Gutachten: Jagdhund vom Wolf getötet

Externes DNA-Gutachten bestätigt: Ein Jagdhund wurde Mitte Oktober in Glienig (LDS) von einem Wolf getötet. Der Vorfall ereignete sich während einer Nachsuche auf einen verletzten Rothirsch. LJVB fordert Entschädigung nach tödlichem Wolfsangriff.

(Michendorf, 19. Dezember 2024) Der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) gibt bekannt, dass ein externes DNA-Gutachten nun bestätigt hat, dass ein Jagdhund Mitte Oktober in Glienig (Landkreis Dahme-Spreewald) von einem Wolf getötet wurde. Der Vorfall ereignete sich im Rahmen einer zweitägigen Nachsuche auf einen im Straßenverkehr verletzten Rothirsch.

Der betroffene Hundeführer aus Teltow-Fläming hatte seine Jagdterrier-Hündin, nach einer zweitägigen Suche, in der Nähe des verletzten Rothirsches zur freien Suche geschickt. Nach etwa 1,5 Stunden wurde der Hund tot aufgefunden. Die Hündin war ausgeweidet und vergraben worden. Das durch den LJVB beauftragte externe DNA-Gutachten konnte nun nachweisen, dass der Hund von einem männlichen Wolf lettischer Herkunft getötet wurde.

„Der Verlust eines Jagdhundes ist nicht nur ein persönlicher Schicksalsschlag für den Hundeführer, sondern auch ein weiteres deutliches Signal für die Notwendigkeit der Reduzierung der Wolfspopulation. In Brandenburg leben aktuell über 1.000 Wölfe“, erklärt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des LJVB.

Der Landesjagdverband Brandenburg fordert das zuständige Landesamt für Umwelt (LfU) nun auf, eine vollumfängliche Entschädigung des Hundeführers einzuleiten. Leider wurde der Hundeführer bis zum heutigen Tag nicht vom LfU über das weitere Vorgehen informiert und es wurde ihm auch nicht bekanntgegeben, ob bereits ein Ergebnis des Gutachtens seitens des LfU vorliegt.

„In Brandenburg ist es seit längerem 5 nach 12. Wir benötigen dringend die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, eine deutliche Reduzierung des aktuellen Bestandes, eine Obergrenze für Wölfe und eine dauerhafte Jagdzeit“, sagt Dr. Wellershoff.

Jungjägerkurs 2025 KJV-BZ

Der Kreisjagdverband Bautzen bildet wieder Jungjäger aus.

voraussichtlicher Kursplan für 2025 - Einschreibung ist bis zum 28.03.2025 möglich

⇒   Anmeldeformular JJ-Kurs

Der Ausbildungszeitraum erstreckt sich jeweils von April bis Ende September/Oktober eines jeden Jahres. Die theoretische und praktische Ausbildung findet dann nur noch Samstags, die Schießausbildung auch an Wochentagen statt. Die Kompaktwoche entfällt. Es wird so geplant, dass monatlich ein Samstag für die Teilnehmer frei ist. Im Zeitraum der Sommerferien werden zwei freie Samstage so gelegt, dass ein Zeitraum von drei Wochen für die Urlaubsplanung zur Verfügung steht. Neu in die Ausbildung wird das lehrmäßige Aufbrechen von Wild integriert.

Die Ausbildung des Weidwerks liegt uns als Kreisjagdverband Bautzen am Herzen.

Dementsprechend suchen wir immer wieder Lehrprinzen, welche uns bei der JJ-Ausbildung unterstützen und unsere Schützlinge im Revier mit begleiten.

Für Interessenten und weiter Infos gelten folgende Ansprechpartner:

Vorsitzender/Kommis. Leiter Jägerlehrhof - Dr. Franz Schilling
Tel.: +49 178 2401462
E-Mail: vorsitzender@kreisjagdverband-bautzen.de

Obmann Aus- & Weiterbildung - Stefan Hofmann
Tel.: +49 174 6133380
E-Mail: ausbildung@kreisjagdverband-bautzen.de

 

Steuerbefreiung für Jagdgebrauchshunde 2025

Liebe Jagdhundeführer und Jagdhundehalter im Kreisjagdverband Bautzen!

In Kürze beginnt das neue Jahr und die Gemeindeverwaltungen haben die Einnahmen aus der Hundesteuer wieder fest im Blick. In den meisten Gemeinden und Städten des Kreises Bautzen genießen Jagdhunde in Ausbildung bzw. fertig ausgebildete und geprüfte Jagdhunde Steuerbefreiung. Damit dieses Privileg weiterhin bestehen bleibt, ist es notwendig, dass ich den einzelnen Kommunen jährlich eine aktuelle Liste der steuerbefreiten Jagdhunde übergebe.

Da unser Hundekataster momentan nicht aktuell ist, müssen wir dringend nacharbeiten. Deshalb bitte ich Euch eindringlich darum, dass Ihr mir Eure Jagdhunde meldet – soweit nicht im Jahr 2024 schon geschehen.

Bitte verwendet dazu die einschlägigen Formblätter (sind auf Homepage des KJV Bautzen eingestellt).

Erfassung von Jagdhunden (kreisjagdverband-bautzen.de)

Schließlich kann ich nur Hunde melden, die in unserem Kataster enthalten sind.

Ich wünsche Euch einen guten Jahreswechsel und für 2025 eine gehörige Portion Weidmannsheil!

Gerd Maucksch

Obmann für Jagdkynologie und Tierschutz

Afrikanische Schweinepest: Mitteldeutsche Länder proben den Ernstfall der Tierseuchenbekämpfung

Ministerin Köpping: »Sachsens Fachleute sind krisenerprobt und geben ihre Erfahrungen gern weiter«

30 Tierärzte aus Veterinärämtern Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens probten im Rahmen einer Tierseuchenübung im Osterzgebirge die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Auf Basis einer Vereinbarung in Form des Staatsvertrages »Mitteldeutsche Kooperation im Veterinärwesens« zwischen Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen wird eine solche Übung aller zwei bis drei Jahre organisiert und fand in diesem Jahr erstmals in Sachsen statt. Bei der unter Mitwirkung des sächsischen Sozialministeriums organisierten dreitägigen Übung in den Landkreisen Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bereiteten sich die Tierärztinnen und Tierärzte auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vor.

Sechs Fachleute aus den Bundesländern Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und eine Expertin aus der »Task Force Tierseuchenbekämpfung« des Arbeitsstabs der Länder beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beobachteten die Übung. Thema war ein ASP-Ausbruch in einem Hausschweinebestand. Die Veterinäre probten das koordinierte Vorgehen in fünf großen schweinehaltenden Betrieben und einem Wildpark. Dabei wurden verschiedene seuchenrechtliche Untersuchungen durchgeführt, Proben zur Analyse im Labor genommen, die Biosicherheitsprüfung absolviert, die epidemiologische Lage analysiert, das Verwaltungshandeln abgestimmt und die Kommunikation mit den Tierhaltern geübt.

Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Die Übung soll für Klarheit und Erfahrung im Krisenfall sorgen, wenn alle Maßnahmen des Krisenmanagements reibungslos umgesetzt werden müssen. Wir in Sachsen sind seit über drei Jahren erprobt in der ASP-Bekämpfung und haben die Tierseuche bereits entscheidend zurückgedrängt. Unsere Fachleute geben gern Ihre Kenntnisse und Erfahrungen an die Kolleginnen und Kollegen aus Mitteldeutschland weiter. Auch wenn wir in Sachsen bisher erfolgreich die Tierseuche eingedämmt haben, bleibt die Gefahr eines Eintrags des Virus in eine Schweinemastanlage real. Deshalb diente die Übung auch dem Appell an die Tierhalter, die Hygienemaßnahmen in ihren Anlagen gewissenhaft einzuhalten, um ihren Bestand vor der Schweinepest zu schützen.«

Im Verlauf der Tierseuchenübung wurden die Tierärztinnen und Tierärzte auf die ersten 24 Stunden in einem Krisenfall vorbereitet. Dafür war die schnelle und sichere Anwendung des tierseuchenrechtlichen Fachwissens in einer Krisensituation erforderlich. Das richtige und angemessene Verwaltungshandeln sowie die Arbeit im Verwaltungsstab wurden geprobt. Zudem wurde die angemessene Kommunikation mit den betroffenen Landwirten behandelt. Auf dem Programm stand auch ein Presseworkshop, in dem die Notwendigkeit einer mit dem Krisenmanagement eng abgestimmten Krisenkommunikation erläutert wurde. Anlass der länderübergreifenden Tierseuchenübung war auch, die Prozesse, Unterlagen und Abläufe in den Veterinärämtern entsprechend der Übungsergebnisse an aktuelle Notwendigkeiten anzupassen und das Krisenmanagement damit auf den aktuellen Stand zu bringen. Ein Unternehmen, mit dem Sachsen einen Rahmenvertrag zur Vorhaltung von Kapazitäten und der Durchführung von amtlich angeordneten Bestandsräumungen hat, demonstrierte mit drei LKW-Zügen die neuste Technik für den mobilen Einsatz auf dem Bauhof der Stadt Dippoldiswalde.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2397 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon sind aber nur noch 132 Fälle aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz wurden seit 2022 auch Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Das derzeit in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in der Wild- und Hausschweinepopulation aktive ASP-Geschehen hat keinen Zusammenhang mit dem Geschehen in Sachsen und Brandenburg. Genomanalysen zeigten, dass es sich um einen anderen Virustyp mit Herkunft aus Südosteuropa handelt. Die Einschleppung erfolgte vermutlich durch den Menschen.

Weitere Informationen:

 

Wir gratulieren unseren frisch gebackenen Jungjägerinnen und Jungjägern zur bestandenen Prüfung

Sechs Jagdschülerinnen und Jagdschüler bestanden Ende September 2024, die Jägerprüfung.

Aus der Hand des Amtsleiters des Ordnungsamtes in Kamenz, René Burk bekamen die Jungjägerinnen und Jungjäger ihr Zeugnis bzw. den Jägerbrief. Mit einen kräftigen Handschlag beglückwünschten der Obmann für Aus- & Weiterbildung Stefan Hofmann und die stellv. Vorsitzende Nicole Geißler unsere frisch gebackenen Schützlinge zu ihrer bestandenen Prüfung. Brauchtumsgetreu umrahmte eine kleine Truppe von Bläser die feierliche Übergabe.

Der Kreisjagdverband wünscht allen Kursteilnehmern ein kräftiges Weidmannsheil zur bestandenen Prüfung. Ebenfalls möchte sich der Kreisjagdverband Bautzen bei allen Dozenten/Helfern für die Mithilfe in der Ausbildung bedanken.

Wenn Sie auch zukünftig einen Jagdschein absolvieren und Teil des Kreisjagdverbandes Bautzen e.V. werden möchten, finden Sie HIER weitere Informationen!

Wir wünschen allen Jungjägerinnen und Jungjägern ein kräftiges Weidmannsheil!

„Lausitzer Wölfe aus der Sicht eines Verhaltensbiologen“

"Lausitzer Wölfe aus der Sicht eines Verhaltensbiologen - Welche Erkenntnisse können Filmaufnahmen bringen?"

In Kooperation mit dem Jagdverband der Niederschlesische Oberlausitz möchten wir EUCH auf die Veranstaltung mit dem bekannten Tierfilmer und Verhaltensbiologen Dr. Axel Gebauer aufmerksam machen.

Wann?                   Freitag, den 01. November 2024

Welche Zeit?       ab 18:00 Uhr

Wo?                         Sweet Water Station in Kosel

junger Wolf (Canis lupus) schleicht sich an eine Krickente an, Braunkohlenbergbaufolgelandschaft in Sachsen

Übergabe des Hauptpreises der Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen 2024

Am 19. September 2024 fand die feierliche Übergabe des Hauptpreises der Landesmeisterschaft des Landesjagdverbandes Sachsen statt. Im würdigen Rahmen wurde dem glücklichen Gewinner Dirk Mersiovsky eine Sauer 101 Classic XTA Repetierbüchse im Kaliber .308 überreicht.

Die Verlosung des Preises erfolgte bereits am 22. Juni 2024 unter den anwesenden Teilnehmern der Landesmeisterschaft. Die Übergabe wurde von Heiko Majewski, dem Vertreter der BlaserGroup, Marko Freudenberger, in Löbau ansässiger Büchsenmachermeister sowie dem Geschäftsführer des LJV Sachsen, Martin Wißmann und Joachim Tobias, Obmann für jagdliches Schießen durchgeführt.

Wir, der KJV-BZ und der LJV Sachsen gratulieren dem Waidgenossen Dirk Mersiovsky, Obmann für jagdliches Schießen des KJV-BZ, herzlich und wünschen ihm allzeit Waidmannsheil mit seiner neuen Büchse.

Einladung zu unseren traditionellen Hubertusmessen & Konzerten im Landkreis Bautzen & Hoyerswerda

Jägersleute versammelt Euch, die Bläser haben Euch etwas zu sagen!

Der Überlieferung nach war Hubertus als junger Edelmann ein zügelloser Jäger, der die Erlegung des Wildes als Selbstzweck sah. Weder christliche Feiertage noch ethische Grundsätze hinderten den Jäger, seiner Leidenschaft hemmungslos nachzugehen. Nachdem seine Frau gestorben war, ging er als Einsiedler in die Wälder der Ardennen, um dort über seine Trauer hinwegzukommen und ernährte sich ausschließlich durch die Jagd.

Eine Begegnung mit einem Hirsch, der ein leuchtendes Kreuz zwischen seinen Geweihstangen trug, bekehrte ihn und ließ ihn erkennen, dass die Jagd nicht allein dem Selbstzweck dient, sondern ein Dienst an der Natur mit weitreichender Verantwortung ist. Diese „Achtung vor dem Geschöpf“ ging als Waidgerechtigkeit in die Verhaltensgrundsätze der Jägerschaft ein.

Die traditionellen Hubertusmessen finden in jedem Jahr rund um den Hubertustag am 3. November wieder wie folgt statt:

  • Hubertuskonzert Lauta Dorf  - Laurentius-Kirche - Sonntag, 20. Oktober - 10:00 Uhr
  • Hubertusmesse Wittichenau - St. Mariä Himmelfahrt - Sonntag, 27. Oktober -10:00 Uhr
  • Hubertusmesse Neschwitz - Barockkirche - Sonntag, 27. Oktober  - 14:30 Uhr
  • Hubertusmesse Cunnewalde - Dorfkirche - Sonntag, 03. November - 10:00 Uhr
  • Hubertusmesse Neustadt Sach. - St.-Jacobi-Kirche, - Sonntag, 03. November - 17:00 Uhr
  • Hubertusmesse Gaußig - Kirche Gaußig - Freitag, 08. November - 19:30 Uhr
  • Hubertusmesse Kirschau - Evangelische Johanneskirche - Sonntag, 17. November - 16:00 Uhr
  • Bläserkonzert Malschwitz - Dorfkirche Malschwitz - Sonntag, 15. Dezember - 17:00 Uhr

Drückjagdsaison beginnt – Jagd­hunden auf Bewegungsjagden lieber versichern

Was ist eine Bewegungs­jagd-Versiche­rung?

Die Bewegungs­jagd wird immer be­liebter. Leider be­steht dabei immer das Risiko, dass dem einge­setzten Hund etwas passiert. Die Gothaer Bewegungs­jagd-Ver­siche­rung sichert Sie als Hunde­führer*in gegen Tier­arzt­kosten oder Kosten im Todes­fall Ihrer Lieblinge ab. Zudem sind in der Bewegungs­jagd-Ver­siche­rung auch ein mög­liches Ab­han­den­kommen des Hun­des, die aujesz­kysche Krank­heit (Pseudo­wut) oder Schäden durch Wolfs­angriffe abge­sichert.

Beim Abschluss der Bewegungs­jagd-Ver­siche­rung können Sie zwischen zwei Optionen wählen - je nach­dem, ob Sie verstärkt Tier­arzt­kosten oder den Todes­fall ab­sichern wollen.

Bitte um Mithilfe gegen die geplante Waffengesetznovelle

Verschärfung Waffengesetz stoppen!

Die Bundesregierung will ihr schlecht gemachtes Sicherheitspaket bis Ende September durch den Bundestag peitschen. Die geforderten Waffengesetzverschärfungen treffen gesetzestreue Bürger wie Handwerker, Angler oder Pilzsucher. Jäger könnten bereits wegen einer Lappalie ihren Jagdschein verlieren. Jetzt Irrsinn stoppen und BZL-Petition unterschreiben sowie Bundestagsabgeordnete informieren, denn: Wir sind keine Terroristen!

Hier gibt es essenzielle Informationen zum Sicherheitspaket der Bundesregierung und zur BZL-Petition. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den geforderten Waffengesetzverschärfungen sind auf dieser Seite zusammengestellt. Zudem gibt es ein Erklärvideo sowie eine Unterschriftenliste und Plakatmotive der Petition zum kostenfreien Herunterladen und Ausdrucken.

 

Hintergrund

Nach den entsetzlichen Taten von Mannheim, Solingen und München hat die Bundesregierung mit dem Sicherheitspaket vom 29. August 2024 dem gewalttätigen Islamismus den Kampf angesagt. Die im Gesetzentwurf der Faktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 10. September 2024 geplanten Änderungen des Waffenrechtes werden diesem Ziel aber in keinster Weise gerecht. Mit den geplanten Änderungen werden weder islamistischer Terror, Extremismus jedweder Art, illegale Waffen noch Messerkriminalität effektiv bekämpft. Vielmehr geht der Gesetzentwurf komplett an der Lebensrealität vorbei und trifft vor allem Millionen von legalen Waffenbesitzern und rechtstreuen Bürgerinnen und Bürgern.

Über eine sogenannte Fraktionsinitiative wollen die Ampelfraktionen das handwerklich schlecht gemachte Sicherheitspaket schnell durch das Parlament peitschen und missachten demokratische Grundsätze: Weder Vertreter der Betroffen noch die Bundesländer, die die Maßnahmen schließlich umsetzen müssen, sollen die Möglichkeit zur Stellungnahme und sachlicher Diskussion bekommen. Bereits Ende September möchte die Ampel den Gesetzentwurf verabschieden.

Was bedeutet das für mich?

Die geforderten Waffengesetzverschärfungen treffen nicht nur Jäger, Sportschützen oder Waffensammler, sondern auch gesetzestreue Bürger wie Handwerker, Pilzsucher, Angler, Camper und viele andere rechtstreue Menschen, die seit jeher Messer bei sich haben und verantwortungsvoll damit umgehen. Sollte eine dieser Personen ein Messer in einer Messerverbotszone führen, kann das demnächst ein Bußgeld wert sein. Für Jägerinnen und Jäger kann dies sogar mit dem Verlust des Jagdscheins enden. Wie einfach das passieren kann, erklärt DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke in einem kurzen Video.

Das Obstmesser im Kinderwagen, das Multitool als Fahrradwerkzeug, das Messer im Restaurant in der Fußgängerzone, das Essensbesteck auf dem Volksfest, das kleine universelle Taschenmesser am Schlüsselbund, das Cuttermesser eines Hand- oder Heimwerkers, das lediglich durch einen Reißverschluss an der Einkaufstasche gesicherte Messer auf dem Weg vom Kaufhaus in die Küchenschublade und viele mehr, sind nur ein paar Beispiele, wo unbescholtene Bürger dem handwerklich schlecht gemachten Gesetzentwurf zum Opfer fallen. Das Gesetz sieht zwar Ausnahmen bei einem „berechtigten Interesse“ vor, aber wird Anlass für unzählige Diskussionen bieten und auch dazu führen, dass unbescholtene Bürger kriminalisiert werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die geplanten Änderungen in einer Übersicht und einer Synopse zusammengestellt. Hier gibt es den kompletten Gesetzentwurf.

Was kann ich tun?

Der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL), dem der Deutsche Jagdverband (DJV) angehört, hat unter dem Titel „Waffengesetzverschärfungen zu Lasten rechtstreuer Bürger jetzt stoppen!“ eine öffentliche Petition auf der Plattform „openPetition“ gestartet. Die Petition läuft bis Ende Oktober, doch es ist wichtig, jetzt abzustimmen. Die Bundesregierung muss jetzt sehen, wie viele Bürgerinnen und Bürger die geplanten Änderungen des Waffenrechts ablehnen. Diese Meinungsbekundung können und dürfen die gewählten Volksvertreter nicht ignorieren.

Ebenso wichtig ist es, dass Sie auf Ihren Bundestagsabgeordneten zugehen. Informieren Sie ihn. Klären Sie ihn über das miserable Sicherheitspaket auf.

Ein weiteres Instrument ist der Briefgenerator (www.briefgenerator.de) des Verbands der Büchsenmacher (VDB). Damit ist es möglich, mit wenigen Klicks die Bundestagsabgeordneten in der Nähe oder Politiker in Berlin über die Missstände mit einem persönlichen Brief zu informieren und zu protestieren. Wir unterstützen die Aktion.

Unsere Forderungen

Der DJV und die Verbände der legalen Waffenbesitzer fordern die Ampelfraktionen und die Bundesregierung erneut auf, endlich einen runden Tisch mit betroffenen Verbänden und Vollzugsbehörden des Waffenrechts in den Ländern und Kommunen einzuberufen. Bereits seit Jahren verweigert Bundesinnenministerin Nancy Faeser beharrlich einen ernstgemeinten Dialog. Den braucht es jedoch mit allen Betroffenen, um tragfähige Lösungen für die Bekämpfung illegaler Waffen und Extremismus zu finden. Zudem braucht es laut DJV eine ernstgemeinte Evaluierung der Auswirkungen zurückliegender Waffenrechtsänderungen, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Denn illegale Waffen sind das Problem für die innere Sicherheit – nicht legale Waffen.