weitere Verkleinerung von ASP-Restriktionszonen

Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen

anbei leiten wir Ihnen folgende Information des Veterinäramtes BZ weiter:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird in Sachsen mit Ihrer tatkräftigen Hilfe und Unterstützung seit fünf Jahren erfolgreich bekämpft. Nun sind wir auf der Ziellinie.

Es können alle Teile des Landkreises Bautzen aus der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden und Teile der Sperrzone I komplett aufgehoben werden. Hierzu wurde von der EU-Kommission bereits die Durchführungsverordnung angepasst.

Im LK Bautzen gilt ab 26.11.2025:

Welche Gebiete fallen in die Sperrzone II (gefährdetes Gebiet)?

Diese wurde in Sachsen komplett aufgehoben

Tierseuchenbekämpfung | ASP – Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

 

Welche Gebiete fallen nun in Sperrzone I ( Pufferzone)?

  • Gemeinde Crostwitz mit den Gemarkungen Horka, Crostwitz, Caseritz, Prautitz,
  • Gemeinde Elsterheide,
  • Gemeinde Königswartha,
  • Gemeinde Lohsa mit den Gemarkungen Driewitz Flur 1; Friedersdorf Flur 1; Hermsdorf Flure 1 bis 4; Koblenz Flure 2, 4 und 5; Litschen Flure 1 bis 5; Lohsa Flure 1 bis 3 und 12; Mortka Flure 1 und 2; Särchen Flure 1 bis 5; Steinitz Flure 1 bis 3; Weißig Flure 1 und 2, Weißkollm Flure 5 und 6,
  • Gemeinde Nebelschütz mit der Gemarkung Piskowitz,
  • Gemeinde Neschwitz,
  • Gemeinde Oßling mit den Gemarkungen Döbra, Liebegast Flure 1 bis 3, Milstrich, Skaska, Trado,
  • Gemeinde Puschwitz,
  • Gemeinde Räckelwitz,
  • Gemeinde Radibor mit den Gemarkungen Brohna, Droben, Lippitsch, Lomske/M, Luppa, Milkel, Quoos, Radibor,
  • Gemeinde Ralbitz-Rosenthal,
  • Gemeinde Stadt Hoyerswerda,
  • Gemeinde Stadt Lauta,
  • Gemeinde Stadt Wittichenau.

Tierseuchenbekämpfung | ASP – 5. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen

 

Was gilt in der Pufferzone?

  • Erleichterungen für Hausschweinehalter

Diese brauchen keine Genehmigungen für das Verbringen von Hausschweinen innerhalb Deutschlands zu beantragen. Sie können sich den Schlachtbetrieb aussuchen und sind nicht an benannte Schlachtbetriebe gebunden.

  • Erleichterungen für Jäger.

Selbst angeeignetes Schwarzwild darf nun wieder bundesweit in begrenztem Umfang vermarktet werden. Die Untersuchungspflichten (ASP- und Trichinenuntersuchung) unter Nutzung der SWM-App und das Prämiensystem gelten unverändert fort. Zu beachten ist, dass erlegte, nicht angeeigneten Wildschweine, Fall- und Unfallwild sowie Aufbruch und Schwarte Sperrzonenübergreifend entsorgt werden kann.

Welche Gebiete fallen aus der Pufferzone?

Alle, hier nicht aufgeführten Gemeinden/-teile fallen aus den Sperrzonen heraus und gelten damit als seuchenfrei, wie vor Beginn des ASP-Seuchenzuges.

Die Untersuchungspflichten für Schwarzwild bleiben unverändert (Landesweites ASP-Monitoring)

Was gilt in den seuchenfreien Gebieten?

  • Erleichterungen für Hausschweinehalter

Es entfallen alle bisherigen Einschränkungen für Schweinehalter.

  • Jäger

Außerhalb der Sperrzonen beträgt der Entschädigungsanspruch je erlegtem Wildschwein 20 Euro für die Blutproben und ist wie bisher beim Veterinäramt zu beantragen (unter Nutzung der SWM-App). Die Option „Verzicht auf Aneignung“ entfällt.

Es entfällt die Entsorgungspflicht für Aufbruch und Schwarte.

Für Jäger, die bisher eine eigene Entsorgungstonne haben, entfällt die Kostenfreiheit für die Kadaverentsorgung durch den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen.

Die Kadaversammelpunkte des Veterinäramtes Bautzen in Hoyerswerda, Lohsa und Burgneudorf bleiben in Nutzung.

Über die weitere Nutzung des neu eingerichteten Kadaversammelpunktes in der Gemeinde Elsterheide (Kalkmischanlage Blunoer Südgraben) wird noch entschieden.

Ebenso halten wir die Kadaversammelstelle in Bautzen bis auf weiteres offen.

Die neuen Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen wurden am 25.11.2025 veröffentlicht, und gelten ab 26.11.2025.

Auf der Bekanntmachungsseite der LDS sind diese ebenfalls verlinkt.

Die kartografische Darstellung der Sperrzonen als interaktive Karte finden Sie hier im Karte – Geoportal Sachsenatlas – sachsen.de

Weidmannsheil!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Bialek
Amtstierarzt

AL Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Abschuss Graureiher 2025/2026 in Kreis BZ bereits erfüllt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir leiten Ihnen folgende Bekanntmachung weiter:

Mit Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst vom 27.06.2025 (Sächsisches Amtsblatt Nr. 29 vom 17.07.2025) in Verbindung der Deklaration im Wildmonitoring wurde für das Jagdjahr 2025/2026 der Abschuss von Graureihern im Landkreis Bautzen auf 52 Stück limitiert.

Die Anzahl der Abschüsse ist jetzt bereits erfüllt, so dass eine weitere Bejagung von Graureihern in diesem Jagdjahr nicht mehr möglich ist.

Wir bitten dringend um Kenntnisnahme und Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Sonntag
SB Jagdrecht

Der KJV-BZ sucht Unterstützung!

Aktuell engagieren sich bereits ein Hand voll Mitglieder an der Verbandsarbeit und unterstützen den KJV Bautzen aktiv in seinen Arbeitsbereichen. Durch dies Unterstützung möchten wir die bereits geschaffenen Dinge erhalten, fördern und für die Zukunft weiter ausbauen.
Aus diesem Grund ergreifen wir die Initiative – EUCH als Mitglieder anzusprechen – UNS bei der aktiven Verbandsarbeit mit zu unterstützen, denn der Verband lebt nur durch und mit EUCH.

Wir suchen Unterstützung:

Obmann/-frau für Jagdhundewesen

Die Person ist der Ansprechpartner für alle Belange des Jagdgebrauchshundewesen und des Tierschutzes innerhalb des KJV Bautzen.

Im Einzelnen hat er/sie folgende Aufgaben:
– gibt Hilfe und Unterstützung der Jagdhundeführer bei der Ausbildung ihrer Jagdhunde (Übungstage, Welpenspieltage);
– führt und aktualisiert das Jagdhundekataster;
– führt und aktualisiert die Liste der Nachsuchegespanne des KJV Bautzen;
– unterstützt Jagdhundeführer bei der Antragstellung zum Ersatz aus der Hundeausgleichskasse;
– organisiert und führt Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Hundeführer in Zusammenarbeit mit dem Obmann Aus- und Weiterbildung durch;
– organisiert Beteiligungen an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen mit Jagdhunden;
– Beratung in Fragen Hundehaltung, Wahl der Jagdhunderassen nach deren jagdlichen Einsatz und Haltung, Abrichtung und Prüfung;
– erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Schatzmeister den Jahresplan zum finanziellen und materiellen Absicherung aller geplanten Maßnahmen;
– Führung der Bestandsliste der beweglichen und festen materiellen Mittel seines Verantwortungsbereiches;
– Zuarbeit zum Rechenschaftsbericht des Vorstandes

 

Obmann/-frau für Öffentlichkeitsarbeit

Die Person ist Ansprechpartner für alle Belange der Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes sowie für die Zusammenarbeit mit den Hegeringen.

Im Einzelnen hat er/sie folgende Aufgaben:
– Aktualisierung und Pflege der Internetseite des Verbandes;
– Erstellung verbandsinterner E-Mailadressen und Organisation des Emailverkehrs;
– Herausgabe von Veröffentlichungen von Informationen in Zusammenarbeit mit den Vorstandsmitgliedern;
– Organisation der Unterrichtung der Verbandsmitglieder über geeignete Kommunikationswege (SMS, WhatsApp, u.ä.);
– fungiert als Bindeglied zwischen den Mitgliedern und des Vorstandes;
– Führung der Gesamtbestandsliste der beweglichen und festen materiellen Mittel seines Verbandes nach Vorlage durch die einzelnen Bereiche;
– Organisation der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;
– Zuarbeit zum Rechenschaftsbericht des Verbandes.

Wenn wir euer Interesse geweckt haben, meldet euch bitte unter: info@kreisjagdverband-bautzen.de

Vielen Dank und Waidmannsheil!

Der gesamte Vorstand des Kreisjagdverband Bautzen

Erste-Hilfe-Tasche für Jagdunfälle

Am 12.07.2025 fand in den Räumen des Gasthofes „Olbasee“ ein 1-Hilfe Kurs bei Jagdunfällen bei Personen und Hunden statt.

Der Lehrgang vermittelt wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei Unfällen in der Jagdpraxis schnell und richtig helfen zu können.

Um in solchen Situationen gut gerüstet zu sein, ist eine gute Ausstattung bei der Jagd sehr wichtig.

Die Verbandtasche für die Jagd besteht aus robustem Nylongewebe und lässt sich gut transportieren.

  • Praktische Erste Hilfe Tasche im Molle-Stil sichert Dir die optimale Versorgung bei Verletzungen und kleineren Unfällen bzw. wann immer sie notwendig sein sollte.
  • Blitzschneller Zugriff: Dank der praktischen Rip-Away Funktion kannst Du im Bedarfsfall sofort auf die benötigten Materialien zugreifen, wichtig für Notfälle.
  • Einfache Befestigung: Das IFAK lässt sich mühelos an jedem Molle-Rucksack befestigen – ist schnell griffbereit und spart Stauraum.

Enthalten sind:

  • Verbandspäckchen
  • Kompressen
  • Fixierbinden
  • Verbandstuch
  • Schere
  • Pinzette
  • Dreieckstuch
  • Splintschiene
  • Rettungsdecke
  • Tourniquet zur Blutstillung
  • Notfall-Bandage zur Blutstillung
  • Wundpflaster
  • Reinigungstücher
  • Wattestäbchen
  • Heftpflaster
  • Sicherheitsnadeln
    -> optional eine Beatmungsmaske

Diese Päckchen sind für einen kleine Obolus über den Kreisjagdverband Bautzen erwerben – direkter Ansprechpartner ist:

Obmann für Jagdhundewesen
Gerd Maucksch

Tel.: +49 179 4254 117
E-Mail: hunde@kreisjagdverband-bautzen.de

Fortbildungsveranstaltung – Erste Hilfe bei Jagdhunde

Tag: 12.07.2025
Ort: Kleinsaubernitz Gasthof „Olbasee“

Thema Teil 2: Erste Hilfe für Herrchen/Frauchen und Hunde
Zeit: 13:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr / Mittagessen von 12:00 bis 13:00 Uhr möglich

  • Der Lehrgang „Erste Hilfe bei Jagdunfällen mit Hund“ vermittelt wichtige Kenntnisse, um bei Verletzungen oder Notfällen von Jagdhunden schnell und richtig helfen zu können.
  • Inhalte des Lehrgangs umfassen in der Regel:nn- Grundlagen der Ersten Hilfe für Hunde- Erkennen und Einschätzen von Verletzungen bei Jagdhunden- Maßnahmen bei Wunden, Blutungen und Knochenbrüchen- Versorgung bei Bewusstlosigkeit, Kreislaufproblemen und Schock- Umgang mit Vergiftungen oder Vergiftungserscheinungen- Sicherung und Transport des verletzten Hundes- Prävention und Erste Hilfe bei typischen Jagdunfällen mit HundennDer Kurs richtet sich an Jägerinnen und Jäger sowie alle, die mit Jagdhunden arbeiten, um im Notfall kompetent handeln zu können.

Da wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen müssen, bitten wir um vorherige Anmeldung über:

Obmann für Jagdhundewesen – Gerd Maucksch

Tel.: +49 179 4254 117
E-Mail: hunde@kreisjagdverband-bautzen.de

Für Mitglieder des KJV Bautzen ist der Eintritt frei. Jagdhundeführer aus anderen Jagdverbänden entrichten bitte eine Gebühr von 8,- €.

Fortbildungsveranstaltung – Erste Hilfe bei Jagdunfällen bei Personen

Ort: Kleinsaubernitz Gasthof „Olbasee“

Thema Teil 1: Erste Hilfe für Personen nach Jagdunfall
Zeit: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr / Mittagessen von 12:00 bis 13:00 Uhr möglich

  • Der Lehrgang „Erste Hilfe bei Jagdunfällen“ vermittelt wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei Unfällen in der Jagdpraxis schnell und richtig helfen zu können. Inhalte des Lehrgangs umfassen in der Regel:
    • Grundlagen der Ersten Hilfe
    • Erkennen und Einschätzen von Jagdunfällen
    • Maßnahmen bei Verletzungen durch Schusswaffen, Messer oder andere Jagdgeräte
    • Versorgung von Wunden und Blutungen
    • Umgang mit Bewusstlosigkeit und Schock
    • Sicherung der Unfallstelle
    • Kommunikation mit Rettungsdiensten

    Der Kurs richtet sich an Jägerinnen und Jäger sowie alle, die in jagdnahen Bereichen tätig sind, um im Notfall kompetent handeln zu können. Für genaue Termine, Dauer und Anbieter empfiehlt es sich, bei regionalen Jägervereinen oder Jagdschulen nachzufragen.

Da wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen müssen, bitten wir um vorherige Anmeldung über:

Obmann für Jagdhundewesen – Gerd Maucksch

Tel.: +49 179 4254 117
E-Mail: hunde@kreisjagdverband-bautzen.de

Für Mitglieder des KJV Bautzen ist der Eintritt frei. Jagdhundeführer aus anderen Jagdverbänden entrichten bitte eine Gebühr von 8,- €.

Kitzrettung – Aufnahmebogen

Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,

im Rahmen einer Wissenschaftlichen Arbeit übermitteln wir Euch den Aufnahmebogen von Kitzrettungsaktionen. (Dokument –> HIER)

Der Kreisjagdverband Bautzen verfügt aktuell über keine Kitzrettungsteams. Dennoch ist uns bekannt, dass in einigen Jagdgenossenschaften solche Teams existieren. Diese möchten wir gern um Mithilfe bei dieser Aktion bitten.

Bitte dokumentiert Eure Kitzrettungsaktionen anhand des mitgelieferten Bogens und übersendet dieses an die Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Fr. Herzog, Frau Hanna Gellner.
Die E-Mail-Adresse lautet hanna.gellner@tu-dresden.de.

Bei Fragen könnt Ihr euch ebenfalls unter der genannten E-Mail an Frau Gellner wenden.

Vielen Dank!

Horrido und Weidmannsheil
Der Vorstand des KJV-Bautzen

Jägerbrief Veterinäramt

Weidmannheil werte Weidgenossen,

Anlagen:

wir möchten sie darüber informieren das es voraussichtlich im Mai 2025 und im November 2025 wieder Trichinenproben-Entnahme-Lehrgänge bei uns im Haus geben wird. Gerne können sie sich unter lueva@lra-bautzen.de anmelden. Bei Fragen zum Sächsischen Wild Monitoring (SWM APP) steht ihnen Herr Richard Biehle von Montag – Freitag unter der 03591/525139116 zu Verfügung oder vor Ort in der Taucherstraße 23 02625 Bautzen.

Informationen zur aktuellen Seuchenlage (ASP, HPAI und MKS) könne Sie beiliegenden Protokoll und Präsentation entnehmen. Infolge des ASP-Fundes in Caminau ( gesund erlegt am 26.01.2025) werden im LK Bautzen mögliche Verkleinerungen der Schutzzonen nur marginal ausfallen. Die finale Gebietskulisse liegt uns noch nicht vor.

Über die Höhe der Aufwandsentschädigungen in und außerhalb der ASP-Sperrzonen können Sie sich in beiliegender Übersicht informieren.

– Es wurden in Deutschland keine weiteren Fälle von MKS bei Haustieren und bei Wildtieren festgestellt. Daher sind die im Protokoll beschriebenen Lockerungsmaßnahmen möglich.

In Ungarn ist ein Betrieb mit 1.408 Milchkühen betroffen. Erste klinische Symptome sind vorangegangen, am 03.03.2025 durch Halter bemerkt. Fieber, Läsionen, Bläschen. Am 06.03.2025 wurde der Ausbruch der MKS durch Nachweis des HUN-NRL bestätigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Infektion im Zeitraum 27./28.02.2025 erfolgte.

Mehrere internationale Kontakte haben stattgefunden, die Infektion wurde dadurch nach aktueller Kenntnis nicht verschleppt. Die Rolle von Personen zum Viruseintrag ist unklar, Vehikel Samen oder Tiere scheinen keine Rolle zu spielen. Es sollten so viele Proben wie möglich von empfänglichen Wildtieren genommen werden.

Standstill-Gebiet (westliche Region um Ausbruchsbestand, inkl. Pest zunächst bis 09.03.2025 jetzt verlängert bis 12.03.2025, danach bis 17.03.2025), nur direkter Transport zur Schlachtung gestattet. Keine Jagd in den Schutzzonen. Keine Ausstellungen oder Ähnliches gestattet. Laboranalysen haben Serotyp O ergeben. 10.000 Dosen Impfstoff von DEU gekauft. ELISA Tests, um Antikörper gegen Serotyp O finden zu können, sollten eingeführt werden.

Umgebungsuntersuchungen in der Beobachtungszone der angrenzenden Slowakei verliefen ebenfalls ohne Befund.

– Die Blauzungenkrankheit (BT-Disease, Blue Tongue Disease) ist als Seuche der Kategorie C gelistet. Diese ist nur für einige Mitgliedstaaten relevant. Es erfolgen in Deutschland keine amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen. Es gibt seit kurzem auch zugelassene, von der Stiko Vet empfohlen Impfstoffe für die Anwendung bei empfänglichen Haustieren. In unserem Landkreis wurden im laufenden Jahr in 4 Rinderbeständen BT-Disease festgestellt, 2024 in 15 Fällen, davon in zwei Schafbeständen. Über die Verbreitung in Wildbeständen liegen keine Angaben vor.

– Ergänzend zur Geflügelpestsituation (HPAI) gibt es aus des Niederlanden Fortschritte bei der Einführung einer Schutzimpfung zu berichten. Ein Impfplan wurde erstellt mit dem Ziel, den Eintrag der HPAI zu verringern. Zukünftig ist ein umfassendes Impfprogramm geplant. Ein Feldversuch zu Impfstoffen läuft gerade. Anschließend soll ein Pilotprojekt zeigen, wie die Überwachung und Impfung erfolgen kann und wie sich dieses auf den Handel auswirkt. Die Eier der Betriebe sollen national vermarktet werden, dafür müssen Märkte gefunden werden. Die Eier werden entsprechend gekennzeichnet werden. Der Impfstoff MSD Innovax ND H5 wird verwendet werden, dieser hat eine EU-Zulassung. Der Plan wurde bereits an EU-KOM übermittelt. Intensive Gespräche mit USA, CAN, GBR, JPN wurden geführt, alle haben angekündigt, keine Restriktionen zu erlassen, wenn der Pilot durchgeführt wird.

– Wir bitten um Benutzung der Sächsischen Wildmonitoring-App durch alle Jäger (mittlerweile klappt es schon ganz gut). Bei Aneignung auch die Trichinen-Funktion mit verwenden

– Grüne BZ Wildmarken (Blechmarken) können im Wild Monitoring für Rehwild, Rotwild, Damwild, Dachs, Nutria und Waschbär genutzt werden wenn aus deren Fleisch Lebensmittel gewonnen wird.

– Für Schwarzwild sind nur noch die Gelben QR Code Marken (Plastikplomben mit Klebeetiketten) zu nutzen.

– Bitte beide Probenbegleitscheine ausdrucken und mit einsenden. Die Aufkleber der Wild-IDs und der Blutröhrchen müssen mit drauf, letzteren werden auch in der App mit erfasst. Die Unterschrift auf beiden Probenbegleitscheinen ist verwaltungstechnisch relevant.

– Bitte alle angeforderten Daten mit eintragen (Bsp: Eingabe aller Daten in der App durch einen Pächter, Begeher sendet WUS in Papierform und trägt keine weiteren Daten wie Adresse, Tel. Nr. oder Mailadresse nicht mit ein. Der WUS geht dann postalisch an den Pächter zurück, wenn der Begeher bei uns nicht mit erfasst und von uns nicht erreichbar ist).

– Tollwutüberwachung in Sachsen

Im Vorgriff auf die für 2025 zu erwartende Verfahrensanweisung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gilt in Sachsen im Jahr 2024 weiterhin folgende Regelung:

Einsendung von Füchsen, Marderhunden und Waschbären zur Tollwutuntersuchung

Gemäß § 3 a der Tollwutverordnung sollen verendet aufgefundene sowie kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären zur Tollwutuntersuchung eingesendet werden. Dabei sind der genaue Erlegungs- bzw. Fundort sowie der Grund für die Einsendung anzugeben.

Für erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären, die zur Tollwutdiagnostik an die LUA eingesendet werden, wird eine Aufwandsentschädigung von 15,00 EUR gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Es handelt sich um erlegte, wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären, die zur Diagnostik geeignet waren.

b) Die Tiere waren vor Erlegung krank, verhaltensgestört oder anderweitig auffällig. Der Abschussgrund wurde auf dem Untersuchungsantrag dokumentiert.

c) Der genaue Erlegungsort wurde angegeben.

– Wassergeflügel- / Greifvogeleinsendungen

Der Landkreis Bautzen hat im Jahr 2024 wieder tot aufgefundene Wildvögel (Enten, Gänse, Schwäne, Möwen, Kormorane, Reiher, Taucher, Elstern, Greifvögel) zur Untersuchung auf Aviäre Influenza einzusenden.

Wir bitten auch weiterhin verendet aufgefundene und noch in untersuchungsfähigem Zustand befindliche Wildvögel oben genannter Arten zur Einsendung zu bringen.

Jagdausübungsberechtigte erhalten für jeden abgelieferten und zur Untersuchung geeigneten Wildvogel eine Prämie von 10,00 EUR.

 

Horrido

Richard Biehle

SB Tiergesundheit und Tierschutz

Informationsbrief an die Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Bautzen

An alle Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Bautzen

Die untere Jagdbehörde Bautzen möchten Ihnen einige aktuelle Informationen mitteilen, die Sie bitte ggf. den anderen Mitpächtern bzw. eingewiesenen Jägern Ihres gemeinschaftlichen Jagdbezirkes / Eigenjagdbezirkes übermitteln möchten:

1. Streckenmeldung
Die Meldung der Jagdstrecke hat bis spätestens Donnerstag, den 10.04.2025 über das Onlineportal des Sächsischen Wildmonitoring zu erfolgen. Auch Fehlmeldungen sind erforderlich, indem die Streckenlisten A, B und C auch ohne Strecke gemeldet werden.

Bis auf wenige Ausnahmen wurde im vergangenen Jahr der Termin von den Jagdbezirksinhabern eingehalten. Dennoch weisen wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die Meldepflicht hin. Verstöße gegen die o.g. Meldepflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar, welche ohne weitere Erinnerung geahndet werden. Ausbleibende Streckenmeldungen werden unter Anwendung von Verwaltungszwang eingeholt.

Wir bitten diesbezüglich um strikte Beachtung.
Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück.
An alle Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Bautzen nur per E-Mail

LANDRATSAMT BAUTZEN KRAJNORADNY ZARJAD BUDYŠIN ORDNUNGSAMT
Bearbeiter: Thomas Sonntag
Dienstsitz: Macherstraße 55
01917 Kamenz
Telefon: 03591 5251-32115
Fax: 03591 5250-32115
E-Mail: Thomas.Sonntag@lrabautzen.
de
Ihr Zeichen:
Unser Zeichen: 32.1-787.52:2025
Datum: 24.03.2025

2. Abschussplan
Zum Ende des Jagdjahres läuft die Abschussplanperiode 2022/25 aus. Daher gilt zu beachten, dass die bisherigen Abschusspläne für Rot-, Dam- und Muffelwild ihre Gül-tigkeit verlieren und für die kommenden drei Jagdjahre bei Bedarf über das Wildmoni-toring-Portal neu beantragt werden müssen.

Ohne Abschussplan darf innerhalb von drei Jagdjahren bis zu sechs Stück weibliches Wild sowie männliches Wild der Altersklasse 0 der Arten Rot-, Dam- und Muffelwild erlegt werden.
Wir bitten die Beantragung bis Ende Mai 2025 vorzunehmen. Für Rehwild ist generell kein Abschussplan zu beantragen.

3. Wildmonitoring
Den Zugang zum Wildmonitoring-Portal haben die als verantwortlich benannten Jagdbezirksinhaber bekommen. Sollten weitere Personen im Jagdbezirk einen Zu-gang erhalten, ist das über die Anlage von sogenannten „Online-Helfern“ möglich. Diese haben dann einen eingeschränkten Zugang und können z. Bsp. auch Strecken erfassen.

Den Zugang für Online-Helfer können nur die im Wildmonitoring hinterlegten Jagdausübungsberechtigten für ihren jeweiligen Jagdbezirk einrichten. Eine Anleitung hierfür finden Sie ebenfalls in der Anlage.
Weitere Informationen zur App erhalten Sie unter

https://www.wildmonitoring.de/wildmonitoring/home/hilfepwa

4. Jagdscheinerteilung (-verlängerung)
Mit fortschreitender Digitalisierung ist nunmehr auch die Beantragung des Jagdschei-nes einfacher geworden. Hierzu genügt es, den Anweisungen des Antragsassisten-ten (Link) zu folgen und die erforderlichen Dokumente digital beizufügen. Der Jagdschein ist jedoch nach wie vor im Original einzureichen. Darüber hinaus ist die Erteilung (Verlängerung) des Jagdscheines auch auf dem Postweg möglich.

Dazu senden Sie bitte folgende Unterlagen zu:
- Jagdscheinheft (Original!)
- Antragsformular (Link)
- Versicherungsbestätigung
- Schießnachweis
- ggf. Lichtbild bei notwendiger Neuausstellung.

Die Bearbeitung erfolgt binnen weniger Tage. Der Jagdschein wird Ihnen mit einer Rechnung auf dem Postweg nach Hause geschickt.
Jagdpächter sind gemäß § 13 Satz 2 BJagdG gehalten, bei Ablauf des Gültigkeitszeit-raumes bis zum 31.03.2025 einen neuen Jagdschein zu lösen. Gleiches gilt für die Be-sitzer von Schusswaffen, welche den gültigen Jagdschein als Bedürfnis zum Besitz be-nötigen.

5. Schießnachweis
Wir bedanken uns bei der Jägerschaft im Landkreis Bautzen für die bereitwillige Vor-lage der Schießnachweise. Seit der Kontrolle durch unsere Behörde ist die Anzahl der bekannt gewordenen Jagdunfälle nachweislich stark rückläufig. In den vergange-nen 3 Jagdjahren sind unserer Behörde keine Jagdunfälle bekannt geworden. Dieses Ergebnis zeugt im hohen Maße von Engagement und Disziplin. Damit wird die Jagdausübung im Landkreis Bautzen ein großes Stück für alle Beteiligten sicherer.

6. Postweg
Im vergangenen Jahr wurde im Landratsamt eine zentrale Poststelle im Hauptgebäu-de in Bautzen eingerichtet. Daher ist Post nur noch an diese Adresse zu richten:
Bahnhofstraße 9 - 02625 Bautzen

Die bestehenden Nachsendeaufträge für alle anderen Standorte werden im Laufe dieses Jahres ihre Gültigkeit verlieren.

7. Kommunikation
Informationen an die Jagdscheininhaber ergehen bereits seit mehreren Jahren über die Verteilung per Email. Die Email-Adressen werden bereits im Zuge der Jagd-scheinerteilung abgefragt. Wer bislang noch keine Email-Adresse hinterlegt hat, kann dies mittels kurzer Mitteilung an: ordnungsamt@lra-bautzen.de   nachholen. Wir bitten hiervon regen Gebrauch zu machen, um auch künftig auf kur-zem Wege mit aktuellen Informationen versorgt werden zu können.

In jüngster Zeit werden immer häufiger Versuche unternommen, mittels Schadsoft-ware in E-Mail-Anhängen Manipulationen vorzunehmen. Infolge dessen werden Da-teianhänge standartmäßig nur noch in folgenden Formaten verarbeitet:
- MS-Word ab Version 2007 (*.docx)
- MS-Excel ab Version 2007 (*.xlsx)
- MS-PowerPoint ab Version 2007 (*.ppsx, *.pptx)
- Adobe (*.pdf)
- Alle Nur-Text-Formate (*.txt)

E-Mails dürfen dabei eine Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten.
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmie-rungen (sogenannte Makros) und kein Kennwortschutz verwendet werden. Verwenden Sie abweichende Dateiformen oder ausführbare Programme, so wird die E-Mail abgewiesen.

8. Zahlungsverkehr in der Jagd- und Waffenbehörde
Die Begleichung von anfallenden Verwaltungskosten kann auf folgenden Wegen er-folgen:
- EC-/Kreditkarte (vor Ort im Büro)
- Bargeld (bei der Kreiskasse im Erdgeschoss)
- Rechnung (Überweisung)

Waidmannsheil
Ihre Untere Jagdbehörde