Verendetes Wild in den ASP-Zäunen – SMS bittet Jäger um Mithilfe

Werte Weidgenossinnen und Weidgenossen,

das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) bittet alle Jägerinnen und Jäger darum, Mitteilung über in den ASP-Zäunen verendet aufgefundenes Wild zu machen. In den letzten Wochen haben sich die Meldungen über totes Rehwild – insbesondere Kitze – in den ASP-Zäunen gehäuft. Das Ministerium möchte ermitteln, welche negativen Auswirkungen die Zäune auf unser Wild haben und wieviel Wild tatsächlich in ihnen verendet.

Die Information über die Funde senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an
leitstelle@asp-jagd-sachsen.de oder martin.wissmann@jagd-sachsen.de.

Neben der Mitteilung des etwaigen Fundortes sollte nach Möglichkeit auch ein Foto übersandt werden. Der Landesjagdverband Sachsen e.V. sammelt die Informationen und gibt sie sodann an das Ministerium weiter. Es werden keine persönlichen Daten, sondern ausschließlich das Fotos sowie der Fundort weitergegeben.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

Weidmannsheil
Martin Wißmann
Geschäftsführer

Geplante Änderung des Tierschutzgesetztes – Rutenkupieren im Einzelfall

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Sorge hat der Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV) von Plänen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erfahren, die derzeitige Rechtslage im Tierschutzgesetz beim Kupieren von Jagdhunden zu ändern. So soll das Kupieren der Rute gänzlich untersagt werden und damit in Zukunft auch nicht mehr im Einzelfall gestattet sein.

Der Jagdgebrauchshundverband e.V. ist seit 1899 Dachverband für das Jagdhundewesen in Deutschland und vertritt heute die Interessen von rund 180.000 hundeführenden Jägerinnen und Jägern. Zusammen mit den uns angeschlossenen Prüfungs- und Zuchtvereinen sind wir verantwortlich für die Bereitstellung und Prüfung von jagdlich brauchbaren Hunden zur Jagdausübung und garantieren somit sowohl die Effektivität vieler Jagdformen, wie die Umsetzung des Tierschutzes bei der Jagdausübung.

Das Kupieren der Rute um ein Viertel bis ein Drittel der Länge, das derzeit im Einzelfall(!) bei einigen Jagdgebrauchshunderassen möglich ist, hat mitnichten ästhetische Gründe, sondern fußt auf dem Wissen um die Verletzungsgefahr die im jagdlichen Einsatz droht.

Vor dem Hintergrund riesiger Kalamitätsflächen im Wald und den Herausforderungen der Wiederaufforstung dieser Flächen, aber auch zur Eindämmung der drohenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) brauchen wir unsere Jagdhunde mehr denn je zur Gestaltung effektiver Jagdformen als Helfer im schwierigen Gelände. Nur mit ihnen und unter Ausnutzung des gesamten Rassespektrums, mit all ihren unterschiedlichen Verhaltensweisen, wird es uns gelingen die vielfältigen Aufgaben zu meistern. Unsere In Deutschland praktizierten Jagdformen unter Einsatz von Gebrauchshunden sind nachweislich effektiv und tierschutzkonform. Sie unterscheiden sich in ihren Rahmenbedingungen und der Art der Durchführung teils gravierend von den Methoden in anderen europäischen Ländern.

Jagdgebrauchshunde mit Rutenverletzungen fallen über Wochen aus. Der Heilungsprozess ist langwierig, schmerzhaft und nicht immer erfolgreich. Wir sind nicht bereit die zu erwartenden Verletzungen, von denen wir aus umfangreichen, wissenschaftlichen  Untersuchungen aus Ländern mit Rutenkupierverbot wissen, unwidersprochen hinzunehmen. Die Verhältnismäßigkeit eines kleinen Eingriffs im Welpenalter (3-4 Tage) zu einer Rutenverletzung des ausgewachsenen Hundes, spricht eine eindeutige Sprache! Der jagdliche Einsatz bestimmter Rassen, die sich in unserem Land über mehr als hundert Jahre bewährt haben, muss weiterhin möglich sein ohne vor jedem  Arbeitseinsatz eines Hundes dessen Verletzung billigend in Kauf zu nehmen und damit gegen den Grundgedanken des Tierwohls zu verstoßen.

Wir bitten Sie unser Anliegen, die bisherige Regelung zum Rutenkupieren beizubehalten, zu unterstützen und Mandatsträger in Politik und Verbänden, aber auch in der Verwaltung entsprechend zu informieren. Es geht um weit mehr als um die Länge einer Hunderute – es geht um die tierschutzkonforme Durchführung der Jagd mit unseren vierbeinigen Helfern und einen weiteren Versuch unser jagdliches Handeln zu beschränken, ja teils unmöglich zu machen!

Die Stellungnahme unseres Tierschutzbeauftragten Prof. Dr. Kaup haben wir Ihnen in der Anlage beigefügt. Bilder verletzter Ruten unkupierter Hunde senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

Mit freundlichen Grüßen!

Karl Walch

Präsident
Kernerstr.12
74193 Schwaigern/Württ.
Tel. 07138 / 3362
E-Mail: karl.walch@jghv.de

Waffenbehörde informiert über Munition mit Qualitätsmängeln

Sehr geehrte Waffenbesitzerin, sehr geehrter Waffenbesitzer,

die Waffenbehörde des Landkreises Bautzen möchte mit diesem Sondernewsletter seine Waffenbesitzer über Munition mit Qualitätsmängeln informieren. Die Qualitätsmängel treten im Kaliber .223Rem des Munitionsherstellers Metallwerk Elisenhütte GmbH („MEN“) auf. MEN produzierte das Produkt 5,56mm x 45 DM41 Weichkern (Losnummer MEN13G6649). Im Rahmen der produktionsbegleitenden Qualitätsüberprüfung wurde festgestellt, dass die verwendeten Patronenhülsen Risse aufzeigten. Damit einhergehend besteht die Gefahr, dass der Gasdruck in Richtung des Schützen entweichen und dies tödlich enden oder jedenfalls erhebliche Verletzungen hervorrufen kann. Die Waffenbehörde hat Kenntnis von 133.980 Patronen, die von diesem Qualitätsmangel betroffen sind.

Außerdem sind weitere 5.820 Patronen des Produktes 5,56mm x 45 SS109 (Losnummer MEN19H0141MM) vom Hersteller MEN von den Qualitätsmängeln betroffen.

Wir bitten Sie hiermit um Überprüfung Ihres Munitionsbestandes. Sollten Sie Patronen der oben genannten Produkte besitzen, können Sie diese kostenfrei nach vorheriger Terminvereinbarung beim Landratsamt Bautzen, Ordnungsamt abgeben.

Sollten Sie weitere Waffenbesitzer aus dem Landkreis Bautzen kennen, die Interesse am Erhalt des regelmäßig erscheinenden Newsletters haben, dann informieren Sie diese darüber, dass hierfür lediglich die E-Mailadresse bei der Waffen- oder Jagdbehörde des Landratsamtes Bautzen hinterlegt werden muss. Der Versand des Newsletters erfolgt sodann automatisch.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern per E-Mail (waffen@lra-bautzen.de), telefonisch (03591/5251-32116, -32112, -32114, 32122) oder persönlich während der Sprechzeiten (dienstags und donnerstags von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Waffenbehörde des Landkreises Bautzen