Jugend-Bläser-Seminar

Zur Förderung der Nachwuchsarbeit für das traditionelle jagdliche Brauchtum veranstaltet Frau Sabine Mäser ein Jugend-Bläser-
Seminar in Grethen. Gefördert werden sollen die richtige Atem-, Ansatz- und Anstoßtechnik, das gemeinsame Spiel
in der Gruppe sowie unter anderem die korrekte Wiedergabe der deutschen Jagdsignale. Erfahrene Übungsleiter
und Betreuer sichern den Seminarablauf vor Ort. Auch die Geselligkeit wird natürlich nicht zu kurz kommen. Wartet bitte
nicht zu lange mit der Anmeldung. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 20 begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf die
Teilnahme am Seminar besteht nicht.

Wann und Wo?

2 Tages Jugend-Bläser-Seminar

Ort: Leipziger Naturfreundehaus in Grethen (www.nfh-leipzig.de) /Herbergsweg 5 / 04668 Parthenstein, OT Grethen
Termin: Freitag, 26. Juli bis Sonntag, 28. Juli 2024
Anreise: Freitagnachmittag 14:00 Uhr
Abreise: Sonntagvormittag
Alter: 9-25 Jahre

Jüngere Interessenten? Bitte sprecht mich an, Teilnahme im Einzelfall möglich, auch für jüngere Geschwisterkinder.

Seminargebühren: 135 Euro je Teilnehmer bzw. 100 Euro für jedes weitere Geschwisterkind der Familie bis 16 Jahre, ab Vollendung des 17. Lebensjahres ist bitte die volle Teilnehmergebühr zu entrichten.

Anmeldeschluss: 01. Mai 2024 -> Anmeldeformular

Oder

1-tägiges Bläser-Seminar am 27.07.2024

Schnuppertag am Samstag, 27.07.2024

Ort: Herbergsweg 5 / 04668 Parthenstein, OT Grethen
Anreise bitte bis: 08:30 Uhr (nach dem Frühstück)
Abholung bitte ab: 19:30 Uhr (nach dem Abendbrot)

Für Eltern besteht die Möglichkeit mit Abendbrot zu essen. Dann bitte bis 18:30 Uhr da sein. Bitte bei der
Anreise am Samstag mit anmelden und bezahlen. (10 Euro/ Person)

Anmeldeschluss: 01. Mai 2024 -> Anmeldeformular

Es grüßt ganz herzlich
Sabine Mäser
Leiterin der Jagdhornbläsergruppe „Herbert Dießner/ Bockwen“

Kreisjägertag des KJV Bautzen 2024

Kreisjägertag 2024

Etwas außergewöhnlich gestaltete sich unsere diesjährige Mitgliederversammlung am 12.04.2024 in der Gaststätte den "Sächsischen Jäger" in Großdubrau. Eine gebührende Umrahmung für diesen Abend, schafften fleißige Jäger mit einer Trophäenschau. Denn Traditionen müssen bewahrt und gepflegt werden.

Die Tagesordnung war vollgepackt, wie selten zuvor. Nach der Begrüßung durch unsere Bläser des KJV Bautzen, eröffnete unser Vorsitzender Lothar Jentschel zum letzten Mal mit einer kleinen Rede den Kreisjägertag. Für diesen Abend war eine außerordentliche Wahl des Vorstandes angesetzt.

Mit der Anwesenheit von 84 Verbandsmitgliedern stand die Beschlussfähigkeit fest. Die vorgeschlagenen Änderungen der Satzung und die Verschmelzung mit Hoyerswerda, wurden statt gegeben.

Unser 2. Vorsitzender Frank Kallenbach erstattete Bericht über die Aktivitäten des Verbandes für das Jahr 2023 und gab am Ende seiner Rede, die Übergabe seines Amtes an den neu zu wählenden Vorstand, bekannt.

Wir danken an dieser Stelle unseren 1. sowie 2. Vorsitzenden Lothar Jentschel und Frank Kallenbach für ihre langjährige Treue und Arbeit im Vorstand des Kreisjagdverbandes Bautzen.

"Ehrenamt ist keine Arbeit, die nicht bezahlt wird. Es ist Arbeit, die unbezahlbar ist."

Auch unser Gast Herr Bernstein vom LJV Sachsen, richtete ein Grußwort an unsere Mitglieder und dankte unseren Vorsitz für die gute langjährige Zusammenarbeit.

Mit der Entlastung unseres alten Vorstandes, konnte die außerordentliche Wahl stattfinden und wir begrüßen unseren neuen gewählten Vorstand in Kreisjagdverband Bautzen.

Nach der Mitgliederversammlung beginnt jetzt bei dem neuen Vorsitzenden und seinen Vorstandsmitgliedern eine arbeitsreiche Wahlperiode. Wir wollen unseren Verband attraktiver und zukunftsorientierter gestalten und leiten. Wir sind für unsere Mitglieder da, erhoffen uns jedoch auch von Euch Unterstützung.

Wir danken noch einmal allen fleißigen Helferinnen und Helfern für Unterstützung bei der Ausrichtung der Trophäenschau, der Bereitstellung der Akustik, für den Auf- & Abbau, die Organisation vor, während und nach dem Kreisjägertag.

"Erfolg ist nicht das Ergebnis einzelner Anstrengungen, sondern das Resultat des Zusammenhalts und der gemeinsamen Arbeit.“

Horrido und Weidmannsheil

Euer alter und neuer Vorstand des KJV Bautzen

rechtzeitig Anzeige verbotener Magazine und Magazingehäusen

Folgen bei nicht rechtzeitig angezeigten verbotenen Magazinen und Magazingehäusen nach § 58 Abs. 17 WaffG

Das Verbot größerer Magazine oder Magazingehäuse erfolgte vor dem Hintergrund
der Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie.
Davon betroffen ist der Umgang mit

  • Wechselmagazinen für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 20
    Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren
    Kalibers aufnehmen können und
  • Wechselmagazinen für Langwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als zehn
    Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren
    Kalibers aufnehmen können.
    Gleichfalls ist der Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen für
    Zentralfeuermunition und halbautomatischen Langwaffen für Zentralfeuermunition

verboten, die ein eingebautes Magazin mit der jeweils oben beschriebenen
Magazinkapazität haben.

Ausnahmen vom Umgang gelten nur für die Unbrauchbarmachung und für den
Altbesitz (§ 58 Abs. 17 und 18 WaffG). Weitere Formen des Umgangs wie Erwerb,
Führen, Schießen (Verwenden auf Schießstand) etc. sind nicht erlaubt.

Die Anzeigefrist bei der zuständigen Waffenbehörde ist bereits zum
01.09.2021 abgelaufen, sodass alle verbotenen Magazine und Magazingehäuse, die
nicht rechtzeitig angezeigt wurden, nicht mehr „legal“ besessen werden dürfen.
Der Gesetzgeber hat zwar bei Nichtanzeige keine Sanktionierungen vorgesehen,
jedoch kann aus heutiger Sicht nicht beurteilt werden, ob bei der nächsten
Gesetzesnovelle der Besitz solcher Magazine/Magazingehäuse als
Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Straftattatbestand aufgenommen wird.

Wir bitten Sie deshalb zu prüfen, ob Sie im Besitz verbotener Magazine oder
Magazingehäuse sind. Eine Abgabe dieser kann, vorzugsweise bis zum 23.04.2024,
bei uns zu den Sprechzeiten (dienstags und donnerstags von 08:30 Uhr bis 18:00
Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Vorübergehender Erwerb einer Waffe -Anzeigepflicht-

Im Sinne des Waffengesetzes Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 3 ist eine Waffe oder
Waffenteil (z.B. Schalldämpfer, Wechsellauf, Wechselsystem) überlassen, wenn
jemand die tatsächliche Gewalt einem anderen darüber einräumt.

Gemäß § 37a Satz 1 WaffG hat der Inhaber einer Waffenbesitzkarte der zuständigen
Behörde die Überlassung, den Erwerb und die Bearbeitung durch Umbau oder
Austausch eines wesentlichen Teils, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf,
binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Daher entfällt die Eintragungspflicht nicht, wenn die Waffe oder das Waffenteil
innerhalb der 14-tägigen Frist wieder zurückgegeben (rücküberlassen) wird. Von
dieser Pflicht wären private Waffenbesitzer nur dann entbunden, wenn diese sich die
Waffe zunächst nur auf Basis der Ausnahmeregelungen des § 12 Abs. 1 Nr. 1a
WaffG ausgeliehen hätten.

Somit besteht für Privatpersonen die Verpflichtung zur An- und Abmeldung der Waffe
bei ihrer zuständigen Waffenbehörde auch dann, wenn die Waffe oder das Waffenteil
wieder an den Verkäufer/Überlasser zurückgegeben wird. § 37a WaffG besagt
eindeutig, dass Inhaber einer Waffenbesitzkarte den Erwerb und die
Rücküberlassung einer Waffe oder eines Waffenteils anzeigen müssen und dieses
gemäß § 37g WaffG in ihre Waffenbesitzkarte eintragen lassen müssen. Hierbei
spielt es keine Rolle, ob die Waffe oder das Waffenteil kurzfristig nach dem Erwerb
wieder zurück überlassen wird.

Die „alte“ und „neue“ Gelbe Waffenbesitzkarte (WBK)

Die alte Gelbe WBK wurde bis zum 11.10.2002 ausgestellt und am 11.10.2020 von
der „neuen“ Gelben WBK abgelöst.

Wer jedoch noch im Besitz einer „alten“ Gelben Waffenbesitzkarte (§ 28 Abs. 2
WaffG) ist, sollte darauf achten, dass damit nur Einzelladerwaffen mit glatten und
gezogenen Läufen (Büchsen und Flinten) mit einer Länge von mehr als 60 cm sowie
die dafür bestimmte Munition erworben werden können. Der Erwerb von
Repetierbüchsen auf eine „alte“ Gelbe Waffenbesitzkarte stellt eine Straftat gemäß §
52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG dar.

Gelegentlich wurde auf der „alten“ WBK unter „Amtliche Eintragungen“ die neue
gültige Fassung des § 14 WaffG vermerkt. Vor einem Neuerwerb und auch bei
Überlassungen ist daher zwingend darauf zu achten, welche Gelbe WBK vorliegt. Bei
Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Waffenbehörde.
Wurde einem Sportschützen die „neue“ Gelbe Waffenbesitzkarte (§ 14 Abs. 6
WaffG) erteilt, dürfen diese bis zu 10 Waffen der nachfolgenden Kategorien erwerben
und besitzen:

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen (Flinten und Büchsen)
  • mehrschüssige Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen (Büchsen)
  • einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
  • mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

Die Bedingungen für die Gelbe Waffenbesitzkarte wurden mehrmals angepasst. Für
diese Waffenbesitzkarte ist seit 01.09.2020 u. a. neu, dass die zu erwerbende Waffe
für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen

und erforderlich ist. Für die „alte“ Gelbe Waffenbesitzkarte gab es diese
Einschränkung noch nicht. Bei einem Antrag für die gelbe Waffenbesitzkarte ist
daher eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten
Teilverbandes vorzulegen.

Aufbauseminar 2024 Jagdhorn

Nach den positiven Resonanzen auf den Jagdhornbläser-Grundkurs im vergangenen Jahr, planen wir nun einen Aufbauseminar, welches am 10.04.2024 beginnt.

Wer Lust hat, seine Kenntnisse und Fähigkeiten am Fürst-Pless-Horn zu festigen bzw. zu vertiefen, ist herzlich eingeladen.

Da die Plätze begrenzt sind, bitte unter folgenden Kontakt anmelden:

Obfrau für Brauchtum – Silke Schmidt
E-Mail: brauchtum@kreisjagdverband-bautzen.de
Tel.: 0162 7935 930

Aktuelle Veranstaltungen/Seminare für Jagdhundeführer

Wir möchten gern alle Jagdhundeführer informieren

über die geplanten Veranstaltungen 2024

  • 12.05.2024 – ab 10:00 Uhr
    Züchterworkshop Sachsen Dr. Dagmar Heydeck
    Gasthof Hermsdorf Ottendorf Okrilla
    Anmeldung: silke.kippenberg@vdd-sachsen.de
  • 01./02.06.2024 – Raum Leipzig – VDD Freistaat Sachsen / Niederlausitz
    Uwe Heiß Seminar für Hundeführer – Gehorsam und Vorstehen
    Anmeldung: Doreen.Descher@t-online.de
  • 07.07.20204 – 1. Seminar
    Anschuss finden & Pirschzeichen lesen – Nachsuche – Michael Völker
    Nachsuchering Hainichener Land
    Anmeldung: michaelvoelker81@web.de
  • 07.-08.09.2024 – in Muldenhammer
    Basisseminar Schweiß
    Dirk Schönfelder Nachsuchestation Vogtland
    Anmeldung: nachsuche.vogtland@gmail.com
  • 15.09.2024 – 2. Seminar
    Anschuss finden & Pirschzeichen lesen – Nachsuche – Michael Völker
    Nachsuchering Hainichener Land
    Anmeldung: michaelvoelker81@web.de

Wir suchen Unterstützung in unserer jagdl. Schießmannschaft des KJV BZ

Aufruf an alle schießbegeisterten Mitglieder des KJV BZ

Wir suchen Schützen für unsere Schießmannschaft, welche auch Lust hätten den Kreisjagdverband Bautzen nach außen zur Bezirks- und Landesmeisterschaft zu vertreten.

Art des Schießens (jede Art kann individuell belegt bzw. angetreten werden):

– kombiniertes Büchsen- / Flintenschießen
– Kurzwaffenschießen

Geschossen wird nach DJV-Schießvorschrift in der aktuell gültigen Fassung. Das Schießen erfolgt unter Zeitbegrenzung. Probeschüsse und Ölschüsse vor dem Wettkampf sind aus Zeitgründen nicht möglich.

Trainingstage und -zeiten für unsere Schießmannschaft werden noch in unserem Kalender bekannt gegeben.

Ansprechpartner:

Obmann jagdliches Schießen
Dirk Mersiovsky
Tel.: 0152 5337 0405
E-Mail: schiessen@kreisjagdverband-bautzen.de

Einführung neuer Wildmarken und ASP-APP zur Digitalisierung der ASP-Probendatenerfassung

Woher bekomme ich die neue Wild-ID und was passiert mit den alten WUS-Nummern?

Zum 08.01.2024 wird in Sachsen die neue gelbe Wild-ID für die Kennzeichnung von Schwarzwildproben eingeführt.
Wer noch keine besitzt, kann sich diese im Veterinäramt Bautzen vor Ort abholen oder per Post zusenden lassen.

Besucheradresse: Taucherstraße 23 / 02625 Bautzen

Die bisherigen Wildmarken (grüne Marken) entfallen ab den 01. April 2024 für die Kennzeichnung von Schwarzwild.

Wie werden die Klebeetiketten der Wildmarke verwendet?

Zur eindeutigen Zuordnung der Proben und den dazu gehörigen Begleitscheinen, werden die

Klebeetiketten wie folgt verwendet:

1. ASP-Probebegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

2. Trichinenbegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

3. auf die Umverpackung der Trichinenprobe selbst

Welcher Wildursprungsschein wird der Trichinenprobe mitgegeben?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Verwendung des noch bekannte Trichinenprobescheine (handschriftlich ausgefüllt)

Auf den Trichinenbegleitscheinen erfolgt die Mitgabe Wild-ID ausschließlich mittels der mitgelieferten Klebeetiketten der Wildmarke!

Wo bekomme ich den Probegleitschein her?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Onlineformular des LRA (Ausfüllen & Druck über den PC)

3. ASP-Probebegleitschein (zum selbst ausdrucken & handschriftlichen ausfüllen)

Wer erhält Zugang zur ASP-APP?

Die Zugangsdaten zur ASP-APP können bei der unteren Jagdbehörde vom Revierinhaber bzw. Bezirksverantwortlichen beantragt werden.

Die Anwendung selbst kann über die Wildmonitoringseite herunter geladen werden.

Um die Erfassung auch seinen Begehscheininhabern zu ermöglichen. Muss der jeweilige Revierinhaber in seinem Account zusätzliche Erfasser anlegen.

Alle Details kann man in dem PDF vom Veterinäramt HIER erlesen.

Nächster Jungjäger-Kurs für 2024 startet

Beginn:                       13. April 2024 (weitere Infos findet Ihr in unserem Kalender)
Anmeldeschluss:   bis zum 5. April 2024

Anmeldung erfolgt über unser Forlumar: Anmeldeformular JJ-Kurs

Für den Kurs 2024 ist folgender Ablauf geplant (Abweichungen bis Kursbeginn möglich):

April: 13. / 20. / 27.
Mai: 04. / 11. / 18. (frei, Pfingsten) / 25.
Juni: 01. / 08. / 15. / 22. / 29. frei Schulferien
Juli: 06. frei Schulferien / 13. / 20. / 27
August: 03. frei Einschulung / 10. / 17. / 24. / 31.
September: 07. / 14. frei / 21. / 28

Die Schießausbildung wird in den Monate August/September an Wochentage durchgeführt.
Die Prüfung findet voraussichtlich im Oktober statt.

Information zur Jungjägerausbildung erhaltet ihr bei:

Obmann Aus- & Weiterbildung : Dr. Franz Schilling

E-Mail: ausbildung@kreisjagdverband-bautzen.de
Tel.: 0178 2401462