Landesmeisterschaft im Jagdlichen Schießen 2025

Termin:            Samstag, den 28.06.2025, Beginn: 09:00 Uhr (unter Vorbehalt)
Veranstalter: Landesjagdverband Sachsen e. V.
Ort:                   Schießstand des Jagd- und Schützenvereins Großdobritz e. V. 1990

Art des Schießens:
– kombiniertes Büchsen-/Flintenschießen
– Kurzwaffenschießen

Geschossen wird, bis auf nachfolgend genannte Ausnahmen, nach DJV-Schießvorschrift in
der aktuell gültigen Fassung vom 01. April 2024. Das Schießen erfolgt unter Zeitbegrenzung.
Probeschüsse und Ölschüsse vor dem Wettkampf sind aus Zeitgründen nicht möglich.

Teilnahme:
Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer muss Mitglied einer der Jagdverbände des LJV Sachsen
sein und eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Der Nachweis erfolgt mit gültigem Jagdschein und Mitgliedsausweis des LJVSN und ist bei der Schießkartenausgabe mitzuführen.

Jede Jägerschaft kann aus ihren Mitgliedern Mannschaften von jeweils max. sechs Schützen und weitere Einzelschützen benennen. Die Teilnahme von Gästen ist möglich, sofern die vorhandenen Kapazitäten nicht ausgeschöpft sind. Gäste starten außerhalb der Wertung und der Tombola im Rahmen der Siegerehrung.

Die Startzeiten der einzelnen Mannschaften und Schützen werden rechtzeitig mitgeteilt

Ermittelt werden:
Die Sieger:

  • Kombiniertes Schießen Mannschaften
  • Kombiniertes Schießen Einzel aller Klassen und in den Klassen:
  • Jugendklasse
  • Damenklasse
  • Offene Klasse (Jagdschützen)
  • Alters- und Seniorenklasse
  • Kurzwaffenschießen Einzel (alle Starter in einer Klasse)
  • Kurzwaffenschießen Mannschaft

Ab fünf Starter in einer Klasse werden zusätzlich das Büchsen- und Flintenschießen ausgewertet, sowie die Plätze 1 bis 3 geehrt.
Für die Sieger und Platzierten nach o. g. Regelungen werden Urkunden und Preise überreicht.

Die Preise werden nur an platzierte Teilnehmer ausgegeben, die zur Siegerehrung anwesend sind. Sollte ein platzierter Teilnehmer bei der Siegerehrung nicht anwesend sein,
geht der Preis an den Nächstplatzierten. Die Sachpreise werden auf die entsprechenden Platzierungen festgelegt.

Das Schiedsgericht aus drei erfahrenen Schützen wird am Wettkampftag rechtzeitig bekannt gegeben.

Zugelassene Waffen:
Flinten im Kaliber 12 und kleiner, Flintenmunition mit einer Patronenlänge von 70 mm und kleiner. Schrotladung ≤ 24 g. Schrotdurchmesser ≤ 2,5 mm (Trap) ≤ 2,0 mm (Skeet)
Kugelwaffen ab Kaliber .22 Hornet, Patronen bis Geschossenergie E0 7000 J, bleifreie Munition ist nicht zugelassen.

Die Waffen und entsprechende Munition sind mitzubringen.

Meldung an:
Landesjagdverband Sachsen e. V.
Hauptstr. 156 a
09603 Großschirma
E-Mail: info@jagd-sachsen.de    –  Mit dem Mail-Betreff „Meldung LM25“
Telefon: 037328/123914

Bitte benutzen Sie zur Anmeldung das beigefügte Formblatt und beachten Sie, dass nur vollständige Meldungen in schriftlicher Form bearbeitet werden können.

Meldeschluss: 21. Juni 2025 (Spätere Meldungen können leider nicht berücksichtigt werden!)
Gebühren: Je Schütze sind 35,- Euro für Langwaffenschützen und 15,- Euro für Kurzwaffenschützen zu entrichten.

Die Gebühren sind rechtzeitig, bis spätestens 21. Juni 2025 unter dem Kennwort:
„LM Sachsen“ auf das folgende Konto des LJV-Sachsen e. V. zu überweisen:
IBAN: DE47 8505 0300 3120 1972 88 BIC: OSDDDE81XXX

Die Meldungen gelten erst als eingegangen, wenn das Startgeld auf dem Konto des LJV Sachsen verbucht ist.
Das Entrichten der Meldegebühr am Wettkampftag ist nicht möglich! Startgeld ist Reuegeld
und wird bei Nichtantritt nicht zurückerstattet. Die Protestgebühr beträgt 50,- Euro.

Allgemeine Hinweise:
Während der Durchführung des Schießens trägt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer für
den Umgang mit seinen Waffen und Munition die volle Verantwortung.
Den Weisungen der Wettkampfleitung und der Standaufsichten ist unbedingt Folge zu leisten.
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung wird diese Ausschreibung in allen Punkten durch die
Mannschaftsleiter und Schützen akzeptiert und auf den Rechtsweg verzichtet.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wettkampfschießen der persönliche Schutz der Ohren und zusätzlich beim Flintenschießen, der Augen und des Kopfes
(Hut, Mütze), gem. Punkt 2.11 der aktuellen DJV-Schießvorschrift verpflichtend ist.
Laut Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO weisen wir darauf hin, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese können für Zwecke der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden und werden eventuell veröffentlicht.

Präsentationen des LJV-Sachsen
Internet auf der Webseite des LJV-Sachsen
Printmedien des LJV-Sachsen

Außer bei den Siegerehrungen und Gruppenfotos wird das persönliche Einverständnis vorab
eingeholt. Auf der Schießsportanlage ist das Fotografieren grundsätzlich verboten, Ausnahmen müssen vorher beim SJSV Großdobritz schriftlich beantragt werden.

Wichtiger Hinweis:
Im Rahmen der diesjährigen Landesmeisterschaft wird unter den Wettkampfteilnehmern des
LJVSN eine Tombola veranstaltet. Ausgenommen davon sind Obmänner des LJVSN, Präsidiumsmitglieder des LJVSN und Gastschützen.

Die Lose werden im Rahmen der Siegerehrung von einer neutralen Person gezogen. Gewinnberechtigt sind ausschließlich bei der Siegerehrung und Ziehung anwesende Wettkampfteilnehmer. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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