Gutachten: Jagdhund vom Wolf getötet

Externes DNA-Gutachten bestätigt: Ein Jagdhund wurde Mitte Oktober in Glienig (LDS) von einem Wolf getötet. Der Vorfall ereignete sich während einer Nachsuche auf einen verletzten Rothirsch. LJVB fordert Entschädigung nach tödlichem Wolfsangriff.

(Michendorf, 19. Dezember 2024) Der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) gibt bekannt, dass ein externes DNA-Gutachten nun bestätigt hat, dass ein Jagdhund Mitte Oktober in Glienig (Landkreis Dahme-Spreewald) von einem Wolf getötet wurde. Der Vorfall ereignete sich im Rahmen einer zweitägigen Nachsuche auf einen im Straßenverkehr verletzten Rothirsch.

Der betroffene Hundeführer aus Teltow-Fläming hatte seine Jagdterrier-Hündin, nach einer zweitägigen Suche, in der Nähe des verletzten Rothirsches zur freien Suche geschickt. Nach etwa 1,5 Stunden wurde der Hund tot aufgefunden. Die Hündin war ausgeweidet und vergraben worden. Das durch den LJVB beauftragte externe DNA-Gutachten konnte nun nachweisen, dass der Hund von einem männlichen Wolf lettischer Herkunft getötet wurde.

„Der Verlust eines Jagdhundes ist nicht nur ein persönlicher Schicksalsschlag für den Hundeführer, sondern auch ein weiteres deutliches Signal für die Notwendigkeit der Reduzierung der Wolfspopulation. In Brandenburg leben aktuell über 1.000 Wölfe“, erklärt Dr. Dirk- Henner Wellershoff, Präsident des LJVB.

Der Landesjagdverband Brandenburg fordert das zuständige Landesamt für Umwelt (LfU) nun auf, eine vollumfängliche Entschädigung des Hundeführers einzuleiten. Leider wurde der Hundeführer bis zum heutigen Tag nicht vom LfU über das weitere Vorgehen informiert und es wurde ihm auch nicht bekanntgegeben, ob bereits ein Ergebnis des Gutachtens seitens des LfU vorliegt.

„In Brandenburg ist es seit längerem 5 nach 12. Wir benötigen dringend die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, eine deutliche Reduzierung des aktuellen Bestandes, eine Obergrenze für Wölfe und eine dauerhafte Jagdzeit“, sagt Dr. Wellershoff.

Steuerbefreiung für Jagdgebrauchshunde 2025

Liebe Jagdhundeführer und Jagdhundehalter im Kreisjagdverband Bautzen!

In Kürze beginnt das neue Jahr und die Gemeindeverwaltungen haben die Einnahmen aus der Hundesteuer wieder fest im Blick. In den meisten Gemeinden und Städten des Kreises Bautzen genießen Jagdhunde in Ausbildung bzw. fertig ausgebildete und geprüfte Jagdhunde Steuerbefreiung. Damit dieses Privileg weiterhin bestehen bleibt, ist es notwendig, dass ich den einzelnen Kommunen jährlich eine aktuelle Liste der steuerbefreiten Jagdhunde übergebe.

Da unser Hundekataster momentan nicht aktuell ist, müssen wir dringend nacharbeiten. Deshalb bitte ich Euch eindringlich darum, dass Ihr mir Eure Jagdhunde meldet – soweit nicht im Jahr 2024 schon geschehen.

Bitte verwendet dazu die einschlägigen Formblätter (sind auf Homepage des KJV Bautzen eingestellt).

Erfassung von Jagdhunden (kreisjagdverband-bautzen.de)

Schließlich kann ich nur Hunde melden, die in unserem Kataster enthalten sind.

Ich wünsche Euch einen guten Jahreswechsel und für 2025 eine gehörige Portion Weidmannsheil!

Gerd Maucksch

Obmann für Jagdkynologie und Tierschutz

Drückjagdsaison beginnt – Jagd­hunden auf Bewegungsjagden lieber versichern

Was ist eine Bewegungs­jagd-Versiche­rung?

Die Bewegungs­jagd wird immer be­liebter. Leider be­steht dabei immer das Risiko, dass dem einge­setzten Hund etwas passiert. Die Gothaer Bewegungs­jagd-Ver­siche­rung sichert Sie als Hunde­führer*in gegen Tier­arzt­kosten oder Kosten im Todes­fall Ihrer Lieblinge ab. Zudem sind in der Bewegungs­jagd-Ver­siche­rung auch ein mög­liches Ab­han­den­kommen des Hun­des, die aujesz­kysche Krank­heit (Pseudo­wut) oder Schäden durch Wolfs­angriffe abge­sichert.

Beim Abschluss der Bewegungs­jagd-Ver­siche­rung können Sie zwischen zwei Optionen wählen - je nach­dem, ob Sie verstärkt Tier­arzt­kosten oder den Todes­fall ab­sichern wollen.

Geplante Änderung des Tierschutzgesetztes – Rutenkupieren im Einzelfall

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Sorge hat der Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV) von Plänen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erfahren, die derzeitige Rechtslage im Tierschutzgesetz beim Kupieren von Jagdhunden zu ändern. So soll das Kupieren der Rute gänzlich untersagt werden und damit in Zukunft auch nicht mehr im Einzelfall gestattet sein.

Der Jagdgebrauchshundverband e.V. ist seit 1899 Dachverband für das Jagdhundewesen in Deutschland und vertritt heute die Interessen von rund 180.000 hundeführenden Jägerinnen und Jägern. Zusammen mit den uns angeschlossenen Prüfungs- und Zuchtvereinen sind wir verantwortlich für die Bereitstellung und Prüfung von jagdlich brauchbaren Hunden zur Jagdausübung und garantieren somit sowohl die Effektivität vieler Jagdformen, wie die Umsetzung des Tierschutzes bei der Jagdausübung.

Das Kupieren der Rute um ein Viertel bis ein Drittel der Länge, das derzeit im Einzelfall(!) bei einigen Jagdgebrauchshunderassen möglich ist, hat mitnichten ästhetische Gründe, sondern fußt auf dem Wissen um die Verletzungsgefahr die im jagdlichen Einsatz droht.

Vor dem Hintergrund riesiger Kalamitätsflächen im Wald und den Herausforderungen der Wiederaufforstung dieser Flächen, aber auch zur Eindämmung der drohenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) brauchen wir unsere Jagdhunde mehr denn je zur Gestaltung effektiver Jagdformen als Helfer im schwierigen Gelände. Nur mit ihnen und unter Ausnutzung des gesamten Rassespektrums, mit all ihren unterschiedlichen Verhaltensweisen, wird es uns gelingen die vielfältigen Aufgaben zu meistern. Unsere In Deutschland praktizierten Jagdformen unter Einsatz von Gebrauchshunden sind nachweislich effektiv und tierschutzkonform. Sie unterscheiden sich in ihren Rahmenbedingungen und der Art der Durchführung teils gravierend von den Methoden in anderen europäischen Ländern.

Jagdgebrauchshunde mit Rutenverletzungen fallen über Wochen aus. Der Heilungsprozess ist langwierig, schmerzhaft und nicht immer erfolgreich. Wir sind nicht bereit die zu erwartenden Verletzungen, von denen wir aus umfangreichen, wissenschaftlichen  Untersuchungen aus Ländern mit Rutenkupierverbot wissen, unwidersprochen hinzunehmen. Die Verhältnismäßigkeit eines kleinen Eingriffs im Welpenalter (3-4 Tage) zu einer Rutenverletzung des ausgewachsenen Hundes, spricht eine eindeutige Sprache! Der jagdliche Einsatz bestimmter Rassen, die sich in unserem Land über mehr als hundert Jahre bewährt haben, muss weiterhin möglich sein ohne vor jedem  Arbeitseinsatz eines Hundes dessen Verletzung billigend in Kauf zu nehmen und damit gegen den Grundgedanken des Tierwohls zu verstoßen.

Wir bitten Sie unser Anliegen, die bisherige Regelung zum Rutenkupieren beizubehalten, zu unterstützen und Mandatsträger in Politik und Verbänden, aber auch in der Verwaltung entsprechend zu informieren. Es geht um weit mehr als um die Länge einer Hunderute – es geht um die tierschutzkonforme Durchführung der Jagd mit unseren vierbeinigen Helfern und einen weiteren Versuch unser jagdliches Handeln zu beschränken, ja teils unmöglich zu machen!

Die Stellungnahme unseres Tierschutzbeauftragten Prof. Dr. Kaup haben wir Ihnen in der Anlage beigefügt. Bilder verletzter Ruten unkupierter Hunde senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

Mit freundlichen Grüßen!

Karl Walch

Präsident
Kernerstr.12
74193 Schwaigern/Württ.
Tel. 07138 / 3362
E-Mail: karl.walch@jghv.de

KJV BZ informiert – Hinweise zur aktualisierten Tierschutz-Hundeverordnung

Hinweise zur aktualisierten Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)

Zumeist öffentlich unbeachtet wurde die Tierschutz-Hundeverordnung aktualisiert. Deshalb sollen hier einige Hinweise zur Beachtung geben werden.
Die allgemeinen Grundsätze der Jagdhundehaltung wie Fütterung, ausreichend Auslauf und soziale Kontakte, Größe und Qualität des Zwingers/Hundehütte, der Fütterung/Trinkwasser sind sicherlich jedem Weidgenossen bekannt und geläufig bzw. sollten im Zweifelsfall noch einmal nachgelesen werden. Jagdhundezüchter haben sich sicherlich schon intensiv mit Thema auseinandergesetzt. Neu in der Verordnung ist, dass es im §2 Abs.5 ein Verbot der Verwendung von Stachelhalsbändern und andere für Hunde schmerzhafte Mittel gibt!
Also auch sogenannte Teletaktgeräte!

Nach § 10 gibt es nunmehr ein Ausstellungsverbot für Hunde, die aus sogenannten Qualzuchten stammen oder denen tierschutzwidrig Körperteile teilweise oder vollständig amputiert wurden.

Hinweis:
Das Kürzen der Rute von Jagdhunden, die auch wirklich zur Jagd eingesetzt werden, ist nicht tierschutzwidrig und lässt der Gesetzgeber in engen Bahnen zu. Insbesondere kurzhaarige und auch größere Hunde könnten sich sonst beim Einsatz im schwierigen Gelände die Rute verletzen und der folgende Heilungsprozess würde sich teilweise schwierig gestalten.

-> §12 beinhaltet die möglichen Ordnungswidrig

Weitere Infos HIER!

Aktuelle Termine vom Lausitzer Jagdgebrauchshundeverein

Der Lausitzer Jagdgebrauchshundeverein hat 2023 folgende Termine für Veranstaltungen- und Prüfungen

  • 18.06.2023 – Schulung für Verbandrichter und Verbandsrichteranwärter
  • Übungstage Jagdhunde (siehe PDF)
  • Übungstage Schliefenanlage & Schwarzwildgatter (siehe PDF)
  • Prüfungstermine für Verbands- & Brauchbarkeitsprüfungen (siehe PDF)

Alle weiteren Infos und Termine findet ihr Hier