbrunn,
  • Gemeinde Stadt Elstra,
  • Gemeinde Stadt Kamenz,
  • Gemeinde Stadt Königsbrück mit der Gemarkung Königsbrück-Land,
  • Gemeinde Stadt Weißenberg nördlich der BAB 4.

Was gilt in der Pufferzone?

  •  Erleichterungen für Hausschweinehalter
    Diese brauchen keine Genehmigungen für das Verbringen von Hausschweinen
    innerhalb Deutschlands zu beantragen. Sie können sich den Schlachtbetrieb
    aussuchen und sind nicht an benannte Schlachtbetriebe gebunden.
  • Erleichterungen für Jäger.
    Selbst angeeignetes Schwarzwild darf nun wieder bundesweit in begrenztem
    Umfang vermarktet werden. Die Untersuchungspflichten (ASP- und
    Trichinenuntersuchung) unter Nutzung der SWM-App und das Prämiensystem
    gelten unverändert fort. Zu beachten ist, dass erlegte, nicht angeeigneten
    Wildschweine, Fall- und Unfallwild sowie Aufbruch und Schwarte
    Sperrzonenübergreifend entsorgt werden kann.

Welche Gebiete fallen aus der Pufferzone?

Alle, hier nicht aufgeführten Gemeinden/-teile fallen aus den Sperrzonen heraus und
gelten damit als seuchenfrei, wie vor Beginn des ASP-Seuchenzuges.
Die Untersuchungspflichten bleiben unverändert (Landesweites Monitoring

Was gilt in den seuchenfreien Gebieten?

  • Erleichterungen für Hausschweinehalter
    Es entfallen alle bisherigen Einschränkungen für Schweinehalter.
  • Jäger

Außerhalb der Sperrzonen beträgt der Entschädigungsanspruch je erlegtem
Wildschwein 20 Euro für die Blutproben und ist wie bisher beim Veterinäramt zu
beantragen (unter Nutzung der SWM-App).
Die Kadaversammelpunkte des Veterinäramtes Bautzen in Ottendorf-Okrilla und
Nostitz werden geschlossen und zurückgebaut.

Für Jäger, die bisher eine eigene Entsorgungstonne haben, entfällt die Kostenfreiheit
für die Kadaverentsorgung durch den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung
Sachsen.

Die neuen Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen wurden am
02.05.2025 veröffentlicht, und gelten ab 03.05.2025.

Hier finden Sie die Links der veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der
Seite der LDS:

Sperrzone II: Tierseuchenbekämpfung | ASP – 5. Änderung der
Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II
(gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

Sperrzone I: Tierseuchenbekämpfung | ASP – 3. Änderung der
Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I
(Pufferzone) und weitere Anordnungen

Auf der Bekanntmachungsseite der LDS sind diese ebenfalls verlinkt.

Die kartografische Darstellung der Sperrzonen als interaktive Karte finden Sie
hier im Geoportal – Sachsenatlas.

ASP-Übersicht Aufwandsentschädigung

Für Fragen steht Norbert Bialek – Amtstierarzt/Leiter des Veterinäramtes  gerne zur Verfügung.

Lehrgang: Trichinenprobenentnahmelehrgang im Landratsamt Bautzen

Sehr geehrte Damen und Herren, Werte Weidgenossen,

der nächste Trichinenprobenentnahmelehrgang im Landratsamt Bautzen findet statt am:

Termin: Dienstag, den 13.05.2025
Uhrzeit: um 16:30 Uhr
Ort:  Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen (voraussichtlich in Raum 211)

Das Veterinäramt bittet um vorherige Anmeldung mit Telefonnummer und Mail-Adresse an:

Richard Biehle – SB Tiergesundheit und Tierschutz
E-Mail: richard.biehle@lra-bautzen.de
Telefon: 03591 5251-39116

Eine Teilnahme an dem Kurs ist möglich, unabhängig davon, ob die Jägerprüfung bestanden worden ist oder nicht. Im Falle des Nichtbestehens würde die Teilnahme am Kurs bescheinigt und die Genehmigung dann im Nachhinein ausgestellt, sobald uns der Nachweis über die bestandene Prüfung / ein gültiger Jagdschein vorgelegt wurde.

Auch (zukünftige) Jägerinnen und Jäger, die ihr Jagdgebiet nicht im Landkreis Bautzen haben, können an unserem Kurs teilnehmen. Auch in diesem Fall würde eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, welche dann zur Genehmigungsausstellung in dem Veterinäramt des Landkreises  eingereicht werden kann, in dem sich das entsprechende Jagdgebiet befindet.

Die Teilnahme am Kurs sowie die Teilnahmebestätigung sind kostenfrei. Lediglich für das Ausstellen der Genehmigung wird eine Gebühr von 40,-€ verlangt. Beantragen Sie daher bitte nur bei jenem Veterinäramt Ihre Genehmigung, in welchem Ihr (zukünftiges) Jagdgebiet liegt.

Bei weiteren Fragen können Sie Herrn Biehle unter unten genannter Durchwahl oder seinen Kollegen unter 03591 / 5251 39001 sowie per E-Mail kontaktieren.

Horrido und Weidmannsheil

Kreisjagdverband Bautzen e.V. in Zusammenarbeit mit Landratsamt & Veterinäramt Bautzen