Jagdhundewesen

„Jagd ohne Hund ist Schund“ ...so sagt ein Sprichwort...
Der Hund ist unser bester Jagdhelfer. Er übernimmt wichtige Arbeiten vor und nach dem Schuss.
Egal ob Bauarbeit, Stöbern, Brackieren, Apportieren, Schweißarbeit oder die freie Suche auf dem Feld. Für jeder dieser Arbeiten gibt es einen treuen Helfer.
Unser Obmann Jagdkynologie und Tierschutz hilft und unterstützt euch gern bei Thema Aus- und Weiterbildung.
Wichtige Infos für Hundeführer
Um unser Jagdhundekartaster auf einen aktuellen Stand zu halten, bitten wir alle Hundeführer des KJV Bautzen, ihre Hunde mittels der Formblätter an den Obmann für Hundewesen zu melden.
-> Erfassung Jagdgebrauchshunde
-> Jagdgebrauchshunde in der Ausbildung
Was für Vorteile erhaltet ihr dadurch?
- Befreiung der Hundesteuer (abhängig von der jeweiligen Gemeindesatzung)
- Anfragen zur Unterstützung bei Jagden
- Unterstützung bei Unfällen über den Jagdhundefond
Jagdhundeprüfungen und Brauchbarkeit in Sachsen
Schwarzwildgatter in Seedlitz bei Wermsdorf
Das Schwarzwildgatter bietet dem Hundeführer die Möglichkeit seinen treuen Begleiter auf seine nicht ungefährliche Aufgabe vorzubereiten und damit den Jagdhund zukünftig vor unnötigen Verletzungen bei der Jagd zu schützen.
Anmeldung
Die Anmeldung ist über das Buchungsformular möglich. Bitte beachten sie vorab die unten aufgeführten Hinweise.
Link zur Buchung: Buchungsformular
Die Anmeldung wird erst mit Überweisung der Übungsgebühr wirksam.
Anfahrt findet ihr Hier.
Übungsdurchführung
Gattermeister:
Sirko Scheibe Tel. 0160 765 9256
Folgende Unterlagen sind zur Übung mitzubringen:
- gültigen Jagdschein des Hundeführers
- Impfausweis
- Ahnentafel und alle Unterlagen zum Hund (Brauchbarkeitsnachweis, Prüfungszeugnisse bisheriger Prüfungen, Leistungsnachweise sofern nicht in Ahnentafel eingetragen)
- Eigentumsnachweis, sofern dieser nicht aus der Ahnentafel ersichtlich ist
- Vollmacht des Eigentümers bei Fremdhunden
- Unterlagen zu Übungen und Prüfungen in anderen Saugattern
- Feldleine oder Schweißriemen
- Nachweis zur bezahlten Gebühr
Weitere Schwarzwildgatter zur Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden:
Hohenbucko: Giesela Polz, Tel: 03536 44080,
E-Mail: gisela.polz@pension-freileben.de
Walddrehna: Dieter Töpfer, Tel: 035455/669 oder 0151/42248841
E-Mail: dieter.toepfer@fbu-zeckerin.de
gleichzeitig stehen neben dem Gattermeister zur Anleitung zur Verfügung:
Mario Harbarth Tel.: 035452/179048 oder 0172/3143534
E-Mail: harbarth@lfb.brandenburg.de
Manfred Kühne Tel.: 035455/465 oder 0174/3456075
Unterstützung des Jagdhundewesens aus Mitteln der Jagdabgabe
Hundeausgleichsfond Informationen
Antragsformular (einzureichen beim LJV Sachsen unter info@jagd-sachsen.de)
Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Jagdkynologie im Landesjagdverband Sachsen e. V., beschloss der Landesjägertag 1997 die Bildung eines Ausgleichsfonds für bei der Jagd verunfallte Jagdgebrauchshunde. Über einen jährlichen Solidarbeitrag von 1,50 € je Mitglied wurde dazu die finanzielle Grundlage geschaffen. Aus diesem Fonds werden Ausgleichszahlungen für bei der Jagd tödlich verunfallte Jagdhunde und tierärztliche Behandlungskosten an betroffene Mitglieder ausgezahlt.
Weiter Infos findet ihr Hier
Erinnerung an die waidmännische Pflicht zur Nachsuche
Laut Bundesjagdgesetz und Sächsischem Jagdgesetz besteht nach den allgemeinenGrundsätzen der waidgerechten Jagdausübung eine Nachsuchepflicht auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild.
Wird eine Nachsuche mit einem brauchbaren (§ 6 SäJagdVO) und geeigneten Hund unterlassen, ist dies als Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit zu werten. Auch die Kontrolle des Anschusses ist nach ständiger Rechtssprechung dringend geboten. Wer wiederholt (zwei Male reichen!) gegen diese Gesetze der Waidgerechtigkeit verstößt, dem kann der Jagdschein entzogen werden.
Das Unterlassen einer Nachsuche ist eine Straftat nach §17 Nr. 2a TierSchG, sofern dem Jagdausübungsberechtigten seine Pflicht zur Nachsuche oder das Durchführen einer Nachsuche und die Zumutbarkeit eines „normgemäßen Verhaltens“ bewusst war. Kein Jäger sollte das vergessen.
Neben der Strafbarkeit nach TierSchG stellt das Nichtdurchführen einer Nachsuche oder das Durchführen einer Nachsuche mit ungeeigneten oder nicht brauchbaren (§ 6 SäJagdVO) Jagdhunden, eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch gilt hier der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Wie wird man zu einem Nachsuchegespann?
Infos dazu findet ihr Hier
weitere Nachsuchegespanne in Sachsen:
Stöberhundgruppe „Westsachsen-Thüringen“
Ansprechpartner: Arno Schöne
Kurt-Große-Straße 12
08459 Neukirchen
Tel. 0152/02420441
Bemerkung: verschiedene Hunderassen, Einsatz vom Stand aus möglich, kurz jagend
Stöberhundgruppe „VDD Gruppe Freistaat Sachsen“
Ansprechpartner: Lutz Stiller
Heinrich-Heine-Straße 14 b
08115 Lichtentanne
Tel. 0172/6447780
Bemerkung: Regionalgruppen in Leipzig / Zwickau /Stollberg, Leistungsnachweise Saujager
Stöberhundgruppe Vogtland
Ansprechpartner: Silke Steiger
Hennebacherstraße 36 08648 Bad Brambach
Tel.: 0171/6727375
Bemerkung: verschiedene Rassen (Teckel, FT, DJT, DK, DL)
Weitere Infos Hier