ASPV-positiv bestätigt im Landkreis BZ

Werte Weidgenossinen und Weidgenossen,

anbei übersenden wir EUCH die aktuellen Informationen des Veterinäramtes-BZ zum aktuellen ASP-Fall im Landkreis Bautzen.

Weidmannsheil

Der Vorstand des KJV-Bautzen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass ein in Königswartha, OT Commerau am 26.01.2025 gesund erlegten Überläufer, männlich, ca. 30 kg schwer von der LUA positiv auf ASP untersucht wurde. Das Untersuchungsergebnis der LUA Sachsen wurde vom Nationalen Referenzlabor bestätigt. Damit wird der ASP-Ausbruch amtlich festgestellt. Derzeit laufen in dem Gebiet Fallwildsuchen mit Drohnenunterstützung, um das Ausmaß abzuschätzen. Vom Ergebnis sind die weiteren Maßnahmen abhängig.

Da sich der Fundort ohnehin in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) befindet, gelten die Schutzmaßnahmen gemäß AVV der LDS Sachsen fort.

https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer/index.html?map=e9d5e84c-0e8b-4e93-b4a9-c31a3469df4c

Tierseuchenbekämpfung | ASP – 4. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

Leider haben wir damit einen neuen Ausbruch dieser Tierseuche in unserem Landkreis zu verzeichnen. Infolge der notwendigen Restriktionszonen (10km Gefährdetes Gebiet und weitere 10 km Pufferzone um den ASP-Fund) ist an eine Verkleinerung der Restriktionszonen, wie sie für April´25 angedacht war, nicht mehr zu denken.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Bialek
Amtstierarzt

AL Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Afrikanische Schweinepest: Mitteldeutsche Länder proben den Ernstfall der Tierseuchenbekämpfung

Ministerin Köpping: »Sachsens Fachleute sind krisenerprobt und geben ihre Erfahrungen gern weiter«

30 Tierärzte aus Veterinärämtern Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens probten im Rahmen einer Tierseuchenübung im Osterzgebirge die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Auf Basis einer Vereinbarung in Form des Staatsvertrages »Mitteldeutsche Kooperation im Veterinärwesens« zwischen Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen wird eine solche Übung aller zwei bis drei Jahre organisiert und fand in diesem Jahr erstmals in Sachsen statt. Bei der unter Mitwirkung des sächsischen Sozialministeriums organisierten dreitägigen Übung in den Landkreisen Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bereiteten sich die Tierärztinnen und Tierärzte auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vor.

Sechs Fachleute aus den Bundesländern Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und eine Expertin aus der »Task Force Tierseuchenbekämpfung« des Arbeitsstabs der Länder beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beobachteten die Übung. Thema war ein ASP-Ausbruch in einem Hausschweinebestand. Die Veterinäre probten das koordinierte Vorgehen in fünf großen schweinehaltenden Betrieben und einem Wildpark. Dabei wurden verschiedene seuchenrechtliche Untersuchungen durchgeführt, Proben zur Analyse im Labor genommen, die Biosicherheitsprüfung absolviert, die epidemiologische Lage analysiert, das Verwaltungshandeln abgestimmt und die Kommunikation mit den Tierhaltern geübt.

Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Die Übung soll für Klarheit und Erfahrung im Krisenfall sorgen, wenn alle Maßnahmen des Krisenmanagements reibungslos umgesetzt werden müssen. Wir in Sachsen sind seit über drei Jahren erprobt in der ASP-Bekämpfung und haben die Tierseuche bereits entscheidend zurückgedrängt. Unsere Fachleute geben gern Ihre Kenntnisse und Erfahrungen an die Kolleginnen und Kollegen aus Mitteldeutschland weiter. Auch wenn wir in Sachsen bisher erfolgreich die Tierseuche eingedämmt haben, bleibt die Gefahr eines Eintrags des Virus in eine Schweinemastanlage real. Deshalb diente die Übung auch dem Appell an die Tierhalter, die Hygienemaßnahmen in ihren Anlagen gewissenhaft einzuhalten, um ihren Bestand vor der Schweinepest zu schützen.«

Im Verlauf der Tierseuchenübung wurden die Tierärztinnen und Tierärzte auf die ersten 24 Stunden in einem Krisenfall vorbereitet. Dafür war die schnelle und sichere Anwendung des tierseuchenrechtlichen Fachwissens in einer Krisensituation erforderlich. Das richtige und angemessene Verwaltungshandeln sowie die Arbeit im Verwaltungsstab wurden geprobt. Zudem wurde die angemessene Kommunikation mit den betroffenen Landwirten behandelt. Auf dem Programm stand auch ein Presseworkshop, in dem die Notwendigkeit einer mit dem Krisenmanagement eng abgestimmten Krisenkommunikation erläutert wurde. Anlass der länderübergreifenden Tierseuchenübung war auch, die Prozesse, Unterlagen und Abläufe in den Veterinärämtern entsprechend der Übungsergebnisse an aktuelle Notwendigkeiten anzupassen und das Krisenmanagement damit auf den aktuellen Stand zu bringen. Ein Unternehmen, mit dem Sachsen einen Rahmenvertrag zur Vorhaltung von Kapazitäten und der Durchführung von amtlich angeordneten Bestandsräumungen hat, demonstrierte mit drei LKW-Zügen die neuste Technik für den mobilen Einsatz auf dem Bauhof der Stadt Dippoldiswalde.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2397 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon sind aber nur noch 132 Fälle aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz wurden seit 2022 auch Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Das derzeit in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in der Wild- und Hausschweinepopulation aktive ASP-Geschehen hat keinen Zusammenhang mit dem Geschehen in Sachsen und Brandenburg. Genomanalysen zeigten, dass es sich um einen anderen Virustyp mit Herkunft aus Südosteuropa handelt. Die Einschleppung erfolgte vermutlich durch den Menschen.

Weitere Informationen:

 

Jägerbrief: Änderung ASP-Restriktionszonen

Werte Jägerinnen und Jäger,

bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen wurden weitere Erfolge erreicht. Mit Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2425 der Kommission vom 9. September 2024 werden die Sperrzonen in Sachsen erheblich verkleinert.

Zur rechtlichen Umsetzung wurde die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen angepasst.

Diese ist abrufbar unter:
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=21592&art_param=810

Die interaktive Karte (Geoviewer) kann erst ab nächster Woche abgerufen werden.

Die BAB 4 bildet in unserem LK die Grenze zwischen der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) und der Sperrzone I (Pufferzone).
Es gibt Erleichterungen für die südlich der BAB 4 gelegenen Teile der Gemeinden Malschwitz, Kubschütz, Hochkirch, Stadt Bautzen und Weißenberg. Diese „rutschen“ in die Sperrzone I (Pufferzone).
Eine wesentliche Erleichterung für die Jägerschaft ist, dass in der Sperrzone I erlegtes Schwarzwild nun wieder nach negativer ASP- und Trichinellenuntersuchung vermarktet werden kann.

Wesentliche Pflichten sind in der Sperrzone I und II weiterhin einzuhalten:

  • Verstärkte Bejagung-
  • Regelmäßige Fallwildsuche
  • Beprobung aller gesund erlegter WS und FUK-Tiere (Fallwild, Unfallwild, Kranke) zur Untersuchung auf ASP, dafür wird weiterhin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- EURO gezahlt, Bei Verzicht auf die Aneignung beträgt die Entschädigung 150,- EURO)
  • Entsorgung von Aufbruch und Schwarte (dazu werden die 8 Kadaversammelstellen in unserem LK weiter betrieben).

Durch Sie wurden im laufenden Jahr 1.277 Proben zur ASP-Untersuchung eingereicht. Lobenswert ist dabei der hohe Anteil von 80%, die unter Nutzung der Sächsischen Wildmonitoring App (SWM) bearbeitet wurden. Vielen Dank.

In unserem Landkreis sind 107 aktive ASP-Fälle (innerhalb von 12 Monaten) zu verzeichnen. Wir mussten im letzten Monat 4 neue ASP-Fälle registrieren.
Die Afrikanische Schweinepest ist leider noch im nördlichen Teil unseres Landkreises aktiv und wird uns als Veterinäramt aber auch Sie als Jäger noch eine Weile beschäftigen.

Änderung der Allgemeinverfügung für Sperrzone I / II

Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden

ASP – 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen

– ASP – 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

– ASP – 3. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

 

Aktuelle Karte der Zonen:  Sperrzone I und II

Einführung neuer Wildmarken und ASP-APP zur Digitalisierung der ASP-Probendatenerfassung

Woher bekomme ich die neue Wild-ID und was passiert mit den alten WUS-Nummern?

Zum 08.01.2024 wird in Sachsen die neue gelbe Wild-ID für die Kennzeichnung von Schwarzwildproben eingeführt.
Wer noch keine besitzt, kann sich diese im Veterinäramt Bautzen vor Ort abholen oder per Post zusenden lassen.

Besucheradresse: Taucherstraße 23 / 02625 Bautzen

Die bisherigen Wildmarken (grüne Marken) entfallen ab den 01. April 2024 für die Kennzeichnung von Schwarzwild.

Wie werden die Klebeetiketten der Wildmarke verwendet?

Zur eindeutigen Zuordnung der Proben und den dazu gehörigen Begleitscheinen, werden die

Klebeetiketten wie folgt verwendet:

1. ASP-Probebegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

2. Trichinenbegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

3. auf die Umverpackung der Trichinenprobe selbst

Welcher Wildursprungsschein wird der Trichinenprobe mitgegeben?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Verwendung des noch bekannte Trichinenprobescheine (handschriftlich ausgefüllt)

Auf den Trichinenbegleitscheinen erfolgt die Mitgabe Wild-ID ausschließlich mittels der mitgelieferten Klebeetiketten der Wildmarke!

Wo bekomme ich den Probegleitschein her?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Onlineformular des LRA (Ausfüllen & Druck über den PC)

3. ASP-Probebegleitschein (zum selbst ausdrucken & handschriftlichen ausfüllen)

Wer erhält Zugang zur ASP-APP?

Die Zugangsdaten zur ASP-APP können bei der unteren Jagdbehörde vom Revierinhaber bzw. Bezirksverantwortlichen beantragt werden.

Die Anwendung selbst kann über die Wildmonitoringseite herunter geladen werden.

Um die Erfassung auch seinen Begehscheininhabern zu ermöglichen. Muss der jeweilige Revierinhaber in seinem Account zusätzliche Erfasser anlegen.

Alle Details kann man in dem PDF vom Veterinäramt HIER erlesen.

150.000 Proben durch Landesuntersuchungsanstalt analysiert

Ministerin Köpping: »LUA ist eine starke Säule bei der ASP- Bekämpfung«

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) ermöglicht durch umfassende veterinärmedizinische Analysemöglichkeiten, dass der Freistaat immer ein tagaktuelles Bild von der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat. Seit dem ersten ASP-Nachweis im Landkreis Görlitz am 31. Oktober 2020 wurden durch die LUA-Labore rund 150.000 Proben untersucht. 73.231 der untersuchten Proben stammten von Wildschweinen. 76.755 Proben stammten von Hausschweinen. Aufgrund der verstärkten Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen sind die Untersuchungszahlen nach Ausbruch der ASP sprunghaft von 5.000 bis 10.000 Proben pro Jahr auf derzeit 40.000 bis 60.000 Proben pro Jahr angestiegen. Um die gestiegenen Anforderungen zu bewältigen wurden seitens der LUA die Proben- und Transportlogistik – insbesondere von Fallwild – verbessert, die Untersuchungskapazitäten erweitert, die Arbeitsabläufe im Labor sowie die Befundübermittlung angepasst. Neben der diagnostischen Arbeit stellt die LUA Untersuchungsdaten für die nationale und EU- weite Berichterstattung zur Verfügung und ist im Krisenstab des SMS, im Landestierseuchenkrisenzentrum sowie der ASP-Expertengruppe vertreten. »Ich möchte den Expertinnen und Experten der LUA ausdrücklich für ihren großen Anteil bei der ASP-Bekämpfung danken. Sie waren in zwei Krisen gleichzeitig eine verlässliche Analyseinstitution – denn auch ein Großteil der PCR-Tests zur Feststellung des Coronavirus wurde von der LUA untersucht«, erklärt Staatsministerin Petra Köpping. Sie ergänzt: »Dank der schnellen und auch an Wochenenden verlässlichen Probenanalyse sind wir immer über das Ausmaß der ASP-Ausbrüche und die jeweiligen Hotspots informiert und konnten schnell die notwendigen Maßnahmen wie Zaunbau, Fallwildsuche und verstärkte Bejagung einleiten.

Die LUA ist eine starke Säule bei der ASP-Bekämpfung.« Der Erregernachweis bei der ASP-Beprobung erfolgt – ähnlich wie in der Corona-Pandemie des Menschen – mittels PCR durch Detektion spezifischer Genomabschnitte des ASP-Virus. Um die hohen Probenzahlen zeitnah bearbeiten zu können, ist die Methodik an allen drei LUA- Standorten in Dresden, Chemnitz und Leipzig etabliert und wird arbeitstäglich durchgeführt. Die getrennte Bearbeitung von Probenmaterial aus freien Gebieten und solchem aus Restriktionsgebieten sowie von Wild- und Hausschweinen stellt sicher, dass Kontaminationsgefahren nahezu ausgeschlossen sind. Die LUA übermittelt den zuständigen Lebensmittelüberwachungsämtern vorab das Ergebnis der ASP- Untersuchung, so dass die einsendenden Jäger in der Regel am nachfolgenden Arbeitstag nach Eingang der Probe in der LUA über negative Untersuchungsergebnisse informiert werden können. Somit ist eine zeitnahe Verarbeitung bzw. Vermarktung gesund erlegter Wildschweine – zumindest von Tieren, die außerhalb der Restriktionsgebiete erlegt werden – möglich. Positive Proben werden entsprechend den rechtlichen Vorgaben an das Nationale ASP-Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut zur Bestätigung weitergeleitet und werden dort ggf. weitergehendcharakterisiert. Durch Versand der Proben, die Untersuchung undBefundung ist nach ca. einer Woche mit dem Endbefund des FLI zu rechnen. Zum Nachweis des ASP-Virus bei Fallwild, Unfallwild und erlegtem Schwarzwild wurden durch die LUA seit Oktober 2020 pro Jahr zwischen17.000 bis 25.000 Proben analysiert. Wichtig für die fachgerechteUntersuchung ist die korrekte Probennahme und der schnelle Transport über das zuständige Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsamt (LÜVA).

Neben Blutproben von gesund erlegten Tieren eignen sich auch bluthaltige Tupfer. Weiterhin kommen ganze Tierkörper bzw. Organmaterial sowie
Knochen zur Untersuchung. Anders als in den anderen Bundesländern konnte in Sachsen bislang der Eintrag der Tierseuche in Hausschweinebestände erfolgreich verhindert werden. Aufgrund der Ausweitung der Restriktionszonen in den Jahren 2021 und 2022 sind jedoch eine zunehmende Anzahl von schweinehaltenden Betrieben von Überwachungsmaßnahmen betroffen, so dass auch die Probenzahlen bei Hausschweinen in den letzten drei Jahren sprunghaft von 1000 bis 1500 Proben pro Jahr vor 2020 auf seitdem 20.000 bis 36.000 Proben pro Jahr angestiegen. Neben Abklärungsuntersuchungen bei Verlustgeschehen und wöchentlichen Statusuntersuchungen zum Nachweis der ASP-Freiheit sind die hohen Probenzahlen auf Zertifzierungsuntersuchungen für den Handel zurückzuführen, z.B. zur Attestierung der ASP-Freiheit von Schweinen in der Restriktionszone II vor dem Transport zum Schlachthof. Die Kapazität der LUA für die ASP-Diagnostik konnte durch die Zuweisung von zwei Stellen für technische Mitarbeiter durch das SMS frühzeitig ausgebaut werden. Auch die Finanzielle Ausstattung der LUA wurden dem Mehrbedarf für die ASP-Diagnostik (Probenahmebestecke, Testkits, Verbrauchsmittel, Geräte, Probentransport) angepasst. Zudem war die LUA im laufenden Jahr an der Erweiterung des Sächsischen Wildmonitorings um ein ASP-Modul zur elektronischen Erfassung von Wildschweinproben und damit dem schnellen Datenaustausch zwischen Jägerschaft, LÜVÄ, LUA und Landeskrisenzentrum beteiligt.

Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg- Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2256 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon sind 491 Fälle aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden 2022 und 2023 einzelne Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen.

PDF-Dokument zum lesen

Links:
Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest hier.

Fundort und Probenstatus von ASP-Fällen künftig auf einer App

Ministerin Köpping: »ASP-Monitoring für Jägerschaft und Behörden wird deutlich erleichtert«

Entsprechend der Jagdgesetzgebung wirken die Jagdausübungsberechtigten im Freistaat Sachsen bei der systematischen Erfassung, Beobachtung und Überwachung bestimmter Wildarten mit. Hierzu wurde die IT-Anwendung »Sächsisches Wildmonitoring« entwickelt. Diese seit vielen Jahren im Einsatz befindliche Software wurde nun für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) um ein Modul zur ASP- Probenerfassung erweitert und wird künftig über ein Internetportal als auch über eine Smartphone-App nutzbar sein. Um zur Bekämpfung der ASP den Überblick über die Seuchenlage zu behalten, werden in Sachsen von jedem erlegten oder gefundenen Wildschwein Laborproben genommen und auf das ASP-Virus untersucht. Zur Einreichung der Laborproben müssen Probendaten erfasst werden. Das neue Modul des Wildmonitorings vereinfacht die Probendatenerfassung für alle Beteiligten und insbesondere die Jägerschaft. Die zusätzliche Anwendung ermöglicht den direkten Datenaustausch zwischen Jägern, Behörden und Landesuntersuchungsanstalt. Die Erweiterung wurde in Zusammenarbeit des Sozialministeriums, der Landesdirektion Sachsen, der Landesuntersuchungsanstalt und des Staatsbetriebs Sachsenforst realisiert. Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft unterstützte das Vorhaben.

»Jägerschaft, Landesuntersuchungsanstalt und Regionalbehörden haben künftig alle Informationen über die Erlegung und die Probenahme direkt in einer Anwendung. Besonders den Jägerinnen und Jägern wird künftig eine leichtere Eingabe der für die ASP-Proben nötigen Daten ermöglicht«, erklärt Staatsministerin Petra Köpping. Sie ergänzt: »Damit wird der Prozess der Untersuchung von Wildschweinen auf das ASP Virus für alle Beteiligten vereinfacht und beschleunigt. Alles kann über die App laufen – von der Möglichkeit der Eingabe der Geo-Koordinaten am Erlegungsort bis zur Anzeige der Laborergebnisse. Damit wird besonders die für uns so wichtige Unterstützung der Jägerschaft bei der ASP-Bekämpfung erleichtert.« Mit der Erweiterung des Wildmonitorings wird es für die Jägerschaft möglich sein, direkt vor Ort mit der App auf dem Smartphone oder daheim am PC in einem Webportal Probendaten zu erfassen. Alle Angaben können einfach und benutzerfreundlich ausgewählt oder eingescannt werden. Durch die Nutzung eines verkürzten Probenbegleitscheines, der aus der Monitoringanwendung ausgedruckt werden kann, entfällt eine weitere handschriftliche und aufwendige Erfassung für den Jagenden.

Hintergründe:
Das Sächsische Wildmonitoring ist eine seit 2013 etablierte EDV-Anwendung, deren Betrieb und Betreuung dem Staatsbetrieb Sachsenforst obliegt.
Es dient der digitalen Erfassung von Jagdstrecken (Erlegungszahlen) und Wildtierbeobachtungen durch die sächsische Jägerschaft, sowie der Kommunikation zwischen Jagdbehörden und Jagdausübungsberechtigten. Etwa 80 Prozent der Jagdausübungsberechtigten nutzen diese Anwendung bereits. Mit der Digitalisierung der ASP-Probendatenerfassung wird ein klares System geschaffen, dass dazu führen wird, den Prozess zu vereinfachen und Fehler, etwa bei der Angabe von Koordinaten, zu vermeiden. Dies führt zu Entlastungen auf allen Seiten. Die Erweiterung wird vom Sozialministerium mit insgesamt ca. 180.000 Euro finanziert und soll ab Januar 2024 angewandt werden.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus insziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht
ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2256 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon sind 504 Fälle aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden 2022und 2023 einzelne Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen.

Dokument als PDF

Links:
Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest hier.

Für die organisierte Jagd gilt immer noch Meldepflicht

Was muss bei der Jagd beachtet werden?

Wild darf innerhalb der Restriktionszonen gejagt werden. Der Einsatz von Jagdhunden zum Stöbern sowie von Jagdhelfern (Treiber) zur aktiven Beunruhigung des Wildes ist dem Landratsamt Bautzen über ein Formular anzuzeigen.

Tierseuchenbekämpfung: Anzeige einer organisierten Jagd Formular

Das Verbringen von von lebenden oder erlegten Wildschweinen innerhalb und aus der Pufferzone heraus ist grundsätzlich verboten. Dies gilt ebenso für das Verbringen von Wildschweinefleischerzeugnissen.

Die Entsorgung des erlegten Wildes bei Verzicht auf Aneignung hat an einem vom Landratsamt bestimmten Kadaversammelpunkt je nach Erlegungsort innerhalb der Pufferzone oder innerhalb des gefährdeten Gebietes zu erfolgen.

ASP – Aufforderung zur Fallwildsuche

Das SMS fordert alle Jagdausübungsberechtigten auf, in ihren Revieren die Fallwildsuche weiter zu führen und diese zu dokumentieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Weidmänner und –frauen,

auch wenn es um die Seuche scheinbar  etwas ruhiger geworden ist, läuft das Geschehen weiter.

Mit Stand vom 15.08.2023 wurden auf dem Territorium unseres Landkreises 707 ASP-Fälle nachgewiesen. In Sachsen wurden insgesamt 2.256 ASP-Ausbrüche gemeldet, davon im LK GR 1.441 Fälle und im LK MEI 108 Fälle. Seit Monatsbeginn wurden 10 neue ASP-Fälle festgestellt, die alle in unserem Landkreis , in den Gemeinden Lauta und Elsterheide lokalisiert sind.

Die Länder Brandenburg verzeichnen 3.199 Fälle und Mecklenburg-Vorpommern 47 ASP-Nachweise. In Mecklenburg-Vorpommern sind seit einem Jahr keine neuen Fälle zu verzeichnen.

Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des SMS entnehmen.

Informationen für Jäger – Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – sachsen.de

Unter nachfolgendem Link können Sie sich auch für den Infobrief des SMS anmelden.

https://www.sms.sachsen.de/infobrief-zur-afrikanischen-schweinepest-7689.html

Die Urlaubszeit ist für die Meisten von uns vorbei und Sie haben wieder mehr Zeit, sich Ihren Revieren zu widmen. Mit beiliegenden Schreiben bittet das SMS darum, im September Ihre Reviere intensiv nach Fallwild zu durchsuchen. Die Suchen bitte zeitnah melden, damit aus den Ergebnissen ein aktuelles Lagebild erstellt werden kann.

Es ist geplant, die menschliche Fallwildsuche durch flächendeckende Drohnenbefliegung im LK Bautzen zu unterstützen. Dabei werden wir Sie bei Sichtung von lebenden Schwarzwild zeitnah benachrichtigen.

Außerdem möchten wir Ihnen mit unten anhängender E-Mail des SMS ein interessantes Lehrvideo weiterleiten.

https://zenodo.org/record/8031861

Das Video hat einen Datenumfang von ca. 1,2 GB und eine Länge von ca. 5 Minuten, ist aber für die Jägerschaft von essentieller Bedeutung.

Weidmannsheil!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Bialek
amtl. Tierarzt / komm. Amtsleiter

Näheres hier:

Aufforderung 2023_09