Weitergabe News Waffenbehörde Landkreis Bautzen

Sehr geehrte Waffenbesitzerin, sehr geehrter Waffenbesitzer,

die Waffenbehörde des Landkreises Bautzen möchte ihre Waffenbesitzer erneut mit aktuellen und allgemeinen Sachverhalten zum Waffenrecht informieren.

Folgende Themen sind Inhalt des Dokumentes:

  • Schlüsselaufbewahrung und Tresorumbau
  • Überkreuz-Aufbewahrung von Munition und Waffen
  • Bedürfnisüberprüfung der Sportschützen
  • aktuelle Ansprechpartner der Waffenbehörde

Ausführliche Informationen erhalten Sie HIER.

Allzeit Weidmannsheil wünscht der Vorstand des KJV-BZ

Verschmelzung Kreisjagdverband Bautzen & Jagdverband Hoyerswerda

Schon seit Längerem fanden Gespräche zwischen dem Kreisjagdverband Bautzen und dem Jagdverband Hoyerswerda statt. Im Fokus stand das Thema: „Erhalt der Jägerschaft in der Region“. Aus diesem Grund entschieden sich beide Vorstände, dass eine Verschmelzung die zukunftsorientierte Lösung darstellt.

Unter notarieller Aufsicht wurde auf dem Kreisjägertag des Kreisjagdverbands Bautzen am 12.04.2024 sowie in der Hauptversammlung des Jagdverbands Hoyerswerda am 14.06.2024 der Verschmelzung zugestimmt. Der Verzicht auf Anfechtung der Zustimmung erfolgte einstimmig.

Somit wurde der Verschmelzung beider Verbände nach dem Umwandlungsgesetz am 01.07.2024 vollzogen.

  1. Alle 63 Mitglieder des JVH e.V. wurden automatisch Mitglieder des KJV-BZ e.V. Sie sind somit Mitglieder des KJV-Bautzen e.V., des LJV-Sachsen und des Deutschen Jagdverbands. Die Mitgliederanzahl beim LJV-SN bleibt unverändert.
  2. Die Hegeringe bleiben unverändert bestehen.
  3. Als Verbindung zum KJV-BZ e.V. und zusätzliche Ansprechpartner für Hoyerswerda werden Wg. Andreas Heinz und Wg. Daniel Gebauer aus dem ehemaligen Vorstand des JVH eingesetzt.
  4. Beiden Verbänden entstehen keinerlei Nachteile – weder finanziell noch materiell.

Wir begrüßen neu in unserem Vorstand des Kreisjagdverbands Bautzen den Wg. Andreas Heinz, der nun offiziell als Obmann für Hegeringe & Hegegemeinschaften fungiert.

Der gesamte Vorstand des Kreisjagdverbands Bautzen dankt allen Mitgliedern, neuen wie alten, für das entgegengebrachte Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und greift das Motto des Vorsitzenden des Jagdverbands Hoyerswerda Prof. Dr. Wolfgang Reichert auf:

„Für ein modernes und zukunftsorientiertes Jagdwesen mit uns Jägern, für das Wild und für die Jagd im Sinne des Naturschutzes.“

Allzeit Weidmannsheil wünscht der Vorstand des KJV-BZ

Bläserkonzert in Cunewalde

Die Lausitzer Hangfichten und der Lausitzer Hörnergruß laden Sie recht herzlich zum Konzert ein.

Wann? 07.07.2024
Wo?      Kirche in Cunewalde
Wann? um 18:00 Uhr

Mit Fürst Pless-, Wald- und Alphorn entführen Sie die Bläsergruppen für einen Augenblick in die Welt der Musik und lassen die heiligen Hallen mit ihren Hornklängen erstrahlen.

Lassen Sie sich diesen Ohrenschmaus nicht entgehen – es lohnt sich.

Eintritt ist frei / Spende wird gebeten

Änderung der Allgemeinverfügung für Sperrzone I / II

Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden

ASP – 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen

– ASP – 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

– ASP – 3. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

 

Aktuelle Karte der Zonen:  Sperrzone I und II

Kreisjägertag des KJV Bautzen 2024

Kreisjägertag 2024

Etwas außergewöhnlich gestaltete sich unsere diesjährige Mitgliederversammlung am 12.04.2024 in der Gaststätte den "Sächsischen Jäger" in Großdubrau. Eine gebührende Umrahmung für diesen Abend, schafften fleißige Jäger mit einer Trophäenschau. Denn Traditionen müssen bewahrt und gepflegt werden.

Die Tagesordnung war vollgepackt, wie selten zuvor. Nach der Begrüßung durch unsere Bläser des KJV Bautzen, eröffnete unser Vorsitzender Lothar Jentschel zum letzten Mal mit einer kleinen Rede den Kreisjägertag. Für diesen Abend war eine außerordentliche Wahl des Vorstandes angesetzt.

Mit der Anwesenheit von 84 Verbandsmitgliedern stand die Beschlussfähigkeit fest. Die vorgeschlagenen Änderungen der Satzung und die Verschmelzung mit Hoyerswerda, wurden statt gegeben.

Unser 2. Vorsitzender Frank Kallenbach erstattete Bericht über die Aktivitäten des Verbandes für das Jahr 2023 und gab am Ende seiner Rede, die Übergabe seines Amtes an den neu zu wählenden Vorstand, bekannt.

Wir danken an dieser Stelle unseren 1. sowie 2. Vorsitzenden Lothar Jentschel und Frank Kallenbach für ihre langjährige Treue und Arbeit im Vorstand des Kreisjagdverbandes Bautzen.

"Ehrenamt ist keine Arbeit, die nicht bezahlt wird. Es ist Arbeit, die unbezahlbar ist."

Auch unser Gast Herr Bernstein vom LJV Sachsen, richtete ein Grußwort an unsere Mitglieder und dankte unseren Vorsitz für die gute langjährige Zusammenarbeit.

Mit der Entlastung unseres alten Vorstandes, konnte die außerordentliche Wahl stattfinden und wir begrüßen unseren neuen gewählten Vorstand in Kreisjagdverband Bautzen.

Nach der Mitgliederversammlung beginnt jetzt bei dem neuen Vorsitzenden und seinen Vorstandsmitgliedern eine arbeitsreiche Wahlperiode. Wir wollen unseren Verband attraktiver und zukunftsorientierter gestalten und leiten. Wir sind für unsere Mitglieder da, erhoffen uns jedoch auch von Euch Unterstützung.

Wir danken noch einmal allen fleißigen Helferinnen und Helfern für Unterstützung bei der Ausrichtung der Trophäenschau, der Bereitstellung der Akustik, für den Auf- & Abbau, die Organisation vor, während und nach dem Kreisjägertag.

"Erfolg ist nicht das Ergebnis einzelner Anstrengungen, sondern das Resultat des Zusammenhalts und der gemeinsamen Arbeit.“

Horrido und Weidmannsheil

Euer alter und neuer Vorstand des KJV Bautzen

rechtzeitig Anzeige verbotener Magazine und Magazingehäusen

Folgen bei nicht rechtzeitig angezeigten verbotenen Magazinen und Magazingehäusen nach § 58 Abs. 17 WaffG

Das Verbot größerer Magazine oder Magazingehäuse erfolgte vor dem Hintergrund
der Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie.
Davon betroffen ist der Umgang mit

  • Wechselmagazinen für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 20
    Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren
    Kalibers aufnehmen können und
  • Wechselmagazinen für Langwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als zehn
    Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren
    Kalibers aufnehmen können.
    Gleichfalls ist der Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen für
    Zentralfeuermunition und halbautomatischen Langwaffen für Zentralfeuermunition

verboten, die ein eingebautes Magazin mit der jeweils oben beschriebenen
Magazinkapazität haben.

Ausnahmen vom Umgang gelten nur für die Unbrauchbarmachung und für den
Altbesitz (§ 58 Abs. 17 und 18 WaffG). Weitere Formen des Umgangs wie Erwerb,
Führen, Schießen (Verwenden auf Schießstand) etc. sind nicht erlaubt.

Die Anzeigefrist bei der zuständigen Waffenbehörde ist bereits zum
01.09.2021 abgelaufen, sodass alle verbotenen Magazine und Magazingehäuse, die
nicht rechtzeitig angezeigt wurden, nicht mehr „legal“ besessen werden dürfen.
Der Gesetzgeber hat zwar bei Nichtanzeige keine Sanktionierungen vorgesehen,
jedoch kann aus heutiger Sicht nicht beurteilt werden, ob bei der nächsten
Gesetzesnovelle der Besitz solcher Magazine/Magazingehäuse als
Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Straftattatbestand aufgenommen wird.

Wir bitten Sie deshalb zu prüfen, ob Sie im Besitz verbotener Magazine oder
Magazingehäuse sind. Eine Abgabe dieser kann, vorzugsweise bis zum 23.04.2024,
bei uns zu den Sprechzeiten (dienstags und donnerstags von 08:30 Uhr bis 18:00
Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Vorübergehender Erwerb einer Waffe -Anzeigepflicht-

Im Sinne des Waffengesetzes Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 3 ist eine Waffe oder
Waffenteil (z.B. Schalldämpfer, Wechsellauf, Wechselsystem) überlassen, wenn
jemand die tatsächliche Gewalt einem anderen darüber einräumt.

Gemäß § 37a Satz 1 WaffG hat der Inhaber einer Waffenbesitzkarte der zuständigen
Behörde die Überlassung, den Erwerb und die Bearbeitung durch Umbau oder
Austausch eines wesentlichen Teils, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf,
binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Daher entfällt die Eintragungspflicht nicht, wenn die Waffe oder das Waffenteil
innerhalb der 14-tägigen Frist wieder zurückgegeben (rücküberlassen) wird. Von
dieser Pflicht wären private Waffenbesitzer nur dann entbunden, wenn diese sich die
Waffe zunächst nur auf Basis der Ausnahmeregelungen des § 12 Abs. 1 Nr. 1a
WaffG ausgeliehen hätten.

Somit besteht für Privatpersonen die Verpflichtung zur An- und Abmeldung der Waffe
bei ihrer zuständigen Waffenbehörde auch dann, wenn die Waffe oder das Waffenteil
wieder an den Verkäufer/Überlasser zurückgegeben wird. § 37a WaffG besagt
eindeutig, dass Inhaber einer Waffenbesitzkarte den Erwerb und die
Rücküberlassung einer Waffe oder eines Waffenteils anzeigen müssen und dieses
gemäß § 37g WaffG in ihre Waffenbesitzkarte eintragen lassen müssen. Hierbei
spielt es keine Rolle, ob die Waffe oder das Waffenteil kurzfristig nach dem Erwerb
wieder zurück überlassen wird.

Aktuelle Veranstaltungen/Seminare für Jagdhundeführer

Wir möchten gern alle Jagdhundeführer informieren

über die geplanten Veranstaltungen 2024

  • 12.05.2024 – ab 10:00 Uhr
    Züchterworkshop Sachsen Dr. Dagmar Heydeck
    Gasthof Hermsdorf Ottendorf Okrilla
    Anmeldung: silke.kippenberg@vdd-sachsen.de
  • 01./02.06.2024 – Raum Leipzig – VDD Freistaat Sachsen / Niederlausitz
    Uwe Heiß Seminar für Hundeführer – Gehorsam und Vorstehen
    Anmeldung: Doreen.Descher@t-online.de
  • 07.07.20204 – 1. Seminar
    Anschuss finden & Pirschzeichen lesen – Nachsuche – Michael Völker
    Nachsuchering Hainichener Land
    Anmeldung: michaelvoelker81@web.de
  • 07.-08.09.2024 – in Muldenhammer
    Basisseminar Schweiß
    Dirk Schönfelder Nachsuchestation Vogtland
    Anmeldung: nachsuche.vogtland@gmail.com
  • 15.09.2024 – 2. Seminar
    Anschuss finden & Pirschzeichen lesen – Nachsuche – Michael Völker
    Nachsuchering Hainichener Land
    Anmeldung: michaelvoelker81@web.de

Wir suchen Unterstützung in unserer jagdl. Schießmannschaft des KJV BZ

Aufruf an alle schießbegeisterten Mitglieder des KJV BZ

Wir suchen Schützen für unsere Schießmannschaft, welche auch Lust hätten den Kreisjagdverband Bautzen nach außen zur Bezirks- und Landesmeisterschaft zu vertreten.

Art des Schießens (jede Art kann individuell belegt bzw. angetreten werden):

– kombiniertes Büchsen- / Flintenschießen
– Kurzwaffenschießen

Geschossen wird nach DJV-Schießvorschrift in der aktuell gültigen Fassung. Das Schießen erfolgt unter Zeitbegrenzung. Probeschüsse und Ölschüsse vor dem Wettkampf sind aus Zeitgründen nicht möglich.

Trainingstage und -zeiten für unsere Schießmannschaft werden noch in unserem Kalender bekannt gegeben.

Ansprechpartner:

Obmann jagdliches Schießen
Dirk Mersiovsky
Tel.: 0152 5337 0405
E-Mail: schiessen@kreisjagdverband-bautzen.de

Einführung neuer Wildmarken und ASP-APP zur Digitalisierung der ASP-Probendatenerfassung

Woher bekomme ich die neue Wild-ID und was passiert mit den alten WUS-Nummern?

Zum 08.01.2024 wird in Sachsen die neue gelbe Wild-ID für die Kennzeichnung von Schwarzwildproben eingeführt.
Wer noch keine besitzt, kann sich diese im Veterinäramt Bautzen vor Ort abholen oder per Post zusenden lassen.

Besucheradresse: Taucherstraße 23 / 02625 Bautzen

Die bisherigen Wildmarken (grüne Marken) entfallen ab den 01. April 2024 für die Kennzeichnung von Schwarzwild.

Wie werden die Klebeetiketten der Wildmarke verwendet?

Zur eindeutigen Zuordnung der Proben und den dazu gehörigen Begleitscheinen, werden die

Klebeetiketten wie folgt verwendet:

1. ASP-Probebegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

2. Trichinenbegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

3. auf die Umverpackung der Trichinenprobe selbst

Welcher Wildursprungsschein wird der Trichinenprobe mitgegeben?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Verwendung des noch bekannte Trichinenprobescheine (handschriftlich ausgefüllt)

Auf den Trichinenbegleitscheinen erfolgt die Mitgabe Wild-ID ausschließlich mittels der mitgelieferten Klebeetiketten der Wildmarke!

Wo bekomme ich den Probegleitschein her?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Onlineformular des LRA (Ausfüllen & Druck über den PC)

3. ASP-Probebegleitschein (zum selbst ausdrucken & handschriftlichen ausfüllen)

Wer erhält Zugang zur ASP-APP?

Die Zugangsdaten zur ASP-APP können bei der unteren Jagdbehörde vom Revierinhaber bzw. Bezirksverantwortlichen beantragt werden.

Die Anwendung selbst kann über die Wildmonitoringseite herunter geladen werden.

Um die Erfassung auch seinen Begehscheininhabern zu ermöglichen. Muss der jeweilige Revierinhaber in seinem Account zusätzliche Erfasser anlegen.

Alle Details kann man in dem PDF vom Veterinäramt HIER erlesen.