Information über die Verkleinerung der ASP-Restriktionszonen ab 03.05.2025

Wir informieren über die  Verkleinerung der Sperrzonen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird in Sachsen immer weiter zurückgedrängt.
Damit können Teile des Landkreises Bautzen aus der Sperrzone II (Gefährdetes
Gebiet) in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden und Teile der Sperrzone I
komplett aufgehoben werden. Hierzu wurde von der EU-Kommission bereits die
Durchführungsverordnung angepasst.

Im LK Bautzen gilt ab 03.05.2025:

Welche Gebiete bleiben in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet)?

  • Gemeinde Crostwitz mit den Gemarkungen Horka, Crostwitz, Caseritz, Prautitz,
  • Gemeinde Elsterheide,
  • Gemeinde Großdubrau mit den Gemarkungen Commerau/G., Göbeln, Jetscheba, Kauppa,
  • Gemeinde Königswartha,
  • Gemeinde Lohsa,
  • Gemeinde Malschwitz mit den Gemarkungen Halbendorf/Spree, Lieske,
  • Neudorf/Spree,
  • Gemeinde Nebelschütz mit der Gemarkung Piskowitz,
  • Gemeinde Neschwitz,
  • Gemeinde Oßling,
  • Gemeinde Puschwitz,
  • Gemeinde Räckelwitz,
  • Gemeinde Radibor mit den Gemarkungen Brohna, Droben, Lippitsch, Lomske/M,
  • Luppa, Milkel, Quoos, Radibor,
  • Gemeinde Ralbitz-Rosenthal,
  • Gemeinde Spreetal,
  • Gemeinde Stadt Bernsdorf,
  • Gemeinde Stadt Hoyerswerda,
  • Gemeinde Stadt Lauta,
  • Gemeinde Stadt Wittichenau.

Welche Gebiete fallen nun in Sperrzone I ( Pufferzone)?

  • Gemeinde Burkau,
  • Gemeinde Crostwitz, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Demitz-Thumitz mit den Gemarkungen Cannewitz, Medewitz, Pohla,
  • Pottschapplitz, Rothnaußlitz, Stacha, Thumitz, Wölkau,
  • Gemeinde Doberschau-Gaußig mit den Gemarkungen Doberschau, Drauschkowitz,
  • Grubschütz, Preuschwitz, Techritz, Zockau,
  • Gemeinde Göda,
  • Gemeinde Großdubrau, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Kubschütz mit den Gemarkungen Kreckwitz, Litten, Purschwitz,
  • Gemeinde Malschwitz, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Nebelschütz, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Neukirch mit den Gemarkungen Gottschdorf, Neukirch, Schmorkau,
  • Gemeinde Panschwitz-Kuckau,
  • Gemeinde Radibor, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Schwepnitz,
  • Gemeinde Stadt Bautzen mit den Gemarkungen Basankwitz, Bautzen, Bolbritz, Burk,
  • Großwelka, Kleinseidau, Kleinwelka, Löschau, Lubachau, Malsitz, Nadelwitz,
  • Niederkaina, Oehna, Rattwitz, Salzenforst, Schmochtitz, Seidau, Stiebitz, Teichnitz, Temritz,
  • Gemeinde Stadt Bischofswerda mit der Gemarkung Schönbrunn,
  • Gemeinde Stadt Elstra,
  • Gemeinde Stadt Kamenz,
  • Gemeinde Stadt Königsbrück mit der Gemarkung Königsbrück-Land,
  • Gemeinde Stadt Weißenberg nördlich der BAB 4.

Was gilt in der Pufferzone?

  •  Erleichterungen für Hausschweinehalter
    Diese brauchen keine Genehmigungen für das Verbringen von Hausschweinen
    innerhalb Deutschlands zu beantragen. Sie können sich den Schlachtbetrieb
    aussuchen und sind nicht an benannte Schlachtbetriebe gebunden.
  • Erleichterungen für Jäger.
    Selbst angeeignetes Schwarzwild darf nun wieder bundesweit in begrenztem
    Umfang vermarktet werden. Die Untersuchungspflichten (ASP- und
    Trichinenuntersuchung) unter Nutzung der SWM-App und das Prämiensystem
    gelten unverändert fort. Zu beachten ist, dass erlegte, nicht angeeigneten
    Wildschweine, Fall- und Unfallwild sowie Aufbruch und Schwarte
    Sperrzonenübergreifend entsorgt werden kann.

Welche Gebiete fallen aus der Pufferzone?

Alle, hier nicht aufgeführten Gemeinden/-teile fallen aus den Sperrzonen heraus und
gelten damit als seuchenfrei, wie vor Beginn des ASP-Seuchenzuges.
Die Untersuchungspflichten bleiben unverändert (Landesweites Monitoring

Was gilt in den seuchenfreien Gebieten?

  • Erleichterungen für Hausschweinehalter
    Es entfallen alle bisherigen Einschränkungen für Schweinehalter.
  • Jäger

Außerhalb der Sperrzonen beträgt der Entschädigungsanspruch je erlegtem
Wildschwein 20 Euro für die Blutproben und ist wie bisher beim Veterinäramt zu
beantragen (unter Nutzung der SWM-App).
Die Kadaversammelpunkte des Veterinäramtes Bautzen in Ottendorf-Okrilla und
Nostitz werden geschlossen und zurückgebaut.

Für Jäger, die bisher eine eigene Entsorgungstonne haben, entfällt die Kostenfreiheit
für die Kadaverentsorgung durch den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung
Sachsen.

Die neuen Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen wurden am
02.05.2025 veröffentlicht, und gelten ab 03.05.2025.

Hier finden Sie die Links der veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der
Seite der LDS:

Sperrzone II: Tierseuchenbekämpfung | ASP – 5. Änderung der
Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II
(gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

Sperrzone I: Tierseuchenbekämpfung | ASP – 3. Änderung der
Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I
(Pufferzone) und weitere Anordnungen

Auf der Bekanntmachungsseite der LDS sind diese ebenfalls verlinkt.

Die kartografische Darstellung der Sperrzonen als interaktive Karte finden Sie
hier im Geoportal – Sachsenatlas.

ASP-Übersicht Aufwandsentschädigung

Für Fragen steht Norbert Bialek – Amtstierarzt/Leiter des Veterinäramtes  gerne zur Verfügung.

Jägerbrief Veterinäramt

Weidmannheil werte Weidgenossen,

Anlagen:

wir möchten sie darüber informieren das es voraussichtlich im Mai 2025 und im November 2025 wieder Trichinenproben-Entnahme-Lehrgänge bei uns im Haus geben wird. Gerne können sie sich unter lueva@lra-bautzen.de anmelden. Bei Fragen zum Sächsischen Wild Monitoring (SWM APP) steht ihnen Herr Richard Biehle von Montag – Freitag unter der 03591/525139116 zu Verfügung oder vor Ort in der Taucherstraße 23 02625 Bautzen.

Informationen zur aktuellen Seuchenlage (ASP, HPAI und MKS) könne Sie beiliegenden Protokoll und Präsentation entnehmen. Infolge des ASP-Fundes in Caminau ( gesund erlegt am 26.01.2025) werden im LK Bautzen mögliche Verkleinerungen der Schutzzonen nur marginal ausfallen. Die finale Gebietskulisse liegt uns noch nicht vor.

Über die Höhe der Aufwandsentschädigungen in und außerhalb der ASP-Sperrzonen können Sie sich in beiliegender Übersicht informieren.

– Es wurden in Deutschland keine weiteren Fälle von MKS bei Haustieren und bei Wildtieren festgestellt. Daher sind die im Protokoll beschriebenen Lockerungsmaßnahmen möglich.

In Ungarn ist ein Betrieb mit 1.408 Milchkühen betroffen. Erste klinische Symptome sind vorangegangen, am 03.03.2025 durch Halter bemerkt. Fieber, Läsionen, Bläschen. Am 06.03.2025 wurde der Ausbruch der MKS durch Nachweis des HUN-NRL bestätigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Infektion im Zeitraum 27./28.02.2025 erfolgte.

Mehrere internationale Kontakte haben stattgefunden, die Infektion wurde dadurch nach aktueller Kenntnis nicht verschleppt. Die Rolle von Personen zum Viruseintrag ist unklar, Vehikel Samen oder Tiere scheinen keine Rolle zu spielen. Es sollten so viele Proben wie möglich von empfänglichen Wildtieren genommen werden.

Standstill-Gebiet (westliche Region um Ausbruchsbestand, inkl. Pest zunächst bis 09.03.2025 jetzt verlängert bis 12.03.2025, danach bis 17.03.2025), nur direkter Transport zur Schlachtung gestattet. Keine Jagd in den Schutzzonen. Keine Ausstellungen oder Ähnliches gestattet. Laboranalysen haben Serotyp O ergeben. 10.000 Dosen Impfstoff von DEU gekauft. ELISA Tests, um Antikörper gegen Serotyp O finden zu können, sollten eingeführt werden.

Umgebungsuntersuchungen in der Beobachtungszone der angrenzenden Slowakei verliefen ebenfalls ohne Befund.

– Die Blauzungenkrankheit (BT-Disease, Blue Tongue Disease) ist als Seuche der Kategorie C gelistet. Diese ist nur für einige Mitgliedstaaten relevant. Es erfolgen in Deutschland keine amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen. Es gibt seit kurzem auch zugelassene, von der Stiko Vet empfohlen Impfstoffe für die Anwendung bei empfänglichen Haustieren. In unserem Landkreis wurden im laufenden Jahr in 4 Rinderbeständen BT-Disease festgestellt, 2024 in 15 Fällen, davon in zwei Schafbeständen. Über die Verbreitung in Wildbeständen liegen keine Angaben vor.

– Ergänzend zur Geflügelpestsituation (HPAI) gibt es aus des Niederlanden Fortschritte bei der Einführung einer Schutzimpfung zu berichten. Ein Impfplan wurde erstellt mit dem Ziel, den Eintrag der HPAI zu verringern. Zukünftig ist ein umfassendes Impfprogramm geplant. Ein Feldversuch zu Impfstoffen läuft gerade. Anschließend soll ein Pilotprojekt zeigen, wie die Überwachung und Impfung erfolgen kann und wie sich dieses auf den Handel auswirkt. Die Eier der Betriebe sollen national vermarktet werden, dafür müssen Märkte gefunden werden. Die Eier werden entsprechend gekennzeichnet werden. Der Impfstoff MSD Innovax ND H5 wird verwendet werden, dieser hat eine EU-Zulassung. Der Plan wurde bereits an EU-KOM übermittelt. Intensive Gespräche mit USA, CAN, GBR, JPN wurden geführt, alle haben angekündigt, keine Restriktionen zu erlassen, wenn der Pilot durchgeführt wird.

– Wir bitten um Benutzung der Sächsischen Wildmonitoring-App durch alle Jäger (mittlerweile klappt es schon ganz gut). Bei Aneignung auch die Trichinen-Funktion mit verwenden

– Grüne BZ Wildmarken (Blechmarken) können im Wild Monitoring für Rehwild, Rotwild, Damwild, Dachs, Nutria und Waschbär genutzt werden wenn aus deren Fleisch Lebensmittel gewonnen wird.

– Für Schwarzwild sind nur noch die Gelben QR Code Marken (Plastikplomben mit Klebeetiketten) zu nutzen.

– Bitte beide Probenbegleitscheine ausdrucken und mit einsenden. Die Aufkleber der Wild-IDs und der Blutröhrchen müssen mit drauf, letzteren werden auch in der App mit erfasst. Die Unterschrift auf beiden Probenbegleitscheinen ist verwaltungstechnisch relevant.

– Bitte alle angeforderten Daten mit eintragen (Bsp: Eingabe aller Daten in der App durch einen Pächter, Begeher sendet WUS in Papierform und trägt keine weiteren Daten wie Adresse, Tel. Nr. oder Mailadresse nicht mit ein. Der WUS geht dann postalisch an den Pächter zurück, wenn der Begeher bei uns nicht mit erfasst und von uns nicht erreichbar ist).

– Tollwutüberwachung in Sachsen

Im Vorgriff auf die für 2025 zu erwartende Verfahrensanweisung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gilt in Sachsen im Jahr 2024 weiterhin folgende Regelung:

Einsendung von Füchsen, Marderhunden und Waschbären zur Tollwutuntersuchung

Gemäß § 3 a der Tollwutverordnung sollen verendet aufgefundene sowie kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären zur Tollwutuntersuchung eingesendet werden. Dabei sind der genaue Erlegungs- bzw. Fundort sowie der Grund für die Einsendung anzugeben.

Für erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären, die zur Tollwutdiagnostik an die LUA eingesendet werden, wird eine Aufwandsentschädigung von 15,00 EUR gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Es handelt sich um erlegte, wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären, die zur Diagnostik geeignet waren.

b) Die Tiere waren vor Erlegung krank, verhaltensgestört oder anderweitig auffällig. Der Abschussgrund wurde auf dem Untersuchungsantrag dokumentiert.

c) Der genaue Erlegungsort wurde angegeben.

– Wassergeflügel- / Greifvogeleinsendungen

Der Landkreis Bautzen hat im Jahr 2024 wieder tot aufgefundene Wildvögel (Enten, Gänse, Schwäne, Möwen, Kormorane, Reiher, Taucher, Elstern, Greifvögel) zur Untersuchung auf Aviäre Influenza einzusenden.

Wir bitten auch weiterhin verendet aufgefundene und noch in untersuchungsfähigem Zustand befindliche Wildvögel oben genannter Arten zur Einsendung zu bringen.

Jagdausübungsberechtigte erhalten für jeden abgelieferten und zur Untersuchung geeigneten Wildvogel eine Prämie von 10,00 EUR.

 

Horrido

Richard Biehle

SB Tiergesundheit und Tierschutz

ASPV-positiv bestätigt im Landkreis BZ

Werte Weidgenossinen und Weidgenossen,

anbei übersenden wir EUCH die aktuellen Informationen des Veterinäramtes-BZ zum aktuellen ASP-Fall im Landkreis Bautzen.

Weidmannsheil

Der Vorstand des KJV-Bautzen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass ein in Königswartha, OT Commerau am 26.01.2025 gesund erlegten Überläufer, männlich, ca. 30 kg schwer von der LUA positiv auf ASP untersucht wurde. Das Untersuchungsergebnis der LUA Sachsen wurde vom Nationalen Referenzlabor bestätigt. Damit wird der ASP-Ausbruch amtlich festgestellt. Derzeit laufen in dem Gebiet Fallwildsuchen mit Drohnenunterstützung, um das Ausmaß abzuschätzen. Vom Ergebnis sind die weiteren Maßnahmen abhängig.

Da sich der Fundort ohnehin in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) befindet, gelten die Schutzmaßnahmen gemäß AVV der LDS Sachsen fort.

https://geoviewer.sachsen.de/mapviewer/index.html?map=e9d5e84c-0e8b-4e93-b4a9-c31a3469df4c

Tierseuchenbekämpfung | ASP – 4. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

Leider haben wir damit einen neuen Ausbruch dieser Tierseuche in unserem Landkreis zu verzeichnen. Infolge der notwendigen Restriktionszonen (10km Gefährdetes Gebiet und weitere 10 km Pufferzone um den ASP-Fund) ist an eine Verkleinerung der Restriktionszonen, wie sie für April´25 angedacht war, nicht mehr zu denken.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Bialek
Amtstierarzt

AL Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Afrikanische Schweinepest: Mitteldeutsche Länder proben den Ernstfall der Tierseuchenbekämpfung

Ministerin Köpping: »Sachsens Fachleute sind krisenerprobt und geben ihre Erfahrungen gern weiter«

30 Tierärzte aus Veterinärämtern Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens probten im Rahmen einer Tierseuchenübung im Osterzgebirge die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Auf Basis einer Vereinbarung in Form des Staatsvertrages »Mitteldeutsche Kooperation im Veterinärwesens« zwischen Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen wird eine solche Übung aller zwei bis drei Jahre organisiert und fand in diesem Jahr erstmals in Sachsen statt. Bei der unter Mitwirkung des sächsischen Sozialministeriums organisierten dreitägigen Übung in den Landkreisen Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bereiteten sich die Tierärztinnen und Tierärzte auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vor.

Sechs Fachleute aus den Bundesländern Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und eine Expertin aus der »Task Force Tierseuchenbekämpfung« des Arbeitsstabs der Länder beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beobachteten die Übung. Thema war ein ASP-Ausbruch in einem Hausschweinebestand. Die Veterinäre probten das koordinierte Vorgehen in fünf großen schweinehaltenden Betrieben und einem Wildpark. Dabei wurden verschiedene seuchenrechtliche Untersuchungen durchgeführt, Proben zur Analyse im Labor genommen, die Biosicherheitsprüfung absolviert, die epidemiologische Lage analysiert, das Verwaltungshandeln abgestimmt und die Kommunikation mit den Tierhaltern geübt.

Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Die Übung soll für Klarheit und Erfahrung im Krisenfall sorgen, wenn alle Maßnahmen des Krisenmanagements reibungslos umgesetzt werden müssen. Wir in Sachsen sind seit über drei Jahren erprobt in der ASP-Bekämpfung und haben die Tierseuche bereits entscheidend zurückgedrängt. Unsere Fachleute geben gern Ihre Kenntnisse und Erfahrungen an die Kolleginnen und Kollegen aus Mitteldeutschland weiter. Auch wenn wir in Sachsen bisher erfolgreich die Tierseuche eingedämmt haben, bleibt die Gefahr eines Eintrags des Virus in eine Schweinemastanlage real. Deshalb diente die Übung auch dem Appell an die Tierhalter, die Hygienemaßnahmen in ihren Anlagen gewissenhaft einzuhalten, um ihren Bestand vor der Schweinepest zu schützen.«

Im Verlauf der Tierseuchenübung wurden die Tierärztinnen und Tierärzte auf die ersten 24 Stunden in einem Krisenfall vorbereitet. Dafür war die schnelle und sichere Anwendung des tierseuchenrechtlichen Fachwissens in einer Krisensituation erforderlich. Das richtige und angemessene Verwaltungshandeln sowie die Arbeit im Verwaltungsstab wurden geprobt. Zudem wurde die angemessene Kommunikation mit den betroffenen Landwirten behandelt. Auf dem Programm stand auch ein Presseworkshop, in dem die Notwendigkeit einer mit dem Krisenmanagement eng abgestimmten Krisenkommunikation erläutert wurde. Anlass der länderübergreifenden Tierseuchenübung war auch, die Prozesse, Unterlagen und Abläufe in den Veterinärämtern entsprechend der Übungsergebnisse an aktuelle Notwendigkeiten anzupassen und das Krisenmanagement damit auf den aktuellen Stand zu bringen. Ein Unternehmen, mit dem Sachsen einen Rahmenvertrag zur Vorhaltung von Kapazitäten und der Durchführung von amtlich angeordneten Bestandsräumungen hat, demonstrierte mit drei LKW-Zügen die neuste Technik für den mobilen Einsatz auf dem Bauhof der Stadt Dippoldiswalde.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2397 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon sind aber nur noch 132 Fälle aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz wurden seit 2022 auch Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Das derzeit in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in der Wild- und Hausschweinepopulation aktive ASP-Geschehen hat keinen Zusammenhang mit dem Geschehen in Sachsen und Brandenburg. Genomanalysen zeigten, dass es sich um einen anderen Virustyp mit Herkunft aus Südosteuropa handelt. Die Einschleppung erfolgte vermutlich durch den Menschen.

Weitere Informationen:

 

Jägerbrief: Änderung ASP-Restriktionszonen

Werte Jägerinnen und Jäger,

bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen wurden weitere Erfolge erreicht. Mit Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2425 der Kommission vom 9. September 2024 werden die Sperrzonen in Sachsen erheblich verkleinert.

Zur rechtlichen Umsetzung wurde die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen angepasst.

Diese ist abrufbar unter:
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=21592&art_param=810

Die interaktive Karte (Geoviewer) kann erst ab nächster Woche abgerufen werden.

Die BAB 4 bildet in unserem LK die Grenze zwischen der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) und der Sperrzone I (Pufferzone).
Es gibt Erleichterungen für die südlich der BAB 4 gelegenen Teile der Gemeinden Malschwitz, Kubschütz, Hochkirch, Stadt Bautzen und Weißenberg. Diese „rutschen“ in die Sperrzone I (Pufferzone).
Eine wesentliche Erleichterung für die Jägerschaft ist, dass in der Sperrzone I erlegtes Schwarzwild nun wieder nach negativer ASP- und Trichinellenuntersuchung vermarktet werden kann.

Wesentliche Pflichten sind in der Sperrzone I und II weiterhin einzuhalten:

  • Verstärkte Bejagung-
  • Regelmäßige Fallwildsuche
  • Beprobung aller gesund erlegter WS und FUK-Tiere (Fallwild, Unfallwild, Kranke) zur Untersuchung auf ASP, dafür wird weiterhin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- EURO gezahlt, Bei Verzicht auf die Aneignung beträgt die Entschädigung 150,- EURO)
  • Entsorgung von Aufbruch und Schwarte (dazu werden die 8 Kadaversammelstellen in unserem LK weiter betrieben).

Durch Sie wurden im laufenden Jahr 1.277 Proben zur ASP-Untersuchung eingereicht. Lobenswert ist dabei der hohe Anteil von 80%, die unter Nutzung der Sächsischen Wildmonitoring App (SWM) bearbeitet wurden. Vielen Dank.

In unserem Landkreis sind 107 aktive ASP-Fälle (innerhalb von 12 Monaten) zu verzeichnen. Wir mussten im letzten Monat 4 neue ASP-Fälle registrieren.
Die Afrikanische Schweinepest ist leider noch im nördlichen Teil unseres Landkreises aktiv und wird uns als Veterinäramt aber auch Sie als Jäger noch eine Weile beschäftigen.

Änderung der Allgemeinverfügung für Sperrzone I / II

Öffentliche Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen und die Landeshauptstadt Dresden

ASP – 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen

– ASP – 2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

– ASP – 3. Änderung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

 

Aktuelle Karte der Zonen:  Sperrzone I und II

Einführung neuer Wildmarken und ASP-APP zur Digitalisierung der ASP-Probendatenerfassung

Woher bekomme ich die neue Wild-ID und was passiert mit den alten WUS-Nummern?

Zum 08.01.2024 wird in Sachsen die neue gelbe Wild-ID für die Kennzeichnung von Schwarzwildproben eingeführt.
Wer noch keine besitzt, kann sich diese im Veterinäramt Bautzen vor Ort abholen oder per Post zusenden lassen.

Besucheradresse: Taucherstraße 23 / 02625 Bautzen

Die bisherigen Wildmarken (grüne Marken) entfallen ab den 01. April 2024 für die Kennzeichnung von Schwarzwild.

Wie werden die Klebeetiketten der Wildmarke verwendet?

Zur eindeutigen Zuordnung der Proben und den dazu gehörigen Begleitscheinen, werden die

Klebeetiketten wie folgt verwendet:

1. ASP-Probebegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

2. Trichinenbegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

3. auf die Umverpackung der Trichinenprobe selbst

Welcher Wildursprungsschein wird der Trichinenprobe mitgegeben?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Verwendung des noch bekannte Trichinenprobescheine (handschriftlich ausgefüllt)

Auf den Trichinenbegleitscheinen erfolgt die Mitgabe Wild-ID ausschließlich mittels der mitgelieferten Klebeetiketten der Wildmarke!

Wo bekomme ich den Probegleitschein her?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Onlineformular des LRA (Ausfüllen & Druck über den PC)

3. ASP-Probebegleitschein (zum selbst ausdrucken & handschriftlichen ausfüllen)

Wer erhält Zugang zur ASP-APP?

Die Zugangsdaten zur ASP-APP können bei der unteren Jagdbehörde vom Revierinhaber bzw. Bezirksverantwortlichen beantragt werden.

Die Anwendung selbst kann über die Wildmonitoringseite herunter geladen werden.

Um die Erfassung auch seinen Begehscheininhabern zu ermöglichen. Muss der jeweilige Revierinhaber in seinem Account zusätzliche Erfasser anlegen.

Alle Details kann man in dem PDF vom Veterinäramt HIER erlesen.

150.000 Proben durch Landesuntersuchungsanstalt analysiert

Ministerin Köpping: »LUA ist eine starke Säule bei der ASP- Bekämpfung«

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) ermöglicht durch umfassende veterinärmedizinische Analysemöglichkeiten, dass der Freistaat immer ein tagaktuelles Bild von der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat. Seit dem ersten ASP-Nachweis im Landkreis Görlitz am 31. Oktober 2020 wurden durch die LUA-Labore rund 150.000 Proben untersucht. 73.231 der untersuchten Proben stammten von Wildschweinen. 76.755 Proben stammten von Hausschweinen. Aufgrund der verstärkten Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen sind die Untersuchungszahlen nach Ausbruch der ASP sprunghaft von 5.000 bis 10.000 Proben pro Jahr auf derzeit 40.000 bis 60.000 Proben pro Jahr angestiegen. Um die gestiegenen Anforderungen zu bewältigen wurden seitens der LUA die Proben- und Transportlogistik – insbesondere von Fallwild – verbessert, die Untersuchungskapazitäten erweitert, die Arbeitsabläufe im Labor sowie die Befundübermittlung angepasst. Neben der diagnostischen Arbeit stellt die LUA Untersuchungsdaten für die nationale und EU- weite Berichterstattung zur Verfügung und ist im Krisenstab des SMS, im Landestierseuchenkrisenzentrum sowie der ASP-Expertengruppe vertreten. »Ich möchte den Expertinnen und Experten der LUA ausdrücklich für ihren großen Anteil bei der ASP-Bekämpfung danken. Sie waren in zwei Krisen gleichzeitig eine verlässliche Analyseinstitution – denn auch ein Großteil der PCR-Tests zur Feststellung des Coronavirus wurde von der LUA untersucht«, erklärt Staatsministerin Petra Köpping. Sie ergänzt: »Dank der schnellen und auch an Wochenenden verlässlichen Probenanalyse sind wir immer über das Ausmaß der ASP-Ausbrüche und die jeweiligen Hotspots informiert und konnten schnell die notwendigen Maßnahmen wie Zaunbau, Fallwildsuche und verstärkte Bejagung einleiten.

Die LUA ist eine starke Säule bei der ASP-Bekämpfung.« Der Erregernachweis bei der ASP-Beprobung erfolgt – ähnlich wie in der Corona-Pandemie des Menschen – mittels PCR durch Detektion spezifischer Genomabschnitte des ASP-Virus. Um die hohen Probenzahlen zeitnah bearbeiten zu können, ist die Methodik an allen drei LUA- Standorten in Dresden, Chemnitz und Leipzig etabliert und wird arbeitstäglich durchgeführt. Die getrennte Bearbeitung von Probenmaterial aus freien Gebieten und solchem aus Restriktionsgebieten sowie von Wild- und Hausschweinen stellt sicher, dass Kontaminationsgefahren nahezu ausgeschlossen sind. Die LUA übermittelt den zuständigen Lebensmittelüberwachungsämtern vorab das Ergebnis der ASP- Untersuchung, so dass die einsendenden Jäger in der Regel am nachfolgenden Arbeitstag nach Eingang der Probe in der LUA über negative Untersuchungsergebnisse informiert werden können. Somit ist eine zeitnahe Verarbeitung bzw. Vermarktung gesund erlegter Wildschweine – zumindest von Tieren, die außerhalb der Restriktionsgebiete erlegt werden – möglich. Positive Proben werden entsprechend den rechtlichen Vorgaben an das Nationale ASP-Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut zur Bestätigung weitergeleitet und werden dort ggf. weitergehendcharakterisiert. Durch Versand der Proben, die Untersuchung undBefundung ist nach ca. einer Woche mit dem Endbefund des FLI zu rechnen. Zum Nachweis des ASP-Virus bei Fallwild, Unfallwild und erlegtem Schwarzwild wurden durch die LUA seit Oktober 2020 pro Jahr zwischen17.000 bis 25.000 Proben analysiert. Wichtig für die fachgerechteUntersuchung ist die korrekte Probennahme und der schnelle Transport über das zuständige Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsamt (LÜVA).

Neben Blutproben von gesund erlegten Tieren eignen sich auch bluthaltige Tupfer. Weiterhin kommen ganze Tierkörper bzw. Organmaterial sowie
Knochen zur Untersuchung. Anders als in den anderen Bundesländern konnte in Sachsen bislang der Eintrag der Tierseuche in Hausschweinebestände erfolgreich verhindert werden. Aufgrund der Ausweitung der Restriktionszonen in den Jahren 2021 und 2022 sind jedoch eine zunehmende Anzahl von schweinehaltenden Betrieben von Überwachungsmaßnahmen betroffen, so dass auch die Probenzahlen bei Hausschweinen in den letzten drei Jahren sprunghaft von 1000 bis 1500 Proben pro Jahr vor 2020 auf seitdem 20.000 bis 36.000 Proben pro Jahr angestiegen. Neben Abklärungsuntersuchungen bei Verlustgeschehen und wöchentlichen Statusuntersuchungen zum Nachweis der ASP-Freiheit sind die hohen Probenzahlen auf Zertifzierungsuntersuchungen für den Handel zurückzuführen, z.B. zur Attestierung der ASP-Freiheit von Schweinen in der Restriktionszone II vor dem Transport zum Schlachthof. Die Kapazität der LUA für die ASP-Diagnostik konnte durch die Zuweisung von zwei Stellen für technische Mitarbeiter durch das SMS frühzeitig ausgebaut werden. Auch die Finanzielle Ausstattung der LUA wurden dem Mehrbedarf für die ASP-Diagnostik (Probenahmebestecke, Testkits, Verbrauchsmittel, Geräte, Probentransport) angepasst. Zudem war die LUA im laufenden Jahr an der Erweiterung des Sächsischen Wildmonitorings um ein ASP-Modul zur elektronischen Erfassung von Wildschweinproben und damit dem schnellen Datenaustausch zwischen Jägerschaft, LÜVÄ, LUA und Landeskrisenzentrum beteiligt.

Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg- Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2256 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon sind 491 Fälle aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden 2022 und 2023 einzelne Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen.

PDF-Dokument zum lesen

Links:
Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest hier.

Fundort und Probenstatus von ASP-Fällen künftig auf einer App

Ministerin Köpping: »ASP-Monitoring für Jägerschaft und Behörden wird deutlich erleichtert«

Entsprechend der Jagdgesetzgebung wirken die Jagdausübungsberechtigten im Freistaat Sachsen bei der systematischen Erfassung, Beobachtung und Überwachung bestimmter Wildarten mit. Hierzu wurde die IT-Anwendung »Sächsisches Wildmonitoring« entwickelt. Diese seit vielen Jahren im Einsatz befindliche Software wurde nun für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) um ein Modul zur ASP- Probenerfassung erweitert und wird künftig über ein Internetportal als auch über eine Smartphone-App nutzbar sein. Um zur Bekämpfung der ASP den Überblick über die Seuchenlage zu behalten, werden in Sachsen von jedem erlegten oder gefundenen Wildschwein Laborproben genommen und auf das ASP-Virus untersucht. Zur Einreichung der Laborproben müssen Probendaten erfasst werden. Das neue Modul des Wildmonitorings vereinfacht die Probendatenerfassung für alle Beteiligten und insbesondere die Jägerschaft. Die zusätzliche Anwendung ermöglicht den direkten Datenaustausch zwischen Jägern, Behörden und Landesuntersuchungsanstalt. Die Erweiterung wurde in Zusammenarbeit des Sozialministeriums, der Landesdirektion Sachsen, der Landesuntersuchungsanstalt und des Staatsbetriebs Sachsenforst realisiert. Das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft unterstützte das Vorhaben.

»Jägerschaft, Landesuntersuchungsanstalt und Regionalbehörden haben künftig alle Informationen über die Erlegung und die Probenahme direkt in einer Anwendung. Besonders den Jägerinnen und Jägern wird künftig eine leichtere Eingabe der für die ASP-Proben nötigen Daten ermöglicht«, erklärt Staatsministerin Petra Köpping. Sie ergänzt: »Damit wird der Prozess der Untersuchung von Wildschweinen auf das ASP Virus für alle Beteiligten vereinfacht und beschleunigt. Alles kann über die App laufen – von der Möglichkeit der Eingabe der Geo-Koordinaten am Erlegungsort bis zur Anzeige der Laborergebnisse. Damit wird besonders die für uns so wichtige Unterstützung der Jägerschaft bei der ASP-Bekämpfung erleichtert.« Mit der Erweiterung des Wildmonitorings wird es für die Jägerschaft möglich sein, direkt vor Ort mit der App auf dem Smartphone oder daheim am PC in einem Webportal Probendaten zu erfassen. Alle Angaben können einfach und benutzerfreundlich ausgewählt oder eingescannt werden. Durch die Nutzung eines verkürzten Probenbegleitscheines, der aus der Monitoringanwendung ausgedruckt werden kann, entfällt eine weitere handschriftliche und aufwendige Erfassung für den Jagenden.

Hintergründe:
Das Sächsische Wildmonitoring ist eine seit 2013 etablierte EDV-Anwendung, deren Betrieb und Betreuung dem Staatsbetrieb Sachsenforst obliegt.
Es dient der digitalen Erfassung von Jagdstrecken (Erlegungszahlen) und Wildtierbeobachtungen durch die sächsische Jägerschaft, sowie der Kommunikation zwischen Jagdbehörden und Jagdausübungsberechtigten. Etwa 80 Prozent der Jagdausübungsberechtigten nutzen diese Anwendung bereits. Mit der Digitalisierung der ASP-Probendatenerfassung wird ein klares System geschaffen, dass dazu führen wird, den Prozess zu vereinfachen und Fehler, etwa bei der Angabe von Koordinaten, zu vermeiden. Dies führt zu Entlastungen auf allen Seiten. Die Erweiterung wird vom Sozialministerium mit insgesamt ca. 180.000 Euro finanziert und soll ab Januar 2024 angewandt werden.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus insziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht
ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2256 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon sind 504 Fälle aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden 2022und 2023 einzelne Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen.

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Links:
Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest hier.