weitere Verkleinerung von ASP-Restriktionszonen

Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen

anbei leiten wir Ihnen folgende Information des Veterinäramtes BZ weiter:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird in Sachsen mit Ihrer tatkräftigen Hilfe und Unterstützung seit fünf Jahren erfolgreich bekämpft. Nun sind wir auf der Ziellinie.

Es können alle Teile des Landkreises Bautzen aus der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden und Teile der Sperrzone I komplett aufgehoben werden. Hierzu wurde von der EU-Kommission bereits die Durchführungsverordnung angepasst.

Im LK Bautzen gilt ab 26.11.2025:

Welche Gebiete fallen in die Sperrzone II (gefährdetes Gebiet)?

Diese wurde in Sachsen komplett aufgehoben

Tierseuchenbekämpfung | ASP – Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

 

Welche Gebiete fallen nun in Sperrzone I ( Pufferzone)?

  • Gemeinde Crostwitz mit den Gemarkungen Horka, Crostwitz, Caseritz, Prautitz,
  • Gemeinde Elsterheide,
  • Gemeinde Königswartha,
  • Gemeinde Lohsa mit den Gemarkungen Driewitz Flur 1; Friedersdorf Flur 1; Hermsdorf Flure 1 bis 4; Koblenz Flure 2, 4 und 5; Litschen Flure 1 bis 5; Lohsa Flure 1 bis 3 und 12; Mortka Flure 1 und 2; Särchen Flure 1 bis 5; Steinitz Flure 1 bis 3; Weißig Flure 1 und 2, Weißkollm Flure 5 und 6,
  • Gemeinde Nebelschütz mit der Gemarkung Piskowitz,
  • Gemeinde Neschwitz,
  • Gemeinde Oßling mit den Gemarkungen Döbra, Liebegast Flure 1 bis 3, Milstrich, Skaska, Trado,
  • Gemeinde Puschwitz,
  • Gemeinde Räckelwitz,
  • Gemeinde Radibor mit den Gemarkungen Brohna, Droben, Lippitsch, Lomske/M, Luppa, Milkel, Quoos, Radibor,
  • Gemeinde Ralbitz-Rosenthal,
  • Gemeinde Stadt Hoyerswerda,
  • Gemeinde Stadt Lauta,
  • Gemeinde Stadt Wittichenau.

Tierseuchenbekämpfung | ASP – 5. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen

 

Was gilt in der Pufferzone?

  • Erleichterungen für Hausschweinehalter

Diese brauchen keine Genehmigungen für das Verbringen von Hausschweinen innerhalb Deutschlands zu beantragen. Sie können sich den Schlachtbetrieb aussuchen und sind nicht an benannte Schlachtbetriebe gebunden.

  • Erleichterungen für Jäger.

Selbst angeeignetes Schwarzwild darf nun wieder bundesweit in begrenztem Umfang vermarktet werden. Die Untersuchungspflichten (ASP- und Trichinenuntersuchung) unter Nutzung der SWM-App und das Prämiensystem gelten unverändert fort. Zu beachten ist, dass erlegte, nicht angeeigneten Wildschweine, Fall- und Unfallwild sowie Aufbruch und Schwarte Sperrzonenübergreifend entsorgt werden kann.

Welche Gebiete fallen aus der Pufferzone?

Alle, hier nicht aufgeführten Gemeinden/-teile fallen aus den Sperrzonen heraus und gelten damit als seuchenfrei, wie vor Beginn des ASP-Seuchenzuges.

Die Untersuchungspflichten für Schwarzwild bleiben unverändert (Landesweites ASP-Monitoring)

Was gilt in den seuchenfreien Gebieten?

  • Erleichterungen für Hausschweinehalter

Es entfallen alle bisherigen Einschränkungen für Schweinehalter.

  • Jäger

Außerhalb der Sperrzonen beträgt der Entschädigungsanspruch je erlegtem Wildschwein 20 Euro für die Blutproben und ist wie bisher beim Veterinäramt zu beantragen (unter Nutzung der SWM-App). Die Option „Verzicht auf Aneignung“ entfällt.

Es entfällt die Entsorgungspflicht für Aufbruch und Schwarte.

Für Jäger, die bisher eine eigene Entsorgungstonne haben, entfällt die Kostenfreiheit für die Kadaverentsorgung durch den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen.

Die Kadaversammelpunkte des Veterinäramtes Bautzen in Hoyerswerda, Lohsa und Burgneudorf bleiben in Nutzung.

Über die weitere Nutzung des neu eingerichteten Kadaversammelpunktes in der Gemeinde Elsterheide (Kalkmischanlage Blunoer Südgraben) wird noch entschieden.

Ebenso halten wir die Kadaversammelstelle in Bautzen bis auf weiteres offen.

Die neuen Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen wurden am 25.11.2025 veröffentlicht, und gelten ab 26.11.2025.

Auf der Bekanntmachungsseite der LDS sind diese ebenfalls verlinkt.

Die kartografische Darstellung der Sperrzonen als interaktive Karte finden Sie hier im Karte – Geoportal Sachsenatlas – sachsen.de

Weidmannsheil!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Bialek
Amtstierarzt

AL Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Abschuss Graureiher 2025/2026 in Kreis BZ bereits erfüllt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir leiten Ihnen folgende Bekanntmachung weiter:

Mit Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst vom 27.06.2025 (Sächsisches Amtsblatt Nr. 29 vom 17.07.2025) in Verbindung der Deklaration im Wildmonitoring wurde für das Jagdjahr 2025/2026 der Abschuss von Graureihern im Landkreis Bautzen auf 52 Stück limitiert.

Die Anzahl der Abschüsse ist jetzt bereits erfüllt, so dass eine weitere Bejagung von Graureihern in diesem Jagdjahr nicht mehr möglich ist.

Wir bitten dringend um Kenntnisnahme und Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Sonntag
SB Jagdrecht

Jägerbrief über Veränderungen

 

WerteWeidgenosseinnen und – genossen,

anbei leiten wir den den beiliegenden Jägerbrief weiter zur Kenntnis.

Viele Grüße und Waidmannsheil

Der Vorstand des KJV-BZ

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Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Weidgenossen,

im Nachgang zum letzten Jägerbrief (Stand 23.09.2025), wo Sie über die jüngste Verkleinerung der ASP-Restriktionszonen informiert wurden, haben sich Korrekturbedarf und Veränderungen ergeben:

 

– Die Gemeinde Burkau liegt nicht in der Sperrzone I (Pufferzone), sondern im freien Gebiet.

– Der Kadaversammelpunkt in Lohsa (Sperrzone I) bleibt weiterhin nutzbar.

– für die Schwarzwildentsorgung in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) wurde ein neuer Kadaversammelpunkt in der Gemeinde Elsterheide eingerichtet. Dieser liegt an der S234, von Hoyerswerda Richtung Partwitzer See in der Nähe einer 90°-Rechtskurve an der ehemaligen Kalkmischanlage Blunoer Südgraben. Dabei müssen die Schwarze Elster und der Südgraben gequert werden.

Die Koordinaten sind unten am Foto zu entnehmen.

Weiterhin plant das SMS einen Tierseuchen-Infobrief.

Der erste Versand ist für kommenden Montag geplant. Es wäre gut, wenn sich möglichst viele Akteure aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Behörden, Jägerschaft, Fachöffentlichkeit etc. bis dahin für den Bezug des Infobriefs angemeldet haben. Dies ist unter folgendem Link möglich Infobrief zu aktuellen Tierseuchen – Tierschutz und Tiergesundheit – sachsen.de. Bezieher des bisherigen Newsletters mit Informationen zur Afrikanischen Schweinepest müssen sich nicht anmelden. Dieser Adressatenkreis wird automatisch beliefert.

Weimannsheil,

mit freundlichen Grüßen

Norbert Bialek

Amtstierarzt

AL Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Der KJV-BZ sucht Unterstützung!

Aktuell engagieren sich bereits ein Hand voll Mitglieder an der Verbandsarbeit und unterstützen den KJV Bautzen aktiv in seinen Arbeitsbereichen. Durch dies Unterstützung möchten wir die bereits geschaffenen Dinge erhalten, fördern und für die Zukunft weiter ausbauen.
Aus diesem Grund ergreifen wir die Initiative – EUCH als Mitglieder anzusprechen – UNS bei der aktiven Verbandsarbeit mit zu unterstützen, denn der Verband lebt nur durch und mit EUCH.

Wir suchen Unterstützung:

Obmann/-frau für Jagdhundewesen

Die Person ist der Ansprechpartner für alle Belange des Jagdgebrauchshundewesen und des Tierschutzes innerhalb des KJV Bautzen.

Im Einzelnen hat er/sie folgende Aufgaben:
– gibt Hilfe und Unterstützung der Jagdhundeführer bei der Ausbildung ihrer Jagdhunde (Übungstage, Welpenspieltage);
– führt und aktualisiert das Jagdhundekataster;
– führt und aktualisiert die Liste der Nachsuchegespanne des KJV Bautzen;
– unterstützt Jagdhundeführer bei der Antragstellung zum Ersatz aus der Hundeausgleichskasse;
– organisiert und führt Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Hundeführer in Zusammenarbeit mit dem Obmann Aus- und Weiterbildung durch;
– organisiert Beteiligungen an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen mit Jagdhunden;
– Beratung in Fragen Hundehaltung, Wahl der Jagdhunderassen nach deren jagdlichen Einsatz und Haltung, Abrichtung und Prüfung;
– erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Schatzmeister den Jahresplan zum finanziellen und materiellen Absicherung aller geplanten Maßnahmen;
– Führung der Bestandsliste der beweglichen und festen materiellen Mittel seines Verantwortungsbereiches;
– Zuarbeit zum Rechenschaftsbericht des Vorstandes

 

Obmann/-frau für Öffentlichkeitsarbeit

Die Person ist Ansprechpartner für alle Belange der Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes sowie für die Zusammenarbeit mit den Hegeringen.

Im Einzelnen hat er/sie folgende Aufgaben:
– Aktualisierung und Pflege der Internetseite des Verbandes;
– Erstellung verbandsinterner E-Mailadressen und Organisation des Emailverkehrs;
– Herausgabe von Veröffentlichungen von Informationen in Zusammenarbeit mit den Vorstandsmitgliedern;
– Organisation der Unterrichtung der Verbandsmitglieder über geeignete Kommunikationswege (SMS, WhatsApp, u.ä.);
– fungiert als Bindeglied zwischen den Mitgliedern und des Vorstandes;
– Führung der Gesamtbestandsliste der beweglichen und festen materiellen Mittel seines Verbandes nach Vorlage durch die einzelnen Bereiche;
– Organisation der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;
– Zuarbeit zum Rechenschaftsbericht des Verbandes.

Wenn wir euer Interesse geweckt haben, meldet euch bitte unter: info@kreisjagdverband-bautzen.de

Vielen Dank und Waidmannsheil!

Der gesamte Vorstand des Kreisjagdverband Bautzen

Erste-Hilfe-Tasche für Jagdunfälle

Am 12.07.2025 fand in den Räumen des Gasthofes „Olbasee“ ein 1-Hilfe Kurs bei Jagdunfällen bei Personen und Hunden statt.

Der Lehrgang vermittelt wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei Unfällen in der Jagdpraxis schnell und richtig helfen zu können.

Um in solchen Situationen gut gerüstet zu sein, ist eine gute Ausstattung bei der Jagd sehr wichtig.

Die Verbandtasche für die Jagd besteht aus robustem Nylongewebe und lässt sich gut transportieren.

  • Praktische Erste Hilfe Tasche im Molle-Stil sichert Dir die optimale Versorgung bei Verletzungen und kleineren Unfällen bzw. wann immer sie notwendig sein sollte.
  • Blitzschneller Zugriff: Dank der praktischen Rip-Away Funktion kannst Du im Bedarfsfall sofort auf die benötigten Materialien zugreifen, wichtig für Notfälle.
  • Einfache Befestigung: Das IFAK lässt sich mühelos an jedem Molle-Rucksack befestigen – ist schnell griffbereit und spart Stauraum.

Enthalten sind:

  • Verbandspäckchen
  • Kompressen
  • Fixierbinden
  • Verbandstuch
  • Schere
  • Pinzette
  • Dreieckstuch
  • Splintschiene
  • Rettungsdecke
  • Tourniquet zur Blutstillung
  • Notfall-Bandage zur Blutstillung
  • Wundpflaster
  • Reinigungstücher
  • Wattestäbchen
  • Heftpflaster
  • Sicherheitsnadeln
    -> optional eine Beatmungsmaske

Diese Päckchen sind für einen kleine Obolus über den Kreisjagdverband Bautzen erwerben – direkter Ansprechpartner ist:

Obmann für Jagdhundewesen
Gerd Maucksch

Tel.: +49 179 4254 117
E-Mail: hunde@kreisjagdverband-bautzen.de

Fortbildungsveranstaltung – Erste Hilfe bei Jagdhunde

Tag: 12.07.2025
Ort: Kleinsaubernitz Gasthof „Olbasee“

Thema Teil 2: Erste Hilfe für Herrchen/Frauchen und Hunde
Zeit: 13:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr / Mittagessen von 12:00 bis 13:00 Uhr möglich

  • Der Lehrgang „Erste Hilfe bei Jagdunfällen mit Hund“ vermittelt wichtige Kenntnisse, um bei Verletzungen oder Notfällen von Jagdhunden schnell und richtig helfen zu können.
  • Inhalte des Lehrgangs umfassen in der Regel:nn- Grundlagen der Ersten Hilfe für Hunde- Erkennen und Einschätzen von Verletzungen bei Jagdhunden- Maßnahmen bei Wunden, Blutungen und Knochenbrüchen- Versorgung bei Bewusstlosigkeit, Kreislaufproblemen und Schock- Umgang mit Vergiftungen oder Vergiftungserscheinungen- Sicherung und Transport des verletzten Hundes- Prävention und Erste Hilfe bei typischen Jagdunfällen mit HundennDer Kurs richtet sich an Jägerinnen und Jäger sowie alle, die mit Jagdhunden arbeiten, um im Notfall kompetent handeln zu können.

Da wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen müssen, bitten wir um vorherige Anmeldung über:

Obmann für Jagdhundewesen – Gerd Maucksch

Tel.: +49 179 4254 117
E-Mail: hunde@kreisjagdverband-bautzen.de

Für Mitglieder des KJV Bautzen ist der Eintritt frei. Jagdhundeführer aus anderen Jagdverbänden entrichten bitte eine Gebühr von 8,- €.

Fortbildungsveranstaltung – Erste Hilfe bei Jagdunfällen bei Personen

Ort: Kleinsaubernitz Gasthof „Olbasee“

Thema Teil 1: Erste Hilfe für Personen nach Jagdunfall
Zeit: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr / Mittagessen von 12:00 bis 13:00 Uhr möglich

  • Der Lehrgang „Erste Hilfe bei Jagdunfällen“ vermittelt wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei Unfällen in der Jagdpraxis schnell und richtig helfen zu können. Inhalte des Lehrgangs umfassen in der Regel:
    • Grundlagen der Ersten Hilfe
    • Erkennen und Einschätzen von Jagdunfällen
    • Maßnahmen bei Verletzungen durch Schusswaffen, Messer oder andere Jagdgeräte
    • Versorgung von Wunden und Blutungen
    • Umgang mit Bewusstlosigkeit und Schock
    • Sicherung der Unfallstelle
    • Kommunikation mit Rettungsdiensten

    Der Kurs richtet sich an Jägerinnen und Jäger sowie alle, die in jagdnahen Bereichen tätig sind, um im Notfall kompetent handeln zu können. Für genaue Termine, Dauer und Anbieter empfiehlt es sich, bei regionalen Jägervereinen oder Jagdschulen nachzufragen.

Da wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen müssen, bitten wir um vorherige Anmeldung über:

Obmann für Jagdhundewesen – Gerd Maucksch

Tel.: +49 179 4254 117
E-Mail: hunde@kreisjagdverband-bautzen.de

Für Mitglieder des KJV Bautzen ist der Eintritt frei. Jagdhundeführer aus anderen Jagdverbänden entrichten bitte eine Gebühr von 8,- €.

Fortbildungsveranstaltung – Erste Hilfe bei Jagdunfällen bei Personen / Jagdhunde

Tag: 12.07.2025
Ort: Kleinsaubernitz Gasthof „Olbasee“

Thema Teil 1: Erste Hilfe für Personen nach Jagdunfall
Zeit: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr / Mittagessen von 12:00 bis 13:00 Uhr möglich

  • Der Lehrgang „Erste Hilfe bei Jagdunfällen“ vermittelt wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei Unfällen in der Jagdpraxis schnell und richtig helfen zu können. Inhalte des Lehrgangs umfassen in der Regel:
    • Grundlagen der Ersten Hilfe
    • Erkennen und Einschätzen von Jagdunfällen
    • Maßnahmen bei Verletzungen durch Schusswaffen, Messer oder andere Jagdgeräte
    • Versorgung von Wunden und Blutungen
    • Umgang mit Bewusstlosigkeit und Schock
    • Sicherung der Unfallstelle
    • Kommunikation mit Rettungsdiensten

    Der Kurs richtet sich an Jägerinnen und Jäger sowie alle, die in jagdnahen Bereichen tätig sind, um im Notfall kompetent handeln zu können. Für genaue Termine, Dauer und Anbieter empfiehlt es sich, bei regionalen Jägervereinen oder Jagdschulen nachzufragen.

Thema Teil 2: Erste Hilfe für Herrchen/Frauchen und Hunde
Zeit: 13:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr

  • Der Lehrgang „Erste Hilfe bei Jagdunfällen mit Hund“ vermittelt wichtige Kenntnisse, um bei Verletzungen oder Notfällen von Jagdhunden schnell und richtig helfen zu können.
  • Inhalte des Lehrgangs umfassen in der Regel:nn- Grundlagen der Ersten Hilfe für Hunde- Erkennen und Einschätzen von Verletzungen bei Jagdhunden- Maßnahmen bei Wunden, Blutungen und Knochenbrüchen- Versorgung bei Bewusstlosigkeit, Kreislaufproblemen und Schock- Umgang mit Vergiftungen oder Vergiftungserscheinungen- Sicherung und Transport des verletzten Hundes- Prävention und Erste Hilfe bei typischen Jagdunfällen mit HundennDer Kurs richtet sich an Jägerinnen und Jäger sowie alle, die mit Jagdhunden arbeiten, um im Notfall kompetent handeln zu können.

Da wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen müssen, bitten wir um vorherige Anmeldung über:

Obmann für Jagdhundewesen – Gerd Maucksch

Tel.: +49 179 4254 117
E-Mail: hunde@kreisjagdverband-bautzen.de

Für Mitglieder des KJV Bautzen ist der Eintritt frei. Jagdhundeführer aus anderen Jagdverbänden entrichten bitte eine Gebühr von 8,- €.

 

Kitzrettung – Aufnahmebogen

Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,

im Rahmen einer Wissenschaftlichen Arbeit übermitteln wir Euch den Aufnahmebogen von Kitzrettungsaktionen. (Dokument –> HIER)

Der Kreisjagdverband Bautzen verfügt aktuell über keine Kitzrettungsteams. Dennoch ist uns bekannt, dass in einigen Jagdgenossenschaften solche Teams existieren. Diese möchten wir gern um Mithilfe bei dieser Aktion bitten.

Bitte dokumentiert Eure Kitzrettungsaktionen anhand des mitgelieferten Bogens und übersendet dieses an die Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Fr. Herzog, Frau Hanna Gellner.
Die E-Mail-Adresse lautet hanna.gellner@tu-dresden.de.

Bei Fragen könnt Ihr euch ebenfalls unter der genannten E-Mail an Frau Gellner wenden.

Vielen Dank!

Horrido und Weidmannsheil
Der Vorstand des KJV-Bautzen