Steuerbefreiung für Jagdgebrauchshunde

Liebe Jagdhundeführer und Jagdhundehalter im Kreisjagdverband Bautzen!

In Kürze beginnt das neue Jahr und die Gemeindeverwaltungen haben die Einnahmen aus der Hundesteuer wieder fest im Blick. In den meisten Gemeinden und Städten des Kreises Bautzen genießen Jagdhunde in Ausbildung bzw. fertig ausgebildete und geprüfte Jagdhunde Steuerbefreiung. Damit dieses Privileg weiterhin bestehen bleibt, ist es notwendig, dass ich den einzelnen Kommunen jährlich eine aktuelle Liste der steuerbefreiten Jagdhunde übergebe.

Da unser Hundekataster momentan nicht aktuell ist, müssen wir dringend nacharbeiten. Deshalb bitte ich Euch eindringlich darum, dass Ihr mir Eure Jagdhunde meldet – soweit nicht im Jahr 2022 schon geschehen.

Bitte verwendet dazu die einschlägigen Formblätter (sind auf Homepage des KJV Bautzen eingestellt).

Formblatt 1 (kreisjagdverband-bautzen.de)

Schließlich kann ich nur Hunde melden, die in unserem Kataster enthalten sind.

Ich wünsche Euch einen guten Jahreswechsel und für 2023 eine gehörige Portion Weidmannsheil!

Gerd Maucksch

Obmann für Jagdkynologie und Tierschutz

Information des Veterinäramtes vom 21.12.2022

Das Veterinäramt Bautzen informiert darüber, dass der seitens der LUA eingerichtete freitags „ASP-Spätdienst“ am Standort Dresden zum 01.01.2023 aus Veterinärapersonalkapazitätsgründen eingestellt wird.

Mit dem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen in Ost-Sachsen wurde im März 2021 in der LUA am Standort Dresden (zuständig für die Landkreise GR, BZ, MEI, SOE) der „ASP-Spätdienst“ am Freitag für die ASPV-Diagnostik der Wildschweine als „Service“ für Jäger in den o.g. LK eingerichtet. Die schnelle Übermittlung des ASPV-Ergebnisses insbesondere für gesund geschossene Wildschweine außerhalb der SPZ II sollte die Vermarktung dieser Tiere erleichtern und damit die Bemühungen zur Reduktion der Wildschweinebestände rund um die infizierten Bereiche unterstützen. Durch die Ausweitung des Seuchengeschehens ist das ursprüngliche Ziel nicht mehr gegeben. Auf die Aneignung wird i.d.R. verzichtet, da eine Vermarktung untersagt ist und gesund erlegte Wildschweine nur für den Eigenbedarf verwendet werden dürfen.

Mit Einstellung des „ASP-Spätdienstes“  werden mit dem Kurier freitags eingehende Proben am darauffolgenden Montag durch die LUA bearbeitet. Das Ergebnis dieser Proben liegt dann i. d. R. Montag um 16.00 Uhr vor.