Landesmeisterschaft im Jagdlichen Schießen 2025

Termin:            Samstag, den 28.06.2025, Beginn: 09:00 Uhr (unter Vorbehalt)
Veranstalter: Landesjagdverband Sachsen e. V.
Ort:                   Schießstand des Jagd- und Schützenvereins Großdobritz e. V. 1990

Art des Schießens:
– kombiniertes Büchsen-/Flintenschießen
– Kurzwaffenschießen

Geschossen wird, bis auf nachfolgend genannte Ausnahmen, nach DJV-Schießvorschrift in
der aktuell gültigen Fassung vom 01. April 2024. Das Schießen erfolgt unter Zeitbegrenzung.
Probeschüsse und Ölschüsse vor dem Wettkampf sind aus Zeitgründen nicht möglich.

Teilnahme:
Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer muss Mitglied einer der Jagdverbände des LJV Sachsen
sein und eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Der Nachweis erfolgt mit gültigem Jagdschein und Mitgliedsausweis des LJVSN und ist bei der Schießkartenausgabe mitzuführen.

Jede Jägerschaft kann aus ihren Mitgliedern Mannschaften von jeweils max. sechs Schützen und weitere Einzelschützen benennen. Die Teilnahme von Gästen ist möglich, sofern die vorhandenen Kapazitäten nicht ausgeschöpft sind. Gäste starten außerhalb der Wertung und der Tombola im Rahmen der Siegerehrung.

Die Startzeiten der einzelnen Mannschaften und Schützen werden rechtzeitig mitgeteilt

Ermittelt werden:
Die Sieger:

  • Kombiniertes Schießen Mannschaften
  • Kombiniertes Schießen Einzel aller Klassen und in den Klassen:
  • Jugendklasse
  • Damenklasse
  • Offene Klasse (Jagdschützen)
  • Alters- und Seniorenklasse
  • Kurzwaffenschießen Einzel (alle Starter in einer Klasse)
  • Kurzwaffenschießen Mannschaft

Ab fünf Starter in einer Klasse werden zusätzlich das Büchsen- und Flintenschießen ausgewertet, sowie die Plätze 1 bis 3 geehrt.
Für die Sieger und Platzierten nach o. g. Regelungen werden Urkunden und Preise überreicht.

Die Preise werden nur an platzierte Teilnehmer ausgegeben, die zur Siegerehrung anwesend sind. Sollte ein platzierter Teilnehmer bei der Siegerehrung nicht anwesend sein,
geht der Preis an den Nächstplatzierten. Die Sachpreise werden auf die entsprechenden Platzierungen festgelegt.

Das Schiedsgericht aus drei erfahrenen Schützen wird am Wettkampftag rechtzeitig bekannt gegeben.

Zugelassene Waffen:
Flinten im Kaliber 12 und kleiner, Flintenmunition mit einer Patronenlänge von 70 mm und kleiner. Schrotladung ≤ 24 g. Schrotdurchmesser ≤ 2,5 mm (Trap) ≤ 2,0 mm (Skeet)
Kugelwaffen ab Kaliber .22 Hornet, Patronen bis Geschossenergie E0 7000 J, bleifreie Munition ist nicht zugelassen.

Die Waffen und entsprechende Munition sind mitzubringen.

Meldung an:
Landesjagdverband Sachsen e. V.
Hauptstr. 156 a
09603 Großschirma
E-Mail: info@jagd-sachsen.de    –  Mit dem Mail-Betreff „Meldung LM25“
Telefon: 037328/123914

Bitte benutzen Sie zur Anmeldung das beigefügte Formblatt und beachten Sie, dass nur vollständige Meldungen in schriftlicher Form bearbeitet werden können.

Meldeschluss: 21. Juni 2025 (Spätere Meldungen können leider nicht berücksichtigt werden!)
Gebühren: Je Schütze sind 35,- Euro für Langwaffenschützen und 15,- Euro für Kurzwaffenschützen zu entrichten.

Die Gebühren sind rechtzeitig, bis spätestens 21. Juni 2025 unter dem Kennwort:
„LM Sachsen“ auf das folgende Konto des LJV-Sachsen e. V. zu überweisen:
IBAN: DE47 8505 0300 3120 1972 88 BIC: OSDDDE81XXX

Die Meldungen gelten erst als eingegangen, wenn das Startgeld auf dem Konto des LJV Sachsen verbucht ist.
Das Entrichten der Meldegebühr am Wettkampftag ist nicht möglich! Startgeld ist Reuegeld
und wird bei Nichtantritt nicht zurückerstattet. Die Protestgebühr beträgt 50,- Euro.

Allgemeine Hinweise:
Während der Durchführung des Schießens trägt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer für
den Umgang mit seinen Waffen und Munition die volle Verantwortung.
Den Weisungen der Wettkampfleitung und der Standaufsichten ist unbedingt Folge zu leisten.
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung wird diese Ausschreibung in allen Punkten durch die
Mannschaftsleiter und Schützen akzeptiert und auf den Rechtsweg verzichtet.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wettkampfschießen der persönliche Schutz der Ohren und zusätzlich beim Flintenschießen, der Augen und des Kopfes
(Hut, Mütze), gem. Punkt 2.11 der aktuellen DJV-Schießvorschrift verpflichtend ist.
Laut Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO weisen wir darauf hin, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese können für Zwecke der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden und werden eventuell veröffentlicht.

Präsentationen des LJV-Sachsen
Internet auf der Webseite des LJV-Sachsen
Printmedien des LJV-Sachsen

Außer bei den Siegerehrungen und Gruppenfotos wird das persönliche Einverständnis vorab
eingeholt. Auf der Schießsportanlage ist das Fotografieren grundsätzlich verboten, Ausnahmen müssen vorher beim SJSV Großdobritz schriftlich beantragt werden.

Wichtiger Hinweis:
Im Rahmen der diesjährigen Landesmeisterschaft wird unter den Wettkampfteilnehmern des
LJVSN eine Tombola veranstaltet. Ausgenommen davon sind Obmänner des LJVSN, Präsidiumsmitglieder des LJVSN und Gastschützen.

Die Lose werden im Rahmen der Siegerehrung von einer neutralen Person gezogen. Gewinnberechtigt sind ausschließlich bei der Siegerehrung und Ziehung anwesende Wettkampfteilnehmer. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Fortbildungsveranstaltung – Erste Hilfe bei Jagdunfällen bei Personen / Jagdhunde

Tag: 12.07.2025
Ort: Kleinsaubernitz Gasthof „Olbasee“

Thema Teil 1: Erste Hilfe für Personen nach Jagdunfall
Zeit: 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr / Mittagessen von 12:00 bis 13:00 Uhr möglich

  • Der Lehrgang „Erste Hilfe bei Jagdunfällen“ vermittelt wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei Unfällen in der Jagdpraxis schnell und richtig helfen zu können. Inhalte des Lehrgangs umfassen in der Regel:
    • Grundlagen der Ersten Hilfe
    • Erkennen und Einschätzen von Jagdunfällen
    • Maßnahmen bei Verletzungen durch Schusswaffen, Messer oder andere Jagdgeräte
    • Versorgung von Wunden und Blutungen
    • Umgang mit Bewusstlosigkeit und Schock
    • Sicherung der Unfallstelle
    • Kommunikation mit Rettungsdiensten

    Der Kurs richtet sich an Jägerinnen und Jäger sowie alle, die in jagdnahen Bereichen tätig sind, um im Notfall kompetent handeln zu können. Für genaue Termine, Dauer und Anbieter empfiehlt es sich, bei regionalen Jägervereinen oder Jagdschulen nachzufragen.

Thema Teil 2: Erste Hilfe für Herrchen/Frauchen und Hunde
Zeit: 13:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr

  • Der Lehrgang „Erste Hilfe bei Jagdunfällen mit Hund“ vermittelt wichtige Kenntnisse, um bei Verletzungen oder Notfällen von Jagdhunden schnell und richtig helfen zu können.
  • Inhalte des Lehrgangs umfassen in der Regel:nn- Grundlagen der Ersten Hilfe für Hunde- Erkennen und Einschätzen von Verletzungen bei Jagdhunden- Maßnahmen bei Wunden, Blutungen und Knochenbrüchen- Versorgung bei Bewusstlosigkeit, Kreislaufproblemen und Schock- Umgang mit Vergiftungen oder Vergiftungserscheinungen- Sicherung und Transport des verletzten Hundes- Prävention und Erste Hilfe bei typischen Jagdunfällen mit HundennDer Kurs richtet sich an Jägerinnen und Jäger sowie alle, die mit Jagdhunden arbeiten, um im Notfall kompetent handeln zu können.

Da wir die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzen müssen, bitten wir um vorherige Anmeldung über:

Obmann für Jagdhundewesen – Gerd Maucksch

Tel.: +49 179 4254 117
E-Mail: hunde@kreisjagdverband-bautzen.de

Für Mitglieder des KJV Bautzen ist der Eintritt frei. Jagdhundeführer aus anderen Jagdverbänden entrichten bitte eine Gebühr von 8,- €.

 

Erfolgreicher Kreisjägertag

Ein erfolgreicher Kreisjägertag ging am 09.Mai 2025 in der gastronomischen Einrichtung La Ola zu ende. Eine traditionelle Umrahmung für diesen Abend, schaffte die Bläsergruppe "Die jungen Gaußiger" mit ihren jagdlichen Stücken.

Für diesen Abend standen viele Themen wie ASP, regionale Streckenliste, Wolf und eine außerordentliche Wahl des Vorsitzenden auf der Agenda.

Nach der Begrüßung durch die Bläser eröffnete unser Vorsitzende Dr. Franz Schilling den Kreisjägertag. Mit einer Gedenkminute ehrten alle Anwesenden noch einmal unsere verstorbenen Weidgenosse: Ralf Hillmann, Lutz Zimmermann, Schütze Manfred und Böhmer Wilfried.

Danach übergab unser Vorsitzende das Wort an die Ehrengäste Landrat Herr Udo Witschas, Herr Norbert Bialek von Veterinäramt, Herr Stefan Triebs vom Bauernverband, Herr Thomas Sonntag von der unteren Jagdbehörde und Herr Polo Palmen vom Landesjagdverband Sachsen.

Mit der Anwesenheit von 86 Verbandsmitgliedern stand die Beschlussfähigkeit fest. Die vorgeschlagenen Finanzplan für 2025 und die Entlastung des Vorstandes für 2024, wurden statt gegeben. Unser Vorsitzender Herr Dr. Schilling erstattete Bericht über die regen Aktivitäten des Verbandes im Jahr 2024.

Im Anschluss folgte die Wahl des neuen Vorsitzenden. Mit fast einstimmiger Mehrheit begrüßen wir Herrn Andreas Richter als neuen Vorsitzenden des Kreisjagdverbandes Bautzen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit im Ihm noch neuen Revier.

Wir danken an dieser Stelle unseren Vorsitzenden Dr. Franz Schilling für seine kurze aber durchaus herausragende Arbeit im Vorstand und wünschen Ihm alles Gute aber vor allem Gesundheit.

"Ehrenamt ist keine Arbeit, die nicht bezahlt wird. Es ist Arbeit, die unbezahlbar ist."

Den Abend rundete die Ehrung unserer Verbandsmitglieder und die Begrüßung der neuen 11 Neumitglieder ab.

Geehrt wurden folgende Verbandsmitglieder für ihre Jägerjahre: 

Herr Manfred Ressel - 65 Jahre
Herr Rainer Schiemank - 60 Jahre
Herr Werner Sobe - 60 Jahre
Herr Johannes Gano - 50 Jahre
Herr Rainer Horbank - 50 Jahre
Herr Rainer Lehmann - 50 Jahre
Herr Frank Kallenbach - 50 Jahre
Herr Bernhard Waschnick - 50 Jahre
Herr Jürgen Linaschke - 40 Jahre
Herr Karl-Heinz Mieth - 40 Jahre
Herr Horst Riemer - 40 Jahre
Herr Hand Joachim Stoß - 40 Jahre
Herr Michael Rösler - 25 Jahre
Herr Edwin Koall - 25 Jahre
Herr Andreas Kubisch - 25 Jahre
Herr Prof. Wolfgang Reichert - 25 Jahre

Wir übermitteln allen Verbandsmitgliedern im Namen der Bläsergruppe "Die jungen Gaußiger" ein ganz herzliches DANKESCHÖN für den gesammelten Beitrag. Das zeigt uns immer wieder, dass Tradition und Brauchtum die Menschen verbindet.

Der Kreisjagdverband dankt all unseren fleißigen Helferinnen und Helfern für ihre tatkräftige Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung des Kreisjägertages 2025.

Horrido und Weidmannsheil,

der gesamte Vorstand des KJV-BZ

Kitzrettung – Aufnahmebogen

Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,

im Rahmen einer Wissenschaftlichen Arbeit übermitteln wir Euch den Aufnahmebogen von Kitzrettungsaktionen. (Dokument –> HIER)

Der Kreisjagdverband Bautzen verfügt aktuell über keine Kitzrettungsteams. Dennoch ist uns bekannt, dass in einigen Jagdgenossenschaften solche Teams existieren. Diese möchten wir gern um Mithilfe bei dieser Aktion bitten.

Bitte dokumentiert Eure Kitzrettungsaktionen anhand des mitgelieferten Bogens und übersendet dieses an die Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Fr. Herzog, Frau Hanna Gellner.
Die E-Mail-Adresse lautet hanna.gellner@tu-dresden.de.

Bei Fragen könnt Ihr euch ebenfalls unter der genannten E-Mail an Frau Gellner wenden.

Vielen Dank!

Horrido und Weidmannsheil
Der Vorstand des KJV-Bautzen

Information über die Verkleinerung der ASP-Restriktionszonen ab 03.05.2025

Wir informieren über die  Verkleinerung der Sperrzonen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird in Sachsen immer weiter zurückgedrängt.
Damit können Teile des Landkreises Bautzen aus der Sperrzone II (Gefährdetes
Gebiet) in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden und Teile der Sperrzone I
komplett aufgehoben werden. Hierzu wurde von der EU-Kommission bereits die
Durchführungsverordnung angepasst.

Im LK Bautzen gilt ab 03.05.2025:

Welche Gebiete bleiben in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet)?

  • Gemeinde Crostwitz mit den Gemarkungen Horka, Crostwitz, Caseritz, Prautitz,
  • Gemeinde Elsterheide,
  • Gemeinde Großdubrau mit den Gemarkungen Commerau/G., Göbeln, Jetscheba, Kauppa,
  • Gemeinde Königswartha,
  • Gemeinde Lohsa,
  • Gemeinde Malschwitz mit den Gemarkungen Halbendorf/Spree, Lieske,
  • Neudorf/Spree,
  • Gemeinde Nebelschütz mit der Gemarkung Piskowitz,
  • Gemeinde Neschwitz,
  • Gemeinde Oßling,
  • Gemeinde Puschwitz,
  • Gemeinde Räckelwitz,
  • Gemeinde Radibor mit den Gemarkungen Brohna, Droben, Lippitsch, Lomske/M,
  • Luppa, Milkel, Quoos, Radibor,
  • Gemeinde Ralbitz-Rosenthal,
  • Gemeinde Spreetal,
  • Gemeinde Stadt Bernsdorf,
  • Gemeinde Stadt Hoyerswerda,
  • Gemeinde Stadt Lauta,
  • Gemeinde Stadt Wittichenau.

Welche Gebiete fallen nun in Sperrzone I ( Pufferzone)?

  • Gemeinde Burkau,
  • Gemeinde Crostwitz, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Demitz-Thumitz mit den Gemarkungen Cannewitz, Medewitz, Pohla,
  • Pottschapplitz, Rothnaußlitz, Stacha, Thumitz, Wölkau,
  • Gemeinde Doberschau-Gaußig mit den Gemarkungen Doberschau, Drauschkowitz,
  • Grubschütz, Preuschwitz, Techritz, Zockau,
  • Gemeinde Göda,
  • Gemeinde Großdubrau, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Kubschütz mit den Gemarkungen Kreckwitz, Litten, Purschwitz,
  • Gemeinde Malschwitz, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Nebelschütz, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Neukirch mit den Gemarkungen Gottschdorf, Neukirch, Schmorkau,
  • Gemeinde Panschwitz-Kuckau,
  • Gemeinde Radibor, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Schwepnitz,
  • Gemeinde Stadt Bautzen mit den Gemarkungen Basankwitz, Bautzen, Bolbritz, Burk,
  • Großwelka, Kleinseidau, Kleinwelka, Löschau, Lubachau, Malsitz, Nadelwitz,
  • Niederkaina, Oehna, Rattwitz, Salzenforst, Schmochtitz, Seidau, Stiebitz, Teichnitz, Temritz,
  • Gemeinde Stadt Bischofswerda mit der Gemarkung Schönbrunn,
  • Gemeinde Stadt Elstra,
  • Gemeinde Stadt Kamenz,
  • Gemeinde Stadt Königsbrück mit der Gemarkung Königsbrück-Land,
  • Gemeinde Stadt Weißenberg nördlich der BAB 4.

Was gilt in der Pufferzone?

  •  Erleichterungen für Hausschweinehalter
    Diese brauchen keine Genehmigungen für das Verbringen von Hausschweinen
    innerhalb Deutschlands zu beantragen. Sie können sich den Schlachtbetrieb
    aussuchen und sind nicht an benannte Schlachtbetriebe gebunden.
  • Erleichterungen für Jäger.
    Selbst angeeignetes Schwarzwild darf nun wieder bundesweit in begrenztem
    Umfang vermarktet werden. Die Untersuchungspflichten (ASP- und
    Trichinenuntersuchung) unter Nutzung der SWM-App und das Prämiensystem
    gelten unverändert fort. Zu beachten ist, dass erlegte, nicht angeeigneten
    Wildschweine, Fall- und Unfallwild sowie Aufbruch und Schwarte
    Sperrzonenübergreifend entsorgt werden kann.

Welche Gebiete fallen aus der Pufferzone?

Alle, hier nicht aufgeführten Gemeinden/-teile fallen aus den Sperrzonen heraus und
gelten damit als seuchenfrei, wie vor Beginn des ASP-Seuchenzuges.
Die Untersuchungspflichten bleiben unverändert (Landesweites Monitoring

Was gilt in den seuchenfreien Gebieten?

  • Erleichterungen für Hausschweinehalter
    Es entfallen alle bisherigen Einschränkungen für Schweinehalter.
  • Jäger

Außerhalb der Sperrzonen beträgt der Entschädigungsanspruch je erlegtem
Wildschwein 20 Euro für die Blutproben und ist wie bisher beim Veterinäramt zu
beantragen (unter Nutzung der SWM-App).
Die Kadaversammelpunkte des Veterinäramtes Bautzen in Ottendorf-Okrilla und
Nostitz werden geschlossen und zurückgebaut.

Für Jäger, die bisher eine eigene Entsorgungstonne haben, entfällt die Kostenfreiheit
für die Kadaverentsorgung durch den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung
Sachsen.

Die neuen Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen wurden am
02.05.2025 veröffentlicht, und gelten ab 03.05.2025.

Hier finden Sie die Links der veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der
Seite der LDS:

Sperrzone II: Tierseuchenbekämpfung | ASP – 5. Änderung der
Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II
(gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

Sperrzone I: Tierseuchenbekämpfung | ASP – 3. Änderung der
Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I
(Pufferzone) und weitere Anordnungen

Auf der Bekanntmachungsseite der LDS sind diese ebenfalls verlinkt.

Die kartografische Darstellung der Sperrzonen als interaktive Karte finden Sie
hier im Geoportal – Sachsenatlas.

ASP-Übersicht Aufwandsentschädigung

Für Fragen steht Norbert Bialek – Amtstierarzt/Leiter des Veterinäramtes  gerne zur Verfügung.

Lehrgang: Trichinenprobenentnahmelehrgang im Landratsamt Bautzen

Sehr geehrte Damen und Herren, Werte Weidgenossen,

der nächste Trichinenprobenentnahmelehrgang im Landratsamt Bautzen findet statt am:

Termin: Dienstag, den 13.05.2025
Uhrzeit: um 16:30 Uhr
Ort:  Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen (voraussichtlich in Raum 211)

Das Veterinäramt bittet um vorherige Anmeldung mit Telefonnummer und Mail-Adresse an:

Richard Biehle – SB Tiergesundheit und Tierschutz
E-Mail: richard.biehle@lra-bautzen.de
Telefon: 03591 5251-39116

Eine Teilnahme an dem Kurs ist möglich, unabhängig davon, ob die Jägerprüfung bestanden worden ist oder nicht. Im Falle des Nichtbestehens würde die Teilnahme am Kurs bescheinigt und die Genehmigung dann im Nachhinein ausgestellt, sobald uns der Nachweis über die bestandene Prüfung / ein gültiger Jagdschein vorgelegt wurde.

Auch (zukünftige) Jägerinnen und Jäger, die ihr Jagdgebiet nicht im Landkreis Bautzen haben, können an unserem Kurs teilnehmen. Auch in diesem Fall würde eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, welche dann zur Genehmigungsausstellung in dem Veterinäramt des Landkreises  eingereicht werden kann, in dem sich das entsprechende Jagdgebiet befindet.

Die Teilnahme am Kurs sowie die Teilnahmebestätigung sind kostenfrei. Lediglich für das Ausstellen der Genehmigung wird eine Gebühr von 40,-€ verlangt. Beantragen Sie daher bitte nur bei jenem Veterinäramt Ihre Genehmigung, in welchem Ihr (zukünftiges) Jagdgebiet liegt.

Bei weiteren Fragen können Sie Herrn Biehle unter unten genannter Durchwahl oder seinen Kollegen unter 03591 / 5251 39001 sowie per E-Mail kontaktieren.

Horrido und Weidmannsheil

Kreisjagdverband Bautzen e.V. in Zusammenarbeit mit Landratsamt & Veterinäramt Bautzen

Weiterbildung Rotwild – Eine aussterbende Art?

Vortrag - Unser Rotwild - Eine aussterbende Art?

Termin: 20.05.2025
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Ort: Ulf´s Scheune - die kleine Kneipe, Landstraße 15, 02979 Elsterheide

Um Teilnahmemeldung wird gebeten! - Meldung unter: Ulf´s Scheune - 0176/73587190  oder  Dirk Mersiovsky 0152/53370405

Eintritt: Es wird ein kleiner Unkostenbeitrag erhoben. Bitte den Mitgliedsausweis von Jagdverband mitbringen.

Der Rothirsch, das größte heimische Wildtier, ist fest in unserem Landschaftsbild verankert. Für viele symbolisiert er Freiheit und Wildnis als der "König der Wälder". Täglich begegnen wir ihm als Wappentier und Logo, er ist tief in unserer Kultur verwurzelt. Doch diese spannende Art ist bedroht.

Die Bestände schrumpfen und die genetische Vielfalt nimmt ab. Der Rothirsch verschwindet leise. Ein schleichender Aussterbeprozess wirft wichtige Fragen auf: Wann greifen wir ein? Wann beginnt Artenschutz? Wie können wir den Rothirsch, der eigentlich der "König der Offenlandes" genannt werden sollte, retten?

In diesem Vortrag erhalten die Teilnehmenden Antwortenden auf diese Fragen und erfahren, warum es dem Rothirsch in Deutschland immer schlechter geht. Darüber hinaus wird die Biologie dieser faszinierenden Tierart umfassend beleuchtet.

Referentin des Vortrags ist Laura-Marie Ketzmerick, ehemalige, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Dozentur für Wildökologie und Jagdwirtschaft der TU Dresden.

Steuerbefreiung Jagdgebrauchshunde 2025

Liebe Jagdhundeführer und Jagdhundehalter im Kreisjagdverband Bautzen!

In Kürze beginnt das neue Jagdjahr und die Gemeindeverwaltungen haben die Einnahmen aus der Hundesteuer wieder fest im Blick. In den meisten Gemeinden und Städten des Kreises Bautzen & Hoyerswerda genießen Jagdhunde in Ausbildung bzw. fertig ausgebildete und geprüfte Jagdhunde Steuerbefreiung. Damit dieses Privileg weiterhin bestehen bleibt, ist es notwendig, dass ich als Obmann für Jagdhundewesen den einzelnen Kommunen jährlich eine aktuelle Liste der steuerbefreiten Jagdhunde übergebe.

Da unser Hundekataster momentan nicht aktuell ist, müssen wir dringend nacharbeiten. Deshalb bitte ich Euch eindringlich darum, dass Ihr mir Eure Jagdhunde meldet – soweit nicht im Jahr 2024 schon geschehen.

Bitte verwendet dazu die einschlägigen Formblätter (sind auf Homepage des KJV Bautzen eingestellt).

Schließlich kann ich nur Hunde melden, die in unserem Kataster enthalten sind.

Gerd Maucksch

Obmann für Jagdhundewesen KJV-BZ

Förderprogramm Rehkitzrettung 2025

Werte Weidgenossinen und Weidgenossen;

hiermit möchten wir Sie auf der Grundlage von § 37 Absatz 2 des Bundesjagdgesetzes und § 10 der Sächsischen Jagdverordnung im Freistaat Sachsen anerkannten Vereinigungen der Jäger gerne auf die Pressemitteilung Nr. 024/2025 des BMEL „Rehkitzrettung: BMEL fördert erneut Drohnen“, welche Sie unter dem nachstehenden Link auffinden können, aufmerksam machen.

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/024-rehkitzrettung.html

Die Richtlinie des BMEL zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung vom 28. Februar 2025 finden Sie -> HIER

Viele Grüße und Weidmannsheil

der Vorstand des KJV-BZ

Jägerbrief Veterinäramt

Weidmannheil werte Weidgenossen,

Anlagen:

wir möchten sie darüber informieren das es voraussichtlich im Mai 2025 und im November 2025 wieder Trichinenproben-Entnahme-Lehrgänge bei uns im Haus geben wird. Gerne können sie sich unter lueva@lra-bautzen.de anmelden. Bei Fragen zum Sächsischen Wild Monitoring (SWM APP) steht ihnen Herr Richard Biehle von Montag – Freitag unter der 03591/525139116 zu Verfügung oder vor Ort in der Taucherstraße 23 02625 Bautzen.

Informationen zur aktuellen Seuchenlage (ASP, HPAI und MKS) könne Sie beiliegenden Protokoll und Präsentation entnehmen. Infolge des ASP-Fundes in Caminau ( gesund erlegt am 26.01.2025) werden im LK Bautzen mögliche Verkleinerungen der Schutzzonen nur marginal ausfallen. Die finale Gebietskulisse liegt uns noch nicht vor.

Über die Höhe der Aufwandsentschädigungen in und außerhalb der ASP-Sperrzonen können Sie sich in beiliegender Übersicht informieren.

– Es wurden in Deutschland keine weiteren Fälle von MKS bei Haustieren und bei Wildtieren festgestellt. Daher sind die im Protokoll beschriebenen Lockerungsmaßnahmen möglich.

In Ungarn ist ein Betrieb mit 1.408 Milchkühen betroffen. Erste klinische Symptome sind vorangegangen, am 03.03.2025 durch Halter bemerkt. Fieber, Läsionen, Bläschen. Am 06.03.2025 wurde der Ausbruch der MKS durch Nachweis des HUN-NRL bestätigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Infektion im Zeitraum 27./28.02.2025 erfolgte.

Mehrere internationale Kontakte haben stattgefunden, die Infektion wurde dadurch nach aktueller Kenntnis nicht verschleppt. Die Rolle von Personen zum Viruseintrag ist unklar, Vehikel Samen oder Tiere scheinen keine Rolle zu spielen. Es sollten so viele Proben wie möglich von empfänglichen Wildtieren genommen werden.

Standstill-Gebiet (westliche Region um Ausbruchsbestand, inkl. Pest zunächst bis 09.03.2025 jetzt verlängert bis 12.03.2025, danach bis 17.03.2025), nur direkter Transport zur Schlachtung gestattet. Keine Jagd in den Schutzzonen. Keine Ausstellungen oder Ähnliches gestattet. Laboranalysen haben Serotyp O ergeben. 10.000 Dosen Impfstoff von DEU gekauft. ELISA Tests, um Antikörper gegen Serotyp O finden zu können, sollten eingeführt werden.

Umgebungsuntersuchungen in der Beobachtungszone der angrenzenden Slowakei verliefen ebenfalls ohne Befund.

– Die Blauzungenkrankheit (BT-Disease, Blue Tongue Disease) ist als Seuche der Kategorie C gelistet. Diese ist nur für einige Mitgliedstaaten relevant. Es erfolgen in Deutschland keine amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen. Es gibt seit kurzem auch zugelassene, von der Stiko Vet empfohlen Impfstoffe für die Anwendung bei empfänglichen Haustieren. In unserem Landkreis wurden im laufenden Jahr in 4 Rinderbeständen BT-Disease festgestellt, 2024 in 15 Fällen, davon in zwei Schafbeständen. Über die Verbreitung in Wildbeständen liegen keine Angaben vor.

– Ergänzend zur Geflügelpestsituation (HPAI) gibt es aus des Niederlanden Fortschritte bei der Einführung einer Schutzimpfung zu berichten. Ein Impfplan wurde erstellt mit dem Ziel, den Eintrag der HPAI zu verringern. Zukünftig ist ein umfassendes Impfprogramm geplant. Ein Feldversuch zu Impfstoffen läuft gerade. Anschließend soll ein Pilotprojekt zeigen, wie die Überwachung und Impfung erfolgen kann und wie sich dieses auf den Handel auswirkt. Die Eier der Betriebe sollen national vermarktet werden, dafür müssen Märkte gefunden werden. Die Eier werden entsprechend gekennzeichnet werden. Der Impfstoff MSD Innovax ND H5 wird verwendet werden, dieser hat eine EU-Zulassung. Der Plan wurde bereits an EU-KOM übermittelt. Intensive Gespräche mit USA, CAN, GBR, JPN wurden geführt, alle haben angekündigt, keine Restriktionen zu erlassen, wenn der Pilot durchgeführt wird.

– Wir bitten um Benutzung der Sächsischen Wildmonitoring-App durch alle Jäger (mittlerweile klappt es schon ganz gut). Bei Aneignung auch die Trichinen-Funktion mit verwenden

– Grüne BZ Wildmarken (Blechmarken) können im Wild Monitoring für Rehwild, Rotwild, Damwild, Dachs, Nutria und Waschbär genutzt werden wenn aus deren Fleisch Lebensmittel gewonnen wird.

– Für Schwarzwild sind nur noch die Gelben QR Code Marken (Plastikplomben mit Klebeetiketten) zu nutzen.

– Bitte beide Probenbegleitscheine ausdrucken und mit einsenden. Die Aufkleber der Wild-IDs und der Blutröhrchen müssen mit drauf, letzteren werden auch in der App mit erfasst. Die Unterschrift auf beiden Probenbegleitscheinen ist verwaltungstechnisch relevant.

– Bitte alle angeforderten Daten mit eintragen (Bsp: Eingabe aller Daten in der App durch einen Pächter, Begeher sendet WUS in Papierform und trägt keine weiteren Daten wie Adresse, Tel. Nr. oder Mailadresse nicht mit ein. Der WUS geht dann postalisch an den Pächter zurück, wenn der Begeher bei uns nicht mit erfasst und von uns nicht erreichbar ist).

– Tollwutüberwachung in Sachsen

Im Vorgriff auf die für 2025 zu erwartende Verfahrensanweisung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gilt in Sachsen im Jahr 2024 weiterhin folgende Regelung:

Einsendung von Füchsen, Marderhunden und Waschbären zur Tollwutuntersuchung

Gemäß § 3 a der Tollwutverordnung sollen verendet aufgefundene sowie kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären zur Tollwutuntersuchung eingesendet werden. Dabei sind der genaue Erlegungs- bzw. Fundort sowie der Grund für die Einsendung anzugeben.

Für erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären, die zur Tollwutdiagnostik an die LUA eingesendet werden, wird eine Aufwandsentschädigung von 15,00 EUR gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Es handelt sich um erlegte, wildlebende Füchse, Marderhunde und Waschbären, die zur Diagnostik geeignet waren.

b) Die Tiere waren vor Erlegung krank, verhaltensgestört oder anderweitig auffällig. Der Abschussgrund wurde auf dem Untersuchungsantrag dokumentiert.

c) Der genaue Erlegungsort wurde angegeben.

– Wassergeflügel- / Greifvogeleinsendungen

Der Landkreis Bautzen hat im Jahr 2024 wieder tot aufgefundene Wildvögel (Enten, Gänse, Schwäne, Möwen, Kormorane, Reiher, Taucher, Elstern, Greifvögel) zur Untersuchung auf Aviäre Influenza einzusenden.

Wir bitten auch weiterhin verendet aufgefundene und noch in untersuchungsfähigem Zustand befindliche Wildvögel oben genannter Arten zur Einsendung zu bringen.

Jagdausübungsberechtigte erhalten für jeden abgelieferten und zur Untersuchung geeigneten Wildvogel eine Prämie von 10,00 EUR.

 

Horrido

Richard Biehle

SB Tiergesundheit und Tierschutz