Geplante Änderung des Tierschutzgesetztes – Rutenkupieren im Einzelfall

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Sorge hat der Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV) von Plänen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erfahren, die derzeitige Rechtslage im Tierschutzgesetz beim Kupieren von Jagdhunden zu ändern. So soll das Kupieren der Rute gänzlich untersagt werden und damit in Zukunft auch nicht mehr im Einzelfall gestattet sein.

Der Jagdgebrauchshundverband e.V. ist seit 1899 Dachverband für das Jagdhundewesen in Deutschland und vertritt heute die Interessen von rund 180.000 hundeführenden Jägerinnen und Jägern. Zusammen mit den uns angeschlossenen Prüfungs- und Zuchtvereinen sind wir verantwortlich für die Bereitstellung und Prüfung von jagdlich brauchbaren Hunden zur Jagdausübung und garantieren somit sowohl die Effektivität vieler Jagdformen, wie die Umsetzung des Tierschutzes bei der Jagdausübung.

Das Kupieren der Rute um ein Viertel bis ein Drittel der Länge, das derzeit im Einzelfall(!) bei einigen Jagdgebrauchshunderassen möglich ist, hat mitnichten ästhetische Gründe, sondern fußt auf dem Wissen um die Verletzungsgefahr die im jagdlichen Einsatz droht.

Vor dem Hintergrund riesiger Kalamitätsflächen im Wald und den Herausforderungen der Wiederaufforstung dieser Flächen, aber auch zur Eindämmung der drohenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) brauchen wir unsere Jagdhunde mehr denn je zur Gestaltung effektiver Jagdformen als Helfer im schwierigen Gelände. Nur mit ihnen und unter Ausnutzung des gesamten Rassespektrums, mit all ihren unterschiedlichen Verhaltensweisen, wird es uns gelingen die vielfältigen Aufgaben zu meistern. Unsere In Deutschland praktizierten Jagdformen unter Einsatz von Gebrauchshunden sind nachweislich effektiv und tierschutzkonform. Sie unterscheiden sich in ihren Rahmenbedingungen und der Art der Durchführung teils gravierend von den Methoden in anderen europäischen Ländern.

Jagdgebrauchshunde mit Rutenverletzungen fallen über Wochen aus. Der Heilungsprozess ist langwierig, schmerzhaft und nicht immer erfolgreich. Wir sind nicht bereit die zu erwartenden Verletzungen, von denen wir aus umfangreichen, wissenschaftlichen  Untersuchungen aus Ländern mit Rutenkupierverbot wissen, unwidersprochen hinzunehmen. Die Verhältnismäßigkeit eines kleinen Eingriffs im Welpenalter (3-4 Tage) zu einer Rutenverletzung des ausgewachsenen Hundes, spricht eine eindeutige Sprache! Der jagdliche Einsatz bestimmter Rassen, die sich in unserem Land über mehr als hundert Jahre bewährt haben, muss weiterhin möglich sein ohne vor jedem  Arbeitseinsatz eines Hundes dessen Verletzung billigend in Kauf zu nehmen und damit gegen den Grundgedanken des Tierwohls zu verstoßen.

Wir bitten Sie unser Anliegen, die bisherige Regelung zum Rutenkupieren beizubehalten, zu unterstützen und Mandatsträger in Politik und Verbänden, aber auch in der Verwaltung entsprechend zu informieren. Es geht um weit mehr als um die Länge einer Hunderute – es geht um die tierschutzkonforme Durchführung der Jagd mit unseren vierbeinigen Helfern und einen weiteren Versuch unser jagdliches Handeln zu beschränken, ja teils unmöglich zu machen!

Die Stellungnahme unseres Tierschutzbeauftragten Prof. Dr. Kaup haben wir Ihnen in der Anlage beigefügt. Bilder verletzter Ruten unkupierter Hunde senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

Mit freundlichen Grüßen!

Karl Walch

Präsident
Kernerstr.12
74193 Schwaigern/Württ.
Tel. 07138 / 3362
E-Mail: karl.walch@jghv.de

KJV BZ informiert – Hinweise zur aktualisierten Tierschutz-Hundeverordnung

Hinweise zur aktualisierten Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)

Zumeist öffentlich unbeachtet wurde die Tierschutz-Hundeverordnung aktualisiert. Deshalb sollen hier einige Hinweise zur Beachtung geben werden.
Die allgemeinen Grundsätze der Jagdhundehaltung wie Fütterung, ausreichend Auslauf und soziale Kontakte, Größe und Qualität des Zwingers/Hundehütte, der Fütterung/Trinkwasser sind sicherlich jedem Weidgenossen bekannt und geläufig bzw. sollten im Zweifelsfall noch einmal nachgelesen werden. Jagdhundezüchter haben sich sicherlich schon intensiv mit Thema auseinandergesetzt. Neu in der Verordnung ist, dass es im §2 Abs.5 ein Verbot der Verwendung von Stachelhalsbändern und andere für Hunde schmerzhafte Mittel gibt!
Also auch sogenannte Teletaktgeräte!

Nach § 10 gibt es nunmehr ein Ausstellungsverbot für Hunde, die aus sogenannten Qualzuchten stammen oder denen tierschutzwidrig Körperteile teilweise oder vollständig amputiert wurden.

Hinweis:
Das Kürzen der Rute von Jagdhunden, die auch wirklich zur Jagd eingesetzt werden, ist nicht tierschutzwidrig und lässt der Gesetzgeber in engen Bahnen zu. Insbesondere kurzhaarige und auch größere Hunde könnten sich sonst beim Einsatz im schwierigen Gelände die Rute verletzen und der folgende Heilungsprozess würde sich teilweise schwierig gestalten.

-> §12 beinhaltet die möglichen Ordnungswidrig

Weitere Infos HIER!

Aktuelle Termine vom Lausitzer Jagdgebrauchshundeverein

Der Lausitzer Jagdgebrauchshundeverein hat 2023 folgende Termine für Veranstaltungen- und Prüfungen

  • 18.06.2023 – Schulung für Verbandrichter und Verbandsrichteranwärter
  • Übungstage Jagdhunde (siehe PDF)
  • Übungstage Schliefenanlage & Schwarzwildgatter (siehe PDF)
  • Prüfungstermine für Verbands- & Brauchbarkeitsprüfungen (siehe PDF)

Alle weiteren Infos und Termine findet ihr Hier