Wildkrankheiten bzw. Wildseuchen sind Krankheiten, die massenhaft bei Wild auftreten können.
Rechtsgrundlage
- Unverzügliche Meldepflicht bei Auftreten von Wildseuchen (§ 24 BJagdG)
- Anzeigepflichtige Tierseuchen müssen bereits bei Verdacht gemeldet werden
- Meldung an Landratsamt oder Veterinäramt
Arten der Infektionskrankheiten:
- Bakterielle-Infektionskrankheiten
- Virus-Infektionskrankheiten
- Parasitäre Infektionskrankheiten
Anzeigepflichtige Tierseuchen
- Afrikanische Schweinepest
- Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut)
- Tollwut
- Geflügelpest
- Maul- und Klauenseuche
- Blauzungenkrankheit
- Bovine Virus Diarrhö
- Milzbrand
Pflichten des Jägers
- Meldung beim Amtstierarzt (teilweise auch bei der Unteren Jagdbehörde)
- Sicherung von Untersuchungsmaterial
- Schutz von Menschen und Tieren durch Fernhalten
- Beseitigung von Fallwild
Gegenmaßnahmen
- Vermeidung von Überpopulationen durch Bestandsregulierung
- Verbesserung der Gesundheit des Wildes durch Biotophege
- Auslegen von Impfködern