Erfolgreicher Kreisjägertag

Ein erfolgreicher Kreisjägertag ging am 09.Mai 2025 in der gastronomischen Einrichtung La Ola zu ende. Eine traditionelle Umrahmung für diesen Abend, schaffte die Bläsergruppe "Die jungen Gaußiger" mit ihren jagdlichen Stücken.

Für diesen Abend standen viele Themen wie ASP, regionale Streckenliste, Wolf und eine außerordentliche Wahl des Vorsitzenden auf der Agenda.

Nach der Begrüßung durch die Bläser eröffnete unser Vorsitzende Dr. Franz Schilling den Kreisjägertag. Mit einer Gedenkminute ehrten alle Anwesenden noch einmal unsere verstorbenen Weidgenosse: Ralf Hillmann, Lutz Zimmermann, Schütze Manfred und Böhmer Wilfried.

Danach übergab unser Vorsitzende das Wort an die Ehrengäste Landrat Herr Udo Witschas, Herr Norbert Bialek von Veterinäramt, Herr Stefan Triebs vom Bauernverband, Herr Thomas Sonntag von der unteren Jagdbehörde und Herr Polo Palmen vom Landesjagdverband Sachsen.

Mit der Anwesenheit von 86 Verbandsmitgliedern stand die Beschlussfähigkeit fest. Die vorgeschlagenen Finanzplan für 2025 und die Entlastung des Vorstandes für 2024, wurden statt gegeben. Unser Vorsitzender Herr Dr. Schilling erstattete Bericht über die regen Aktivitäten des Verbandes im Jahr 2024.

Im Anschluss folgte die Wahl des neuen Vorsitzenden. Mit fast einstimmiger Mehrheit begrüßen wir Herrn Andreas Richter als neuen Vorsitzenden des Kreisjagdverbandes Bautzen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit im Ihm noch neuen Revier.

Wir danken an dieser Stelle unseren Vorsitzenden Dr. Franz Schilling für seine kurze aber durchaus herausragende Arbeit im Vorstand und wünschen Ihm alles Gute aber vor allem Gesundheit.

"Ehrenamt ist keine Arbeit, die nicht bezahlt wird. Es ist Arbeit, die unbezahlbar ist."

Den Abend rundete die Ehrung unserer Verbandsmitglieder und die Begrüßung der neuen 11 Neumitglieder ab.

Geehrt wurden folgende Verbandsmitglieder für ihre Jägerjahre: 

Herr Manfred Ressel - 65 Jahre
Herr Rainer Schiemank - 60 Jahre
Herr Werner Sobe - 60 Jahre
Herr Johannes Gano - 50 Jahre
Herr Rainer Horbank - 50 Jahre
Herr Rainer Lehmann - 50 Jahre
Herr Frank Kallenbach - 50 Jahre
Herr Bernhard Waschnick - 50 Jahre
Herr Jürgen Linaschke - 40 Jahre
Herr Karl-Heinz Mieth - 40 Jahre
Herr Horst Riemer - 40 Jahre
Herr Hand Joachim Stoß - 40 Jahre
Herr Michael Rösler - 25 Jahre
Herr Edwin Koall - 25 Jahre
Herr Andreas Kubisch - 25 Jahre
Herr Prof. Wolfgang Reichert - 25 Jahre

Wir übermitteln allen Verbandsmitgliedern im Namen der Bläsergruppe "Die jungen Gaußiger" ein ganz herzliches DANKESCHÖN für den gesammelten Beitrag. Das zeigt uns immer wieder, dass Tradition und Brauchtum die Menschen verbindet.

Der Kreisjagdverband dankt all unseren fleißigen Helferinnen und Helfern für ihre tatkräftige Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung des Kreisjägertages 2025.

Horrido und Weidmannsheil,

der gesamte Vorstand des KJV-BZ

Kitzrettung – Aufnahmebogen

Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,

im Rahmen einer Wissenschaftlichen Arbeit übermitteln wir Euch den Aufnahmebogen von Kitzrettungsaktionen. (Dokument –> HIER)

Der Kreisjagdverband Bautzen verfügt aktuell über keine Kitzrettungsteams. Dennoch ist uns bekannt, dass in einigen Jagdgenossenschaften solche Teams existieren. Diese möchten wir gern um Mithilfe bei dieser Aktion bitten.

Bitte dokumentiert Eure Kitzrettungsaktionen anhand des mitgelieferten Bogens und übersendet dieses an die Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Fr. Herzog, Frau Hanna Gellner.
Die E-Mail-Adresse lautet hanna.gellner@tu-dresden.de.

Bei Fragen könnt Ihr euch ebenfalls unter der genannten E-Mail an Frau Gellner wenden.

Vielen Dank!

Horrido und Weidmannsheil
Der Vorstand des KJV-Bautzen

Information über die Verkleinerung der ASP-Restriktionszonen ab 03.05.2025

Wir informieren über die  Verkleinerung der Sperrzonen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird in Sachsen immer weiter zurückgedrängt.
Damit können Teile des Landkreises Bautzen aus der Sperrzone II (Gefährdetes
Gebiet) in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden und Teile der Sperrzone I
komplett aufgehoben werden. Hierzu wurde von der EU-Kommission bereits die
Durchführungsverordnung angepasst.

Im LK Bautzen gilt ab 03.05.2025:

Welche Gebiete bleiben in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet)?

  • Gemeinde Crostwitz mit den Gemarkungen Horka, Crostwitz, Caseritz, Prautitz,
  • Gemeinde Elsterheide,
  • Gemeinde Großdubrau mit den Gemarkungen Commerau/G., Göbeln, Jetscheba, Kauppa,
  • Gemeinde Königswartha,
  • Gemeinde Lohsa,
  • Gemeinde Malschwitz mit den Gemarkungen Halbendorf/Spree, Lieske,
  • Neudorf/Spree,
  • Gemeinde Nebelschütz mit der Gemarkung Piskowitz,
  • Gemeinde Neschwitz,
  • Gemeinde Oßling,
  • Gemeinde Puschwitz,
  • Gemeinde Räckelwitz,
  • Gemeinde Radibor mit den Gemarkungen Brohna, Droben, Lippitsch, Lomske/M,
  • Luppa, Milkel, Quoos, Radibor,
  • Gemeinde Ralbitz-Rosenthal,
  • Gemeinde Spreetal,
  • Gemeinde Stadt Bernsdorf,
  • Gemeinde Stadt Hoyerswerda,
  • Gemeinde Stadt Lauta,
  • Gemeinde Stadt Wittichenau.

Welche Gebiete fallen nun in Sperrzone I ( Pufferzone)?

  • Gemeinde Burkau,
  • Gemeinde Crostwitz, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Demitz-Thumitz mit den Gemarkungen Cannewitz, Medewitz, Pohla,
  • Pottschapplitz, Rothnaußlitz, Stacha, Thumitz, Wölkau,
  • Gemeinde Doberschau-Gaußig mit den Gemarkungen Doberschau, Drauschkowitz,
  • Grubschütz, Preuschwitz, Techritz, Zockau,
  • Gemeinde Göda,
  • Gemeinde Großdubrau, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Kubschütz mit den Gemarkungen Kreckwitz, Litten, Purschwitz,
  • Gemeinde Malschwitz, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Nebelschütz, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Neukirch mit den Gemarkungen Gottschdorf, Neukirch, Schmorkau,
  • Gemeinde Panschwitz-Kuckau,
  • Gemeinde Radibor, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II,
  • Gemeinde Schwepnitz,
  • Gemeinde Stadt Bautzen mit den Gemarkungen Basankwitz, Bautzen, Bolbritz, Burk,
  • Großwelka, Kleinseidau, Kleinwelka, Löschau, Lubachau, Malsitz, Nadelwitz,
  • Niederkaina, Oehna, Rattwitz, Salzenforst, Schmochtitz, Seidau, Stiebitz, Teichnitz, Temritz,
  • Gemeinde Stadt Bischofswerda mit der Gemarkung Schönbrunn,
  • Gemeinde Stadt Elstra,
  • Gemeinde Stadt Kamenz,
  • Gemeinde Stadt Königsbrück mit der Gemarkung Königsbrück-Land,
  • Gemeinde Stadt Weißenberg nördlich der BAB 4.

Was gilt in der Pufferzone?

  •  Erleichterungen für Hausschweinehalter
    Diese brauchen keine Genehmigungen für das Verbringen von Hausschweinen
    innerhalb Deutschlands zu beantragen. Sie können sich den Schlachtbetrieb
    aussuchen und sind nicht an benannte Schlachtbetriebe gebunden.
  • Erleichterungen für Jäger.
    Selbst angeeignetes Schwarzwild darf nun wieder bundesweit in begrenztem
    Umfang vermarktet werden. Die Untersuchungspflichten (ASP- und
    Trichinenuntersuchung) unter Nutzung der SWM-App und das Prämiensystem
    gelten unverändert fort. Zu beachten ist, dass erlegte, nicht angeeigneten
    Wildschweine, Fall- und Unfallwild sowie Aufbruch und Schwarte
    Sperrzonenübergreifend entsorgt werden kann.

Welche Gebiete fallen aus der Pufferzone?

Alle, hier nicht aufgeführten Gemeinden/-teile fallen aus den Sperrzonen heraus und
gelten damit als seuchenfrei, wie vor Beginn des ASP-Seuchenzuges.
Die Untersuchungspflichten bleiben unverändert (Landesweites Monitoring

Was gilt in den seuchenfreien Gebieten?

  • Erleichterungen für Hausschweinehalter
    Es entfallen alle bisherigen Einschränkungen für Schweinehalter.
  • Jäger

Außerhalb der Sperrzonen beträgt der Entschädigungsanspruch je erlegtem
Wildschwein 20 Euro für die Blutproben und ist wie bisher beim Veterinäramt zu
beantragen (unter Nutzung der SWM-App).
Die Kadaversammelpunkte des Veterinäramtes Bautzen in Ottendorf-Okrilla und
Nostitz werden geschlossen und zurückgebaut.

Für Jäger, die bisher eine eigene Entsorgungstonne haben, entfällt die Kostenfreiheit
für die Kadaverentsorgung durch den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung
Sachsen.

Die neuen Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen wurden am
02.05.2025 veröffentlicht, und gelten ab 03.05.2025.

Hier finden Sie die Links der veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der
Seite der LDS:

Sperrzone II: Tierseuchenbekämpfung | ASP – 5. Änderung der
Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II
(gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

Sperrzone I: Tierseuchenbekämpfung | ASP – 3. Änderung der
Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I
(Pufferzone) und weitere Anordnungen

Auf der Bekanntmachungsseite der LDS sind diese ebenfalls verlinkt.

Die kartografische Darstellung der Sperrzonen als interaktive Karte finden Sie
hier im Geoportal – Sachsenatlas.

ASP-Übersicht Aufwandsentschädigung

Für Fragen steht Norbert Bialek – Amtstierarzt/Leiter des Veterinäramtes  gerne zur Verfügung.