Verschmelzung Kreisjagdverband Bautzen & Jagdverband Hoyerswerda

Schon seit Längerem fanden Gespräche zwischen dem Kreisjagdverband Bautzen und dem Jagdverband Hoyerswerda statt. Im Fokus stand das Thema: „Erhalt der Jägerschaft in der Region“. Aus diesem Grund entschieden sich beide Vorstände, dass eine Verschmelzung die zukunftsorientierte Lösung darstellt.

Unter notarieller Aufsicht wurde auf dem Kreisjägertag des Kreisjagdverbands Bautzen am 12.04.2024 sowie in der Hauptversammlung des Jagdverbands Hoyerswerda am 14.06.2024 der Verschmelzung zugestimmt. Der Verzicht auf Anfechtung der Zustimmung erfolgte einstimmig.

Somit wurde der Verschmelzung beider Verbände nach dem Umwandlungsgesetz am 01.07.2024 vollzogen.

  1. Alle 63 Mitglieder des JVH e.V. wurden automatisch Mitglieder des KJV-BZ e.V. Sie sind somit Mitglieder des KJV-Bautzen e.V., des LJV-Sachsen und des Deutschen Jagdverbands. Die Mitgliederanzahl beim LJV-SN bleibt unverändert.
  2. Die Hegeringe bleiben unverändert bestehen.
  3. Als Verbindung zum KJV-BZ e.V. und zusätzliche Ansprechpartner für Hoyerswerda werden Wg. Andreas Heinz und Wg. Daniel Gebauer aus dem ehemaligen Vorstand des JVH eingesetzt.
  4. Beiden Verbänden entstehen keinerlei Nachteile – weder finanziell noch materiell.

Wir begrüßen neu in unserem Vorstand des Kreisjagdverbands Bautzen den Wg. Andreas Heinz, der nun offiziell als Obmann für Hegeringe & Hegegemeinschaften fungiert.

Der gesamte Vorstand des Kreisjagdverbands Bautzen dankt allen Mitgliedern, neuen wie alten, für das entgegengebrachte Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und greift das Motto des Vorsitzenden des Jagdverbands Hoyerswerda Prof. Dr. Wolfgang Reichert auf:

„Für ein modernes und zukunftsorientiertes Jagdwesen mit uns Jägern, für das Wild und für die Jagd im Sinne des Naturschutzes.“

Allzeit Weidmannsheil wünscht der Vorstand des KJV-BZ

rechtzeitig Anzeige verbotener Magazine und Magazingehäusen

Folgen bei nicht rechtzeitig angezeigten verbotenen Magazinen und Magazingehäusen nach § 58 Abs. 17 WaffG

Das Verbot größerer Magazine oder Magazingehäuse erfolgte vor dem Hintergrund
der Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie.
Davon betroffen ist der Umgang mit

  • Wechselmagazinen für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 20
    Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren
    Kalibers aufnehmen können und
  • Wechselmagazinen für Langwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als zehn
    Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren
    Kalibers aufnehmen können.
    Gleichfalls ist der Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen für
    Zentralfeuermunition und halbautomatischen Langwaffen für Zentralfeuermunition

verboten, die ein eingebautes Magazin mit der jeweils oben beschriebenen
Magazinkapazität haben.

Ausnahmen vom Umgang gelten nur für die Unbrauchbarmachung und für den
Altbesitz (§ 58 Abs. 17 und 18 WaffG). Weitere Formen des Umgangs wie Erwerb,
Führen, Schießen (Verwenden auf Schießstand) etc. sind nicht erlaubt.

Die Anzeigefrist bei der zuständigen Waffenbehörde ist bereits zum
01.09.2021 abgelaufen, sodass alle verbotenen Magazine und Magazingehäuse, die
nicht rechtzeitig angezeigt wurden, nicht mehr „legal“ besessen werden dürfen.
Der Gesetzgeber hat zwar bei Nichtanzeige keine Sanktionierungen vorgesehen,
jedoch kann aus heutiger Sicht nicht beurteilt werden, ob bei der nächsten
Gesetzesnovelle der Besitz solcher Magazine/Magazingehäuse als
Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Straftattatbestand aufgenommen wird.

Wir bitten Sie deshalb zu prüfen, ob Sie im Besitz verbotener Magazine oder
Magazingehäuse sind. Eine Abgabe dieser kann, vorzugsweise bis zum 23.04.2024,
bei uns zu den Sprechzeiten (dienstags und donnerstags von 08:30 Uhr bis 18:00
Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Lehrgang für Entnahme von Proben für die Trichinuntersuchung für Schwarzwild

Lehrgang: Entnahme Trichinenproben
Termin: Dienstag den 27.02.2024 16:30 - 18:00 Uhr
Ort: Landratsamt Bautzen, Taucherstr. 23 , 02625 Bautzen
Gebühr: 25,- €
Teilnehmeranzahl max. 25

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Bautzen führt 2024 eine Schulung für Jäger zur Entnahme von Trichinenproben bei Schwarzwild und anderen untersuchungspflichtigen Tierarten durch.Es wird um vorherige Anmeldung gebeten unter:
E-Mail: lueva@lra-bautzen.de
Tel.: 03591/5251 39202

Anzugeben sind: Name, Wohnort (vollständige Adresse), telefonische und E-Mail-Erreichbarkeit.

Abrechnungen & Pflichtstunden melden

Liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen,

wir bitten alle Verbandsmitglieder, welche aktiv im Jahr 2023 für den KJV Bautzen unterwegs waren, Ihre Abrechnung und Pflichtstunden bis zum 31.01.2023 an unseren Schatzmeister zu melden.

Bitte verwendet dafür das Formular für die Aufwandserfassung

Schatzmeister
Roland Groß
Tel.: 0151 6812 6862
E-Mail: kasse@kreisjagdverband-bautzen.de

Der gesamte Vorstand bedankt sich bei allen, für die aktive Unterstützung im Verband – denn die Gemeinschaft, das Miteinander in der Region und der Zusammenhalt ist uns wichtig.

Wir möchten genau diese Werte mit und durch den Verband beleben und ausweiten.

Denn Jagd verbindet und das weit über dem Weidwerk hinaus!

 

 

Weihnachtsgrüße des KJV BZ

Liebe Jägerinnen und Jäger,

2023 neigt sich dem Ende. Es war ein Jahr mit vielen Herausforderungen.

Dabei standen so einige Themen wie die ASP, die Wiederaufforstung und der Wolf im Fokus. Es war keine leichte Aufgabe für die Jägerschaft gewesen, hierbei den gesunden Mittelweg zu finden.

Wir Jägerinnen und Jäger sind als privilegierte Nutzer auch immer ein Teil der Natur. Gelegenheiten, die den Moment des Innehaltens, des Staunens und der Prüfung des eigenen Handelns auslösen, gibt es genügend - man muss nur fähig, offen und bereit sein, sie wahrzunehmen.
Das Jahr verging, mal ganz laut, mal ganz leise. Das Gesetz der Natur zog ruhig seine Kreise
Jagdgöttin Diana – uns stets gut gesonnen, hat mit uns manch jagdlichen Gipfel erklommen.

Nun weihnachtet es in Wald, Feld und Flur.
Zeit im Revier – für jeden Waidmann die Kur
Von den Folgen einer so schnelllebigen Welt.
In der Anblick von Wild die Erholung darstellt.

Wie in jedem Jahr zur selbigen Zeit.
Gibt uns die Weihnacht nun die Gewissheit
Alles sei geblieben, wie es immer war.
Ein Stückchen von früher ist nach wie vor da.

Denn wenn diese Welt, in der man lebt.
Sich schneller dreht, sich vielleicht überschlägt
Bleibt uns die willkommene Option.
Unsere jagdlich-grüne Tradition.

Das Revier – Rückzugsort für den Jägersmann.
Der dort seiner Aufgabe frönen kann
Das Wild zu hegen, zu pflegen, zu schützen.
Um damit das Gleichgewicht zu unterstützen.

Dort im Wald, wo vom Mensch‘ keine Spur.
Finden wir sie: Freiheit, so unheimlich pur
Ein stilles Plätzchen, ganz unberührt.
Was doch all unsere Sehnsüchte schürt
Nach Einklang und Geborgenheit.
Ganz weit weg von den Fängen der Zeit.

(Paul Ehrenfeld)

Der Vorstand wünscht allen Jägerinnen und Jägern sowie ihren Angehörigen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest,
einen guten Rutsch ins neue Jahr und für 2024 Glück, Zufriedenheit, vor allen aber Gesundheit und ein kräftiges Weidmannsheil!

Ihr Kreisjagdverband Bautzen

ASP – Aufforderung zur Fallwildsuche

Das SMS fordert alle Jagdausübungsberechtigten auf, in ihren Revieren die Fallwildsuche weiter zu führen und diese zu dokumentieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Weidmänner und –frauen,

auch wenn es um die Seuche scheinbar  etwas ruhiger geworden ist, läuft das Geschehen weiter.

Mit Stand vom 15.08.2023 wurden auf dem Territorium unseres Landkreises 707 ASP-Fälle nachgewiesen. In Sachsen wurden insgesamt 2.256 ASP-Ausbrüche gemeldet, davon im LK GR 1.441 Fälle und im LK MEI 108 Fälle. Seit Monatsbeginn wurden 10 neue ASP-Fälle festgestellt, die alle in unserem Landkreis , in den Gemeinden Lauta und Elsterheide lokalisiert sind.

Die Länder Brandenburg verzeichnen 3.199 Fälle und Mecklenburg-Vorpommern 47 ASP-Nachweise. In Mecklenburg-Vorpommern sind seit einem Jahr keine neuen Fälle zu verzeichnen.

Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des SMS entnehmen.

Informationen für Jäger – Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – sachsen.de

Unter nachfolgendem Link können Sie sich auch für den Infobrief des SMS anmelden.

https://www.sms.sachsen.de/infobrief-zur-afrikanischen-schweinepest-7689.html

Die Urlaubszeit ist für die Meisten von uns vorbei und Sie haben wieder mehr Zeit, sich Ihren Revieren zu widmen. Mit beiliegenden Schreiben bittet das SMS darum, im September Ihre Reviere intensiv nach Fallwild zu durchsuchen. Die Suchen bitte zeitnah melden, damit aus den Ergebnissen ein aktuelles Lagebild erstellt werden kann.

Es ist geplant, die menschliche Fallwildsuche durch flächendeckende Drohnenbefliegung im LK Bautzen zu unterstützen. Dabei werden wir Sie bei Sichtung von lebenden Schwarzwild zeitnah benachrichtigen.

Außerdem möchten wir Ihnen mit unten anhängender E-Mail des SMS ein interessantes Lehrvideo weiterleiten.

https://zenodo.org/record/8031861

Das Video hat einen Datenumfang von ca. 1,2 GB und eine Länge von ca. 5 Minuten, ist aber für die Jägerschaft von essentieller Bedeutung.

Weidmannsheil!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Bialek
amtl. Tierarzt / komm. Amtsleiter

Näheres hier:

Aufforderung 2023_09

Drei-Stufen-Plan für Tilgung von Schwarzwild in Schutzkorridoren tritt in Kraft

Afrikanische Schweinepest: Drei-Stufen-Plan für Tilgung von Schwarzwild in Schutzkorridoren

Staatssekretär Vogel: »Mit diesem Konzept kommen wir bei der ASP-Bekämpfung einen wichtigen Schritt weiter«

Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird in den Schutzkorridoren um das infzierte Gebiet künftig nach einem einheitlichen Konzept das Schwarzwild gezielt reduziert. Um ihre vollständige Barrierewirkung gegen eine Weiterverbreitung des ASP-Virus entfalten zu können, dürfen in den Flächen zwischen den Doppelzäunungen im Osten, Norden und Westen der Schutzzonen faktisch keine Wildschweine mehr leben. Um diese Gebiete wildschweinfrei zu halten, wurde ein dreistufiges Vorgehen aus Entnahme und Prüfung des Entnahmeerfolgs, gegebenenfalls drohnengestützter Entnahme sowie anschließender Bewirtschaftung des Schutzkorridors beschlossen. Wegen des anhaltend hohen Seuchendrucks aus Polen hat zunächst der östliche Schutzkorridor entlang der Landesgrenze zu Polen Priorität.

Dabei wird das Tilgungskonzept ausdrücklich auch in dem Gebiet zwischen östlichstem Zaunverlauf auf sächsischem Gebiet und dem konkreten Grenzverlauf angewandt. Die verstärkte Entnahme durch Jagdausübungsberechtigte innerhalb der Schutzkorridore und damit die Anwendung des Tilgungskonzepts werden durch eine Allgemeinverfügung angeordnet. »Wir brauchen die drastische Reduzierung des Schwarzwilds in den Schutzkorridoren, um eine Ausbreitung des ASP-Virus in noch virusfreie Regionen zu verhindern. Die dafür nötigen Barrieren werden die Schutzkorridore sein«, erklärt Sebastian Vogel, Staatssekretär im Sozialministerium und Leiter des ASP-Krisenstabs. Er ergänzt: »Wenn wir es in möglichst kurzer Zeit schaffen, das gesamte Schwarzwild in den Schutzkorridoren zu tilgen, dann erhalten wir eine gute Chance, dass dort eine weitere Ausbreitung der Tierseuche innerhalb der Wildschweinepopulation wirklich verhindert werden kann. Danach können wir uns ausschließlich der Tilgung der Seuche innerhalb der Sperrzone widmen. Wir hoffen auf die Kooperation der Jägerschaft und setzen dafür starke Anreize. Wenn wir dieses Konzept erfolgreich umsetzen, kann dies für die organisatorisch aufwändige und finanziell kostenintensive ASP- Bekämpfung ein mögliches Ausstiegsszenario darstellen. Allerdings dürfen wir auch die Gefahr nicht aus den Augen verlieren, dass das Virus über menschliche Aktivitäten in bisher freie Gebiete verschleppt werden kann. Auch auf solche Situationen müssen wir vorbereitet bleiben. «

In Stufe I haben die Jagdausübungsberechtigten in den per Allgemeinverfügungen ausgewiesenen Schutzkorridoren ca. acht Wochen Zeit, um den Schwarzwildbestand in ihren Revieren auf eine Zahl von 0,2 Stück pro 100 ha Fläche zu reduzieren. Zu den möglichen jagdlichen Maßnahmen zählt auch der Einsatz von Fallenfängen. Die Jagdausübungsberechtigten erhalten in diesen Schutzkorridoren eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro je erlegtem Tier. Nach der verstärkten Bejagung durch den Revierinhaber erfolgt eine Prüfung des Schwarzwildbestands. Wurde der kritische Wert von 0,2 Stück Schwarzwild pro 100 ha noch nicht erreicht, tritt Stufe II in Kraft. Demnach wird die Entnahme durch Dritte angeordnet und mit einer drohnengestützten Entnahme vollzogen. Diese operativen Einsätze werden in zwei bis fünf Tagen stattfinden. Um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, wird in diesen Gebieten die Betretungserlaubnis für die forst- und landwirtschaftlichen Flächen punktuell eingeschränkt. Danach erfolgt in Stufe III die Bewirtschaftung der wildschweinfreien Gebiete. Sie werden regelmäßig durch die lokalen Jäger bestreift und eventuell wieder eingewanderte Tiere werden entnommen. Stufe III kann auch sofort auf Stufe I folgen, wenn der Schwarzwildbestand bereits auf unter 0,2 Stück pro 100 ha reduziert wurde. In dieser Stufe erhalten die verantwortlichen Jäger
zur Aufrechterhaltung der Wildschweinfreiheit in ihren Jagdbezirken eine flächenbezogene Aufwandsentschädigung.

Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung,
Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von

ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden bis dato 2223 ASP-Fälle nachgewiesen. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden 2022 und 2023 einzelne Fälle in
Hausschweinbeständen nachgewiesen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.

Links: Alle aktuellen Informationen zur ASP hier.

Verendetes Wild in den ASP-Zäunen – SMS bittet Jäger um Mithilfe

Werte Weidgenossinnen und Weidgenossen,

das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) bittet alle Jägerinnen und Jäger darum, Mitteilung über in den ASP-Zäunen verendet aufgefundenes Wild zu machen. In den letzten Wochen haben sich die Meldungen über totes Rehwild – insbesondere Kitze – in den ASP-Zäunen gehäuft. Das Ministerium möchte ermitteln, welche negativen Auswirkungen die Zäune auf unser Wild haben und wieviel Wild tatsächlich in ihnen verendet.

Die Information über die Funde senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an
leitstelle@asp-jagd-sachsen.de oder martin.wissmann@jagd-sachsen.de.

Neben der Mitteilung des etwaigen Fundortes sollte nach Möglichkeit auch ein Foto übersandt werden. Der Landesjagdverband Sachsen e.V. sammelt die Informationen und gibt sie sodann an das Ministerium weiter. Es werden keine persönlichen Daten, sondern ausschließlich das Fotos sowie der Fundort weitergegeben.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

Weidmannsheil
Martin Wißmann
Geschäftsführer

An alle Mitglieder des KJV BZ

An alle Mitlgieder des KJV BZ

wie es bereits auf der Mitgliederversammlung angesprochen wurde, suchen wir immer wieder aktiv Unterstützung im Verband - denn die Gemeinschaft, das Miteinander in der Region und der Zusammenhalt ist uns wichtig.
Wir möchten genau diese Werte mit und durch den Verband beleben und ausweiten.
Denn Jagd verbindet und das weit über dem Weidwerk hinaus!
Aktuell engagieren sich bereits ein Hand voll Mitglieder an der Verbandsarbeit und unterstützen den KJV Bautzen aktiv in seinen Arbeitsbereichen. Durch dies Unterstützung möchten wir die bereits geschaffenen Dinge erhalten, fördern und für die Zukunft weiter ausbauen.
Aus diesem Grund ergreifen wir die Initiative - EUCH als Mitglieder anzusprechen - UNS bei der aktiven Verbandsarbeit mit zu unterstützen, denn der Verband lebt nur durch und mit EUCH.

Wir suchen Unterstützung im Bereich:

Verband: Vorsitzender - Lothar Jentschel

  • Protokollführung
  • Absicherung von Veranstaltungen / Versammlungen
  • Ersatzlektoren - für Schießausbildung im Jägerlehrhof
  • Obmann/-Frau Wildbewirtschaft und Hege
  • Ersatzlektoren für unsere Jungjägerausbildung für alle Fachgebiete & Schießausbildung

Brauchtum: Obfrau für Brauchtum und Falknerei - Silke Schmidt

  • Unterstützung in der Betreuung des Naturkundemobils auf Veranstaltungen

Hegeringe: Obmann für Öffentlichkeitsarbeit und Hegeringe - Volkmar Koban

  • Ansprechpartner / Kontaktpersonen von folgenden Hegeringen bzw. Gemeinschaften, welche wieder im Verband aktiviert werden sollten um den Informationsfluss in Zeiten der ASP und weitere Themen zu gewährleisten:
    Am Butterberg / Neschwitz / Mönchswalder / Picho / Oberland / Hussitenberg

Jagdhundewesen: Obmann Jagdkynologie und Tierschutz - Gerd Maucksch

  • aktive Nachsuchegespanne für Nachsuchen (mit Bekanntgabe auf Webseite)
  • aktive Hunde zur Wasserarbeit für Wasserjagden (mit Bekanntgabe auf Webseite)

Schießwesen : Obmann für Schießwesen - Dirk Mersiovsky

  • Unterstützung in der Pflege und Erhalt der verbandseigenen Anlage
    • Rasen- & Wegepflege / Anlagenkontrolle / Elektrik / Reparaturarbeiten
    • Schießleiter zur Absicherung des Schießbetriebes
  • Mitwirkende in der Schießmanschaft "KJV BZ" um diesen nach Außen zu vertreten
  • ehrenamtl. 2. Unterstützung im Verbund mit D.Mersiovsky für Schießstand

Wenn wir euer Interesse geweckt haben, meldet euch bitte bei den jeweiligen Ansprechpartner. Vielen Dank!

Der gesamte Vorstand des Kreisjagdverband Bautzen

Schwarzwildbergung neu organisiert

Seit dem 01.04.2023 hat  die GRS Görlitzer Service GmbH die Koordinierung der Bergungsleistung übernommen.

Bergungsmeldungen sollen primär von den Jägern per Mail an bautzen@asp-meldestelle.de gesendet werden.

Eine telefonische Erreichbarkeit wird in unserem Amt durch Frau Knohr 03591 5251 39102

von Montag bis Freitag  zwischen 09:00 Uhr und 10:00 Uhr gewährleistet.

Die hier im Amt eingehenden Bergungsmeldungen werden per Mail an bautzen@asp-meldestelle.de gesendet.