weitere Verkleinerung von ASP-Restriktionszonen

Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen

anbei leiten wir Ihnen folgende Information des Veterinäramtes BZ weiter:

_______________________________________________________________________________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird in Sachsen mit Ihrer tatkräftigen Hilfe und Unterstützung seit fünf Jahren erfolgreich bekämpft. Nun sind wir auf der Ziellinie.

Es können alle Teile des Landkreises Bautzen aus der Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden und Teile der Sperrzone I komplett aufgehoben werden. Hierzu wurde von der EU-Kommission bereits die Durchführungsverordnung angepasst.

Im LK Bautzen gilt ab 26.11.2025:

Welche Gebiete fallen in die Sperrzone II (gefährdetes Gebiet)?

Diese wurde in Sachsen komplett aufgehoben

Tierseuchenbekämpfung | ASP – Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

 

Welche Gebiete fallen nun in Sperrzone I ( Pufferzone)?

  • Gemeinde Crostwitz mit den Gemarkungen Horka, Crostwitz, Caseritz, Prautitz,
  • Gemeinde Elsterheide,
  • Gemeinde Königswartha,
  • Gemeinde Lohsa mit den Gemarkungen Driewitz Flur 1; Friedersdorf Flur 1; Hermsdorf Flure 1 bis 4; Koblenz Flure 2, 4 und 5; Litschen Flure 1 bis 5; Lohsa Flure 1 bis 3 und 12; Mortka Flure 1 und 2; Särchen Flure 1 bis 5; Steinitz Flure 1 bis 3; Weißig Flure 1 und 2, Weißkollm Flure 5 und 6,
  • Gemeinde Nebelschütz mit der Gemarkung Piskowitz,
  • Gemeinde Neschwitz,
  • Gemeinde Oßling mit den Gemarkungen Döbra, Liebegast Flure 1 bis 3, Milstrich, Skaska, Trado,
  • Gemeinde Puschwitz,
  • Gemeinde Räckelwitz,
  • Gemeinde Radibor mit den Gemarkungen Brohna, Droben, Lippitsch, Lomske/M, Luppa, Milkel, Quoos, Radibor,
  • Gemeinde Ralbitz-Rosenthal,
  • Gemeinde Stadt Hoyerswerda,
  • Gemeinde Stadt Lauta,
  • Gemeinde Stadt Wittichenau.

Tierseuchenbekämpfung | ASP – 5. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen

 

Was gilt in der Pufferzone?

  • Erleichterungen für Hausschweinehalter

Diese brauchen keine Genehmigungen für das Verbringen von Hausschweinen innerhalb Deutschlands zu beantragen. Sie können sich den Schlachtbetrieb aussuchen und sind nicht an benannte Schlachtbetriebe gebunden.

  • Erleichterungen für Jäger.

Selbst angeeignetes Schwarzwild darf nun wieder bundesweit in begrenztem Umfang vermarktet werden. Die Untersuchungspflichten (ASP- und Trichinenuntersuchung) unter Nutzung der SWM-App und das Prämiensystem gelten unverändert fort. Zu beachten ist, dass erlegte, nicht angeeigneten Wildschweine, Fall- und Unfallwild sowie Aufbruch und Schwarte Sperrzonenübergreifend entsorgt werden kann.

Welche Gebiete fallen aus der Pufferzone?

Alle, hier nicht aufgeführten Gemeinden/-teile fallen aus den Sperrzonen heraus und gelten damit als seuchenfrei, wie vor Beginn des ASP-Seuchenzuges.

Die Untersuchungspflichten für Schwarzwild bleiben unverändert (Landesweites ASP-Monitoring)

Was gilt in den seuchenfreien Gebieten?

  • Erleichterungen für Hausschweinehalter

Es entfallen alle bisherigen Einschränkungen für Schweinehalter.

  • Jäger

Außerhalb der Sperrzonen beträgt der Entschädigungsanspruch je erlegtem Wildschwein 20 Euro für die Blutproben und ist wie bisher beim Veterinäramt zu beantragen (unter Nutzung der SWM-App). Die Option „Verzicht auf Aneignung“ entfällt.

Es entfällt die Entsorgungspflicht für Aufbruch und Schwarte.

Für Jäger, die bisher eine eigene Entsorgungstonne haben, entfällt die Kostenfreiheit für die Kadaverentsorgung durch den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen.

Die Kadaversammelpunkte des Veterinäramtes Bautzen in Hoyerswerda, Lohsa und Burgneudorf bleiben in Nutzung.

Über die weitere Nutzung des neu eingerichteten Kadaversammelpunktes in der Gemeinde Elsterheide (Kalkmischanlage Blunoer Südgraben) wird noch entschieden.

Ebenso halten wir die Kadaversammelstelle in Bautzen bis auf weiteres offen.

Die neuen Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen wurden am 25.11.2025 veröffentlicht, und gelten ab 26.11.2025.

Auf der Bekanntmachungsseite der LDS sind diese ebenfalls verlinkt.

Die kartografische Darstellung der Sperrzonen als interaktive Karte finden Sie hier im Karte – Geoportal Sachsenatlas – sachsen.de

Weidmannsheil!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Bialek
Amtstierarzt

AL Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Jägerbrief über Veränderungen

 

WerteWeidgenosseinnen und – genossen,

anbei leiten wir den den beiliegenden Jägerbrief weiter zur Kenntnis.

Viele Grüße und Waidmannsheil

Der Vorstand des KJV-BZ

__________________________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Weidgenossen,

im Nachgang zum letzten Jägerbrief (Stand 23.09.2025), wo Sie über die jüngste Verkleinerung der ASP-Restriktionszonen informiert wurden, haben sich Korrekturbedarf und Veränderungen ergeben:

 

– Die Gemeinde Burkau liegt nicht in der Sperrzone I (Pufferzone), sondern im freien Gebiet.

– Der Kadaversammelpunkt in Lohsa (Sperrzone I) bleibt weiterhin nutzbar.

– für die Schwarzwildentsorgung in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) wurde ein neuer Kadaversammelpunkt in der Gemeinde Elsterheide eingerichtet. Dieser liegt an der S234, von Hoyerswerda Richtung Partwitzer See in der Nähe einer 90°-Rechtskurve an der ehemaligen Kalkmischanlage Blunoer Südgraben. Dabei müssen die Schwarze Elster und der Südgraben gequert werden.

Die Koordinaten sind unten am Foto zu entnehmen.

Weiterhin plant das SMS einen Tierseuchen-Infobrief.

Der erste Versand ist für kommenden Montag geplant. Es wäre gut, wenn sich möglichst viele Akteure aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Behörden, Jägerschaft, Fachöffentlichkeit etc. bis dahin für den Bezug des Infobriefs angemeldet haben. Dies ist unter folgendem Link möglich Infobrief zu aktuellen Tierseuchen – Tierschutz und Tiergesundheit – sachsen.de. Bezieher des bisherigen Newsletters mit Informationen zur Afrikanischen Schweinepest müssen sich nicht anmelden. Dieser Adressatenkreis wird automatisch beliefert.

Weimannsheil,

mit freundlichen Grüßen

Norbert Bialek

Amtstierarzt

AL Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Einführung neuer Wildmarken und ASP-APP zur Digitalisierung der ASP-Probendatenerfassung

Woher bekomme ich die neue Wild-ID und was passiert mit den alten WUS-Nummern?

Zum 08.01.2024 wird in Sachsen die neue gelbe Wild-ID für die Kennzeichnung von Schwarzwildproben eingeführt.
Wer noch keine besitzt, kann sich diese im Veterinäramt Bautzen vor Ort abholen oder per Post zusenden lassen.

Besucheradresse: Taucherstraße 23 / 02625 Bautzen

Die bisherigen Wildmarken (grüne Marken) entfallen ab den 01. April 2024 für die Kennzeichnung von Schwarzwild.

Wie werden die Klebeetiketten der Wildmarke verwendet?

Zur eindeutigen Zuordnung der Proben und den dazu gehörigen Begleitscheinen, werden die

Klebeetiketten wie folgt verwendet:

1. ASP-Probebegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

2. Trichinenbegleitschein (in das jeweilige Feld der Wild-ID auf den Schein selbst)

3. auf die Umverpackung der Trichinenprobe selbst

Welcher Wildursprungsschein wird der Trichinenprobe mitgegeben?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Verwendung des noch bekannte Trichinenprobescheine (handschriftlich ausgefüllt)

Auf den Trichinenbegleitscheinen erfolgt die Mitgabe Wild-ID ausschließlich mittels der mitgelieferten Klebeetiketten der Wildmarke!

Wo bekomme ich den Probegleitschein her?

1. Digitale Erstellung über die ASP-APP

2. Onlineformular des LRA (Ausfüllen & Druck über den PC)

3. ASP-Probebegleitschein (zum selbst ausdrucken & handschriftlichen ausfüllen)

Wer erhält Zugang zur ASP-APP?

Die Zugangsdaten zur ASP-APP können bei der unteren Jagdbehörde vom Revierinhaber bzw. Bezirksverantwortlichen beantragt werden.

Die Anwendung selbst kann über die Wildmonitoringseite herunter geladen werden.

Um die Erfassung auch seinen Begehscheininhabern zu ermöglichen. Muss der jeweilige Revierinhaber in seinem Account zusätzliche Erfasser anlegen.

Alle Details kann man in dem PDF vom Veterinäramt HIER erlesen.