Gemütliches Beisammensein beim Jägerfamilienschießen

Am Samstag, dem 24.08.2024 fand unser alljährliches Jägerfamilienschießen auf dem verbandeigenen Schießstand in Commerau statt.

Knapp 80 Verbandsmitglieder und Gäste folgten an diesem Tag unserer Einladung. Mit einer Begrüßung der Jagdhornbläser und einer kleinen Ansprache des Vorsitzenden Herrn Dr. Franz Schilling hieß der Kreisjagdverband Bautzen alle Besucher herzlich willkommen.

Unter den Gästen begrüßten wir auch Hardy Glausch, den Bürgermeister von Großdubrau, der uns die Ehre erwies, mit dem ersten Schuss auf die Ehrenscheibe das Jägerfamilienschießen traditionell zu eröffnen. Dieses Event für Alt und Jung bot wieder einmal die Gelegenheit, den einen oder anderen wiederzusehen und sich im jagdlichen Schießen zu bestätigen. Es herrschte ein reges Treiben an allen Ständen, unter anderem auch an dem Stand von Frankonia, die extra aus Leipzig angereist waren, um mit dem KJV Bautzen gemeinsam den Tag zu gestalten.

Gegen Ende des Jägerfamilienschießens folgte noch die Auswertung des Ehrenscheibe- und Bläserschießens. Die ruhigste Hand in dieser Disziplin bewiesen unsere zwei Schützenkönige: Thomas Schramm und Frank Linaschke. Mit einer kleinen Preisverleihung, durchgeführt durch unseren Obmann für jagdl. Schießwesen, Dirk Mersiovsk beendeten wir das muntere Treiben. 

Mit einem "Auf Wiedersehen" und "Jagd vorbei" verabschiedeten sich die Bläser, gemeinsam mit dem Vorstand von allen und wünschten einen guten Nachhauseweg.

Der Kreisjagdverband Bautzen e.V. dankt allen Helferinnen und Helfern, die uns an diesem Tag mit unterstützt und zum Gelingen beigetragen haben.

Vielen Dank für eure Großzügigkeit an Zeit und Energie.

Öffentliche Termine für „Jagdliches Schießen“

Der Kreisjagdverband hat, wie in der Mitgliederversammlung angekündigt, für Euch einen Regeltermin eingerichtet, wo Ihr das jagdliche Schießen üben und trainieren könnt.

Das öffentliches Schießen findet:

Wann:   Mittwoch (ab 14. August – 27. November 2024)
Zeit:       von 14 bis 18 Uhr
Ort:        Schießstand Commerau

Bitte schaut in den Kalender des „Schießstandes Commerau“, wenn sich Änderungen aufgrund von Waldbrandgefahr oder personellen Ausfällen ergeben!

Auch der Mittwoch soll als offizieller Trainingstag für unsere Schießmannschaft gelten.

Wir benötigen auch immer wieder Unterstützung, um den Schießbetrieb aufrecht erhalten zu können.

Ansprechpartner hierfür ist:

Roland Groß – Schatzmeister
Tel.: +49 151 6812 6862
E-Mail: kasse@kreisjagdverband-bautzen.de

30-jähriges Jubiläum der Jagdhornbläsergruppe Geierswalde

"Der Jagdhörner Signal hell jubelnd klingt es vom Berg bis in das Tal zum frohen Gruße zum Gruße für EUCH."

Am Wochenende feierte die Jagdhornbläsergruppe Geierswalde ihr 30-jähriges Jubiläum. Mit einem "Sammeln" und der "Begrüßung" hieß Hans-Jürgen Heyne, der Leiter der Gruppe, alle Gäste herzlich willkommen und erzählte, wie einst genau diese Gruppe entstand.

Vor rund 30 Jahren gründete Benno Retschke und Helmut Strecker eine Jugendjagdhornbläsergruppe, um den Nachwuchs mit dem Brauchtum vertraut zumachen und es damit weiter zu pflegen. Diese Jugendgruppe erweiterte sich sehr schnell und wuchs zu der Jagdhorngruppe "Geierswalde" heran. Seither bemühten sie sich den Erhalt des Brauchtums und die Weiterentwicklung des Jagdhornblasens aufrechtzuerhalten.

Diese bunte Truppe aus Jägern, Nichtjägern, Treibern und fröhlichen Gesellen ließen ihre Jagdhörner nicht nur auf unzähligen Konzerten, Hubertusmessen, Jagden und Geburtstagen erklingen. Sie traten sogar bei so manch einen Jagdhornbläserwettbewerb an und nahmen auch hier, den einen oder anderen Preis mit nach Hause. Mit der Zeit wurde die Gruppe recht bekannt, denn: "Musik allein ist die Weltsprache und braucht nicht übersetzt zu werden." (Berthold Auerbach) und es entstanden viele Freundschaften. Einige von ihnen, unter anderem die Jagdhornbläsergruppe Gaußig, der Lausitzer Hörnergruß und die Jagdhorngruppe Elsterwald, folgten ebenfalls der Einladung um den Jubilaren ihre Glückwünsche und ein Ständchen zu bringen. In geselliger Runde mit einem kühlen Getränk in der einen und dem Jagdhorn in der anderen Hand, ging ein schöner Tag zu Ende.

Weitergabe News Waffenbehörde Landkreis Bautzen

Sehr geehrte Waffenbesitzerin, sehr geehrter Waffenbesitzer,

die Waffenbehörde des Landkreises Bautzen möchte ihre Waffenbesitzer erneut mit aktuellen und allgemeinen Sachverhalten zum Waffenrecht informieren.

Folgende Themen sind Inhalt des Dokumentes:

  • Schlüsselaufbewahrung und Tresorumbau
  • Überkreuz-Aufbewahrung von Munition und Waffen
  • Bedürfnisüberprüfung der Sportschützen
  • aktuelle Ansprechpartner der Waffenbehörde

Ausführliche Informationen erhalten Sie HIER.

Allzeit Weidmannsheil wünscht der Vorstand des KJV-BZ

Verschmelzung Kreisjagdverband Bautzen & Jagdverband Hoyerswerda

Schon seit Längerem fanden Gespräche zwischen dem Kreisjagdverband Bautzen und dem Jagdverband Hoyerswerda statt. Im Fokus stand das Thema: „Erhalt der Jägerschaft in der Region“. Aus diesem Grund entschieden sich beide Vorstände, dass eine Verschmelzung die zukunftsorientierte Lösung darstellt.

Unter notarieller Aufsicht wurde auf dem Kreisjägertag des Kreisjagdverbands Bautzen am 12.04.2024 sowie in der Hauptversammlung des Jagdverbands Hoyerswerda am 14.06.2024 der Verschmelzung zugestimmt. Der Verzicht auf Anfechtung der Zustimmung erfolgte einstimmig.

Somit wurde der Verschmelzung beider Verbände nach dem Umwandlungsgesetz am 01.07.2024 vollzogen.

  1. Alle 63 Mitglieder des JVH e.V. wurden automatisch Mitglieder des KJV-BZ e.V. Sie sind somit Mitglieder des KJV-Bautzen e.V., des LJV-Sachsen und des Deutschen Jagdverbands. Die Mitgliederanzahl beim LJV-SN bleibt unverändert.
  2. Die Hegeringe bleiben unverändert bestehen.
  3. Als Verbindung zum KJV-BZ e.V. und zusätzliche Ansprechpartner für Hoyerswerda werden Wg. Andreas Heinz und Wg. Daniel Gebauer aus dem ehemaligen Vorstand des JVH eingesetzt.
  4. Beiden Verbänden entstehen keinerlei Nachteile – weder finanziell noch materiell.

Wir begrüßen neu in unserem Vorstand des Kreisjagdverbands Bautzen den Wg. Andreas Heinz, der nun offiziell als Obmann für Hegeringe & Hegegemeinschaften fungiert.

Der gesamte Vorstand des Kreisjagdverbands Bautzen dankt allen Mitgliedern, neuen wie alten, für das entgegengebrachte Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und greift das Motto des Vorsitzenden des Jagdverbands Hoyerswerda Prof. Dr. Wolfgang Reichert auf:

„Für ein modernes und zukunftsorientiertes Jagdwesen mit uns Jägern, für das Wild und für die Jagd im Sinne des Naturschutzes.“

Allzeit Weidmannsheil wünscht der Vorstand des KJV-BZ

Änderung der Allgemeinverfügung für Sperrzone I / II

Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden

ASP – 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen

– ASP – 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

– ASP – 3. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

 

Aktuelle Karte der Zonen:  Sperrzone I und II

Kreisjägertag des KJV Bautzen 2024

Kreisjägertag 2024

Etwas außergewöhnlich gestaltete sich unsere diesjährige Mitgliederversammlung am 12.04.2024 in der Gaststätte den "Sächsischen Jäger" in Großdubrau. Eine gebührende Umrahmung für diesen Abend, schafften fleißige Jäger mit einer Trophäenschau. Denn Traditionen müssen bewahrt und gepflegt werden.

Die Tagesordnung war vollgepackt, wie selten zuvor. Nach der Begrüßung durch unsere Bläser des KJV Bautzen, eröffnete unser Vorsitzender Lothar Jentschel zum letzten Mal mit einer kleinen Rede den Kreisjägertag. Für diesen Abend war eine außerordentliche Wahl des Vorstandes angesetzt.

Mit der Anwesenheit von 84 Verbandsmitgliedern stand die Beschlussfähigkeit fest. Die vorgeschlagenen Änderungen der Satzung und die Verschmelzung mit Hoyerswerda, wurden statt gegeben.

Unser 2. Vorsitzender Frank Kallenbach erstattete Bericht über die Aktivitäten des Verbandes für das Jahr 2023 und gab am Ende seiner Rede, die Übergabe seines Amtes an den neu zu wählenden Vorstand, bekannt.

Wir danken an dieser Stelle unseren 1. sowie 2. Vorsitzenden Lothar Jentschel und Frank Kallenbach für ihre langjährige Treue und Arbeit im Vorstand des Kreisjagdverbandes Bautzen.

"Ehrenamt ist keine Arbeit, die nicht bezahlt wird. Es ist Arbeit, die unbezahlbar ist."

Auch unser Gast Herr Bernstein vom LJV Sachsen, richtete ein Grußwort an unsere Mitglieder und dankte unseren Vorsitz für die gute langjährige Zusammenarbeit.

Mit der Entlastung unseres alten Vorstandes, konnte die außerordentliche Wahl stattfinden und wir begrüßen unseren neuen gewählten Vorstand in Kreisjagdverband Bautzen.

Nach der Mitgliederversammlung beginnt jetzt bei dem neuen Vorsitzenden und seinen Vorstandsmitgliedern eine arbeitsreiche Wahlperiode. Wir wollen unseren Verband attraktiver und zukunftsorientierter gestalten und leiten. Wir sind für unsere Mitglieder da, erhoffen uns jedoch auch von Euch Unterstützung.

Wir danken noch einmal allen fleißigen Helferinnen und Helfern für Unterstützung bei der Ausrichtung der Trophäenschau, der Bereitstellung der Akustik, für den Auf- & Abbau, die Organisation vor, während und nach dem Kreisjägertag.

"Erfolg ist nicht das Ergebnis einzelner Anstrengungen, sondern das Resultat des Zusammenhalts und der gemeinsamen Arbeit.“

Horrido und Weidmannsheil

Euer alter und neuer Vorstand des KJV Bautzen

rechtzeitig Anzeige verbotener Magazine und Magazingehäusen

Folgen bei nicht rechtzeitig angezeigten verbotenen Magazinen und Magazingehäusen nach § 58 Abs. 17 WaffG

Das Verbot größerer Magazine oder Magazingehäuse erfolgte vor dem Hintergrund
der Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie.
Davon betroffen ist der Umgang mit

  • Wechselmagazinen für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 20
    Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren
    Kalibers aufnehmen können und
  • Wechselmagazinen für Langwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als zehn
    Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren
    Kalibers aufnehmen können.
    Gleichfalls ist der Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen für
    Zentralfeuermunition und halbautomatischen Langwaffen für Zentralfeuermunition

verboten, die ein eingebautes Magazin mit der jeweils oben beschriebenen
Magazinkapazität haben.

Ausnahmen vom Umgang gelten nur für die Unbrauchbarmachung und für den
Altbesitz (§ 58 Abs. 17 und 18 WaffG). Weitere Formen des Umgangs wie Erwerb,
Führen, Schießen (Verwenden auf Schießstand) etc. sind nicht erlaubt.

Die Anzeigefrist bei der zuständigen Waffenbehörde ist bereits zum
01.09.2021 abgelaufen, sodass alle verbotenen Magazine und Magazingehäuse, die
nicht rechtzeitig angezeigt wurden, nicht mehr „legal“ besessen werden dürfen.
Der Gesetzgeber hat zwar bei Nichtanzeige keine Sanktionierungen vorgesehen,
jedoch kann aus heutiger Sicht nicht beurteilt werden, ob bei der nächsten
Gesetzesnovelle der Besitz solcher Magazine/Magazingehäuse als
Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Straftattatbestand aufgenommen wird.

Wir bitten Sie deshalb zu prüfen, ob Sie im Besitz verbotener Magazine oder
Magazingehäuse sind. Eine Abgabe dieser kann, vorzugsweise bis zum 23.04.2024,
bei uns zu den Sprechzeiten (dienstags und donnerstags von 08:30 Uhr bis 18:00
Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Vorübergehender Erwerb einer Waffe -Anzeigepflicht-

Im Sinne des Waffengesetzes Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 3 ist eine Waffe oder
Waffenteil (z.B. Schalldämpfer, Wechsellauf, Wechselsystem) überlassen, wenn
jemand die tatsächliche Gewalt einem anderen darüber einräumt.

Gemäß § 37a Satz 1 WaffG hat der Inhaber einer Waffenbesitzkarte der zuständigen
Behörde die Überlassung, den Erwerb und die Bearbeitung durch Umbau oder
Austausch eines wesentlichen Teils, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf,
binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Daher entfällt die Eintragungspflicht nicht, wenn die Waffe oder das Waffenteil
innerhalb der 14-tägigen Frist wieder zurückgegeben (rücküberlassen) wird. Von
dieser Pflicht wären private Waffenbesitzer nur dann entbunden, wenn diese sich die
Waffe zunächst nur auf Basis der Ausnahmeregelungen des § 12 Abs. 1 Nr. 1a
WaffG ausgeliehen hätten.

Somit besteht für Privatpersonen die Verpflichtung zur An- und Abmeldung der Waffe
bei ihrer zuständigen Waffenbehörde auch dann, wenn die Waffe oder das Waffenteil
wieder an den Verkäufer/Überlasser zurückgegeben wird. § 37a WaffG besagt
eindeutig, dass Inhaber einer Waffenbesitzkarte den Erwerb und die
Rücküberlassung einer Waffe oder eines Waffenteils anzeigen müssen und dieses
gemäß § 37g WaffG in ihre Waffenbesitzkarte eintragen lassen müssen. Hierbei
spielt es keine Rolle, ob die Waffe oder das Waffenteil kurzfristig nach dem Erwerb
wieder zurück überlassen wird.

Aktuelle Veranstaltungen/Seminare für Jagdhundeführer

Wir möchten gern alle Jagdhundeführer informieren

über die geplanten Veranstaltungen 2024

  • 12.05.2024 – ab 10:00 Uhr
    Züchterworkshop Sachsen Dr. Dagmar Heydeck
    Gasthof Hermsdorf Ottendorf Okrilla
    Anmeldung: silke.kippenberg@vdd-sachsen.de
  • 01./02.06.2024 – Raum Leipzig – VDD Freistaat Sachsen / Niederlausitz
    Uwe Heiß Seminar für Hundeführer – Gehorsam und Vorstehen
    Anmeldung: Doreen.Descher@t-online.de
  • 07.07.20204 – 1. Seminar
    Anschuss finden & Pirschzeichen lesen – Nachsuche – Michael Völker
    Nachsuchering Hainichener Land
    Anmeldung: michaelvoelker81@web.de
  • 07.-08.09.2024 – in Muldenhammer
    Basisseminar Schweiß
    Dirk Schönfelder Nachsuchestation Vogtland
    Anmeldung: nachsuche.vogtland@gmail.com
  • 15.09.2024 – 2. Seminar
    Anschuss finden & Pirschzeichen lesen – Nachsuche – Michael Völker
    Nachsuchering Hainichener Land
    Anmeldung: michaelvoelker81@web.de