Für die organisierte Jagd gilt immer noch Meldepflicht

Was muss bei der Jagd beachtet werden?

Wild darf innerhalb der Restriktionszonen gejagt werden. Der Einsatz von Jagdhunden zum Stöbern sowie von Jagdhelfern (Treiber) zur aktiven Beunruhigung des Wildes ist dem Landratsamt Bautzen über ein Formular anzuzeigen.

Tierseuchenbekämpfung: Anzeige einer organisierten Jagd Formular

Das Verbringen von von lebenden oder erlegten Wildschweinen innerhalb und aus der Pufferzone heraus ist grundsätzlich verboten. Dies gilt ebenso für das Verbringen von Wildschweinefleischerzeugnissen.

Die Entsorgung des erlegten Wildes bei Verzicht auf Aneignung hat an einem vom Landratsamt bestimmten Kadaversammelpunkt je nach Erlegungsort innerhalb der Pufferzone oder innerhalb des gefährdeten Gebietes zu erfolgen.

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